Kommentar zur Presse Info 040 der BA für Arbeit vom 10.10.2012, im Zusammenhang zu Äußerungen die über Facebook, Twitter und Youtube oder per Mail, zum Tod einer Mitarbeiterin im Jobcenter Neuss verbreitet wurden.
Wie bereits mehrfach in Beiträgen festgestellt und veröffentlicht, ist es völlig inakzeptabel, wenn die Tragödie von Neuss dazu führt, dass diese sinnlose Tat, mit unangemessenen Beiträgen, Kommentaren oder durch anderen Formen, in der Öffentlichkeit dargestellt wurden und werden.
Jedoch ist die Feststellung der BA für Arbeit, dass hier Straftatbestände erfüllt seien, eine bemerkenswerte Feststellung, denn ob Straftatbestände erfüllt sind, kann nur nach Abschluss von „Ermittlungen“ durch die Staatsanwaltschaft beurteilt werden. Es ist nicht Aufgabe der BA für Arbeit und des Vorstandsvorsitzenden der BA, Frank-Jürgen Weise festzulegen, ob Meinungsäußerungen, zu der Tragödie in Neuss, ein Straftatbestand erfüllt. Das ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden.
Im weiterem ist es bedauerlich, dass wie in der Presse Info veröffentlicht, eine pauschale Einschätzung und Feststellung Platz gefunden hat, von abgegebenen Meinungsäußerungen, ohne die unangemessenen Meinungsäußerungen beschönigen zu wollen.
Als oberster Dienstherr ist Herr Weise natürlich vordergründig für die Sicherheit der Mitarbeiter in den zutreffenden Behörden verantwortlich und zuständig. Die Gewährleistung der Sicherheit darf sich aber nicht nur auf die Mitarbeiter in Behörden begrenzen, sie ist auch darüber hinaus, gegenüber ALLEN, die aus welchen Grund auch immer die zutreffenden Behörden aufsuchen, zu gewährleisten und sicherzustellen. Es hätte den Verantwortlichen der BA für Arbeit gut zu Gesicht gestanden, wenn sie dies ebenfalls zum Ausdruck gebracht hätten.
So könnte der Eindruck entstehen, dass die Mitarbeiter von Behörden, von ALLEN Besuchern geschützt werden müssen. Und ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass was für unangemessene Meinungsäußerungen gegenüber Behördenmitarbeitern gilt, muss auch für „Kunden“ von ARGEN, JOBCENTER und zutreffenden BEHÖRDEN gelten.
Die große Mehrheit von Leistungsbeziehern ist es leid und empört, von Medien, von selbsternannten Experten und sogar von einzelnen Politikern beschimpft, beleidigt und ihrer Würde beraubt zu werden. Beleidigt und verunglimpft zu werden, dass empfinden eben auch betroffene Leistungsbezieher und „Kunden“ von ARGEN, JOBCENTER und zutreffenden BEHÖRDEN und das über Jahre hinweg.
Die Darstellungen und verbreitete Meinungen, vom faulen, bildungsfernen, alkoholkranken und arbeitsscheuen Leistungsbezieher sind eben auch Gegenstand von Meinungsformen und deren Verbreitung in Medien aller Formate und werden offenbar ohne erkennbare und spürbarer Empörung von der Gesellschaft hingenommen.
Bisher war nicht erkennbar wahrzunehmen, dass wie dargestellt, einer auf die Idee gekommen wäre, auch nicht die BA für Arbeit, dies wegen Volksverhetzung zur Anzeige zu bringen. Man darf gespannt sein wie weit der „Ermittlungseifer der BA für Arbeit“ sich im weiterem gestalten wird.
Eines sollten ALLE bedenken und berücksichtigen, vor allem aber sicherstellen, Behördenmitarbeiter, wie auch Leistungsbezieher, haben Anspruch auf respektvollen Umgang und Achtung der Persönlichkeit. Vor allem aber, haben ALLE ein Recht auf Würde.
Es wäre notwendig und angebracht, dass auf allen beteiligten Seiten „verbal abgerüstet“ wird.