Alltagsterror

VOM JOBCENTER „AUSGEHUNGERT“ VON DER POLITIK IM „STICH GELASSEN“

Von hier aus gelangen Sie auf die Autorenseite von und koennen alle kommenen Artikel mit "Link speichern unter" abonieren.

Vorwort:

Mir liegt das Einverständnis der Betroffenen vor, alle Inhalte von Mails und Briefen zu veröffentlichen. Die Namen von Personen und Orten wurden auf Wunsch der Betroffenen anonym dargestellt, da die Betroffenen nicht ausschließen, mit Anwendung von Rechtsmitteln bedroht zu werden.

Vom Jobcenter „Ausgehungert“ von der Politik im „Stich gelassen“, ein Schicksal einer jungen Familie aus D.

Frau M und Herr K leben mit ihren einjährigen Sohn in einer BG. Alles ging seinem Gang, bis Herr K ein Ausbildungsplatz, ohne Zutun des Jobcenters D fand, welche er im August dieses Jahres begann. Herr K und Frau M meldeten, wie gefordert, mittels Veränderungsmeldung, die Aufnahme der Ausbildung. Die notwendigen Unterlagen wurden dem Jobcenter übergeben. Und wie das so ist, reagiert das Jobcenter umgehend und teilte Herrn K und Frau M mit, dass die bisher gezahlten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes mal ab sofort ……Zitat: „Storniert“ werden, heißt zu gut Deutsch, eingestellt werden. Das Jobcenter ist der Auffassung, dass ja anzunehmen ist, dass durch die Aufnahme einer Ausbildung Einkommen erzielt wird, obwohl dem Jobcenter bekannt ist, dass die erste Ausbildungsvergütung Herrn K im Monat September ausgezahlt wird. Das Jobcenter sieht auch keine Veranlassung, die Entscheidung über die Einstellung der Zahlung des ALG II zu begründen, d.h , es wurde weder ein § genannt, welcher die Einstellung begründet.

„Storniert“ scheint Begründung genug. Da half auch kein persönliches Vorsprechen beim Jobcenter, noch schriftlicher Widerspruch und Beschwerden. Die Konsequenzen für die junge Familie sind eine Katastrophe, da sie seit August nur noch von Kindergeld leben müssen.

Sie können ihre Miete, monatlichen Stromabschlagszahlungen nicht bezahlen. Auch Fahrkarten für die öffentlichen Verkehrsmittel, um zu ihren Ausbildungsplätzen zu gelangen, sind nicht mehr finanzierbar, was dazu führen kann, dass sie ihre Ausbildungsplätze verlieren könnten. Das alles haben Herr K und Frau M dem Jobcenter zu bedenken gegeben, natürlich hat das das die Mitarbeiter des Jobcenters D nicht zum Handeln veranlasst. In ihrer Not und im Glauben bei den Verantwortlichen der Stadt D Hilfe und Unterstützung zu bekommen, schrieben Herr K und Frau M, an den Beigeordneten Bürgermeister für Soziales am 21. 08. 2012 und schilderten den Sachverhalt. Da die Hoffnung auf eine Antwort auf sich warten ließ, sahen sich Herr K und Frau M am 23.08.2012 noch einmal eine Nachricht an die Zuständigen Herren der Stadt D mit folgendem Inhalt zu schreiben.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister !

„Am 21.08.2012 habe ich Sie über meine akute Notlage informiert und um Unterstützung gebeten. Weder wurde meiner Bitte nachgekommen den Eingang zu bestätigen noch wurde auf meine Bitte um Unterstützung geantwortet. Ich habe heute nochmals beim Jobcenter angerufen, um zu erfahren ob und wie man gedenkt mich und mein einjähriges Kind und Lebenspartner zu unterstützen und die uns zustehenden Leistungen bereitzustellen. Leider ist es den Damen und Herren damit nicht so wichtig, wir werden hingehalten, man schiebt die Verantwortung auf andere Behörden, nichts was die Damen und Herren dazu bewegen könnte zu handeln. Mit Verwunderung stelle ich fest, dass mein Hilfeersuchen an Sie, Sie ebenfalls zu keiner Reaktion veranlasst. Ich gehe davon aus, dass Sie den Inhalt meiner Mail vom 21.08.2012 verstanden haben und Ihnen klar ist in welcher Situation wir uns befinden. Ich fordere Sie hiermit auf zu folgenden Fragen Stellung zu beziehen.

Ist Ihnen das Wohl meines einjährigen Kindes egal? Ist Ihnen egal, dass wir von Obdachlosigkeit bedroht sind? Ist es Ihnen egal, ob man uns den Strom abstellt? Ist es Ihnen egal, dass wir auch somit unsere Ausbildungsplätze verlieren?

Sollte ich nicht unverzüglich eine Antwort erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie alle von mir aufgezeigten Probleme als gegeben hinnehmen. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass bei uns die Geduld zu Ende ist. Wir werden unter Nutzung von Rechtsmitteln prüfen lassen, ob hier eine Unterlassung im Amt vorliegt.“

MfG M ………….

Nun reagiert man bei den Zuständigen Stellen der Stadt D und ein Koordinator für Grundsicherung SGB II schreibt Herrn K. und Frau M.

Um es vorab zu sagen, auf die Fragen an den Bürgermeister für Soziales der Stadt D, …. Ist Ihnen das Wohl meines einjährigen Kindes egal? Ist Ihnen egal, dass wir von Obdachlosigkeit bedroht sind? Ist es Ihnen egal, ob man uns den Strom abstellt? Ist es Ihnen egal, dass wir auch somit unsere Ausbildungsplätze verlieren? , wird nicht eingegangen. Vielmehr führt der Koordinator aus…….“ Das Jobcenter wird Sie umgehend…anrufen,…..sollte kein Kontakt wider zu Erwarten nicht gelingen, empfehle ich Ihnen, zeitnah einen Beratungstermin mit ihrem Leistungsteam zu vereinbaren“…….und weiter…. „daneben sollten Sie mit dem Jobcenter klären, ob und unter welchen Konditionen Ihnen für Ihr Kind Sozialgeld zusteht.

Und als Höhepunkt führt Herr H aus….. „ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen…..“

Unglaubliche und effektiv, wie der Herr H da geholfen hat, da stimmt doch jeder zu, oder?

Nun dachte sich Frau M, den Rat zur Kontaktaufnahme mit dem Jobcenter noch einmal zu suchen und sprach am 24.08.2012 persönlich vor, in der Hoffnung, dass ihr nun Gerechtigkeit widerfahren würde, was sich als Irrtum herausstellen sollte. Sie wurde, wie immer, ohne Ergebnis nach Hause geschickt, ohne Zusage auf Weiterzahlung von Leistungen das Jobcenter sieht keinen Handlungsbedarf.

Darauf hin, schrieben Herr K und Frau M einen weiteren Brief an die Zuständigen der Stadt D mit folgenden Inhalt.

An

Beigeordneter für Soziales

und

D. H.

Koordinator Grundsicherung SGB II

Betrifft Ihr Schreiben vom 22.08.2012 meine Beschwerde über die Einstellung zur Sicherung des Lebensunterhaltes durch das Jobcenter D

Sehr geehrter Herr H !

Auf Ihr oben genanntes Schreiben will ich mich wie folgt äußern.

„Ich bin maßlos enttäuscht, wie Sie auf meine Beschwerde reagiert haben. Ich habe den Eindruck, dass Sie den Ernst der Lage nicht erkannt haben. Ich habe mit Hilfe eines Anwaltes die Rechtslage Ihnen und dem Jobcenter mitgeteilt. Das Jobcenter ist zur Weiterzahlung von ALG II verpflichtet, so lange kein anderes Einkommen zur Verfügung steht. Das Jobcenter hat ohne Änderungsbescheid/Einstellungsbescheid die Zahlungen eingestellt, ein unglaublicher Vorgang ist das, um es mal vorsichtig auszudrücken. Weiterhin habe ich am 24.08.2012 beim Jobcenter vorgesprochen und um Hilfe ersucht. Doch auch dieses mal verweigert das Jobcenter uns zustehende Zahlungen oder Unterstützung jeder Art. Da frag ich mich, wer, Entschuldigung, mich zur Zeit mehr „verarscht“. Ihre Hinweise und Ratschläge sind das Papier nicht wert, worauf Sie geschrieben stehen, weil diese den Mitarbeitern des Jobcenter eben auch anscheinend egal sind. Bemerkenswert finde ich, dass Sie zu den von mir gemachten Vorwürfen gegen das Jobcenter nicht eingehen. Entweder, Sie haben den Vorgang und die Rechtslage „nicht geprüft“, oder aber Sie ist Ihnen bekannt und „tolerieren diese Handlungsweise.“ Ich habe Ihnen und der Geschäftsführung des Jobcenters D eine Mail und Brief am 25.08.2012 übermittelt und zugeschickt.

Darin ist, die Rechtslage, sowie die „rechtswidrige Vorgehensweise des Jobcenters D“ noch einmal ausführlich dargestellt. Ich erwarte und fordere Sie auf, den von mir gestellten Termin nachzukommen und das Jobcenter anweisen, die „rechtswidrige Vorgehensweise“ sofort zu beenden und die zustehende Leistungen unverzüglich zu überweisen.

Sollte das nicht geschehen, werde ich wie angekündigt eine Anzeige prüfen lassen.

Im weiterem werde ich beim Sozialgericht D einen Antrag auf einstweilige Anordnung und Rechtsschutz stellen. Der Umgang vom Jobcenter und Ihnen mit uns, lassen mich darüber nachzudenken, mit regionalen und überregionalen Medien Verbindung aufzunehmen und den gesamten Schriftverkehr zu übergeben und meine Erfahrungen in dieser Sache mitzuteilen.

Darüber werde ich nach dem 30.08.2012 eine Entscheidung treffen. Wir werden geradezu von Jobcenter „ausgehungert“ und unsere Existenz wird vom „Amts wegen vernichtet“.

Wir sind der Auffassung, dass die Öffentlichkeit, dass Recht hat davon Kenntnis zu nehmen.

Im weiterem fordere ich Sie auf, dass Sie zu der Vorgehensweise des Jobcenters D Stellung nehmen.“

MFG M……..

Man kann wohl nachempfinden, dass Herr K und Frau M sich in dieser Form an die Zuständigen der Stadt wendet. Ihre Situation, empfinden sie als Hoffnungslos, geht es doch um ihre Existenz und vor allem um das Wohl des Kindes, jetzt und auch in Zukunft. Nach dem alle bisherigen Bemühungen vergebens gewesen sind, platzte dem Vater von Herrn K, der eine kleine Rente hat, der Kragen und schrieb am 28.08.2012 an die Zuständigen derStadt D folgenden Brief.

An

Beigeordneter für Soziales

Betrifft: Bedarfsgemeinschaft M…………

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

„Mein Sohn K…… lebt mit M…… und dem einjährigen Sohn Jerome Elias in einer BG. Nach Beginn der Ausbildung meines Sohnes, wurde durch das Jobcenter D alle Zahlungen, ohne Bescheid, eingestellt. Ich möchte nicht näher auf den Sachverhalt eingehen, da er Ihnen ausreichend bekannt gegeben worden ist. Es erscheint mir jedoch, dass die Hilferufe und Bitte um Unterstützung weder von Ihnen, noch von den Mitarbeitern des Jobcenter D….. „ernst“ genommen werden und die finanzielle Notsituation erkannt wird.

Ich bin empört, wie hier mit jungen Menschen umgegangen wird, was mich veranlasst, Ihnen folgendes zur Kenntnis zu geben.

Sollte die ganze Sache außer Kontrolle geraten, mein Sohn und alle weiteren Mitglieder der BG, wie auch immer, Schaden nehmen, tragen Sie, als Dienstherr des Jobcenter D….. und die verantwortlichen Mitarbeiter des Jobcenter D…… die Verantwortung. Ich werde alles daran setzen, dass dies ein juristisches und öffentliches Nachspiel haben wird. Es wäre angebracht, dass Sie als Dienstherr, die Mitarbeiter des Jobcenters D……, daran erinnern, dass es Ihre gesetzliche Pflicht ist, Bedürftigen zu helfen und das sie, wie Bedürftige auch, Leistungsempfänger sind, weil ALLE aus Steuermittel bezahlt werden. Das derzeitige Verhalten ist völlig inakzeptabel.

Sollte mein Sohn, M…. und der eijährige Sohn ihre Wohnung verlieren, dann wird die nächste Meldeadresse Jobcenter D….. B…Str. Straße 30 sein. Ich erwarte, dass Sie dafür Sorge tragen, dass die Geschäftsführung des Jobcenter D….. geeignete Räume zur Verfügung stellt. Ich werde höchstpersönlich dafür sorgen, dass alles Hab- und Gut, bei einer eventuellen Räumung der derzeitigen Wohnung, vor dem Jobcenter abgeladen wird.

Ich erwarte von Ihnen eine unverzügliche Stellungnahme, was Sie gedenken zu unternehmen, um sicherzustellen, wie die eingetretene Notlage beendet wird. Sollten Sie für eine Stellungnahme nicht bereit sein, dann bitte ich Sie um eine Information diesbezüglich.

Sie können mir, wegen der Dringlichkeit, per Mail antworten.“

Mit freundlich Grüßen

Soweit die aktuelle Lage und Situation von Herrn K und Frau M und ihres einjähriges Sohnes Ausgang ungewiss.

Es ist, so kann man zweifellos feststellen ein weiterer Fall von unglaublicher sozialer Kälte von Jobcenter und zuständiger Politiker von Kommunen. Wir haben bereits heute griechische Verhältnisse. In den letzten Tage sind schlimme Tragödien in Deutschland geschehen. Bleibt nur zu hoffen, dass diese Familie nicht die Kraft verliert um ihr Recht zu kämpfen. Ich schäme mich in der Stadt leben zu müssen, vor allem schäme ich mich für die verlogenen Politiker der Stadt, welche ein Bild über die Stadt D regional und überregional darstellen, was der Wirklichkeit nicht gerecht wird.



Die letzten 100 Artikel