Man liest ja derzeit viel über das so genannte Pfändungssichere Konto auch bekannt unter „P-Konto“. Nun wird jedem Leistungsbezieher und Schuldner empfohlen sich bis Dezember diesen Jahres ein so genanntes P-Konto einzurichten. Mit der Begründung, weil ein normales Girokonto nicht mehr vor dem Gläubigern sicher ist und es auf Null gepfändet werden kann, selbst Sozialleistungen, Kindergeld usw.
Nur ein P-Konto gewährleistet eine Untergrenze von etwa 1000 € die unpfändbar sind.
Ich frag mich in diesem Zusammenhang, warum es nicht möglich sein soll auf jedem stinknormalen Girokonto ein Pfändungsfreibetrag von etwa 1000 € einzurichten. Warum müssen die Menschen zu ihren Banken marschieren und explizit solch ein Konto einrichten. Ein Konto für die so genannte Unterschicht? Ein Zweiklassensystem?
Wo ist denn eigentlich das Problem wenn auf einem Konto beispielhaft 10.000 € liegen der Gläubiger dementsprechend einen Pfändungs Auftrag gerichtlich erwirkt, nur 9000 € gepfändet werden dürfen?