Hartz IV-Sätze werden überprüft: RUB-Sozialwissenschaftler erhalten Auftrag der Bundesregierung
Dr. Josef König
Pressestelle
Ruhr-Universität Bochum
04.10.2011 13:16
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zwei RUB-Professoren damit betraut, bis Februar 2013 die Berechnungsgrundlagen für die Hartz IV-Sätze neu zu ermitteln – mit verbesserten Berechnungsmethoden und neueren Daten. Prof. Dr. Notburga Ott und Prof. Dr. Martin Werding aus der Sektion für Sozialpolitik und Sozialökonomie der sozialwissenschaftlichen Fakultät konnten mit ihrem Forschungskonzept den Auftrag der Bundesregierung für die RUB gewinnen.
Hartz IV-Sätze werden überprüft
RUB-Sozialwissenschaftler erhalten Auftrag der Bundesregierung
Urteil des Bundesverfassungsgerichts fordert Neuberechnung des Regelbedarfs
Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Februar 2010 geurteilt, dass die Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht genügen. Die Richter entschieden, dass die Bundesregierung die verfassungswidrigen Regelsätze für Hartz IV-Empfänger wegen methodischer Mängel neu berechnen lassen muss. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat nun zwei RUB-Professoren damit betraut, bis Februar 2013 die Berechnungsgrundlagen für die Hartz IV-Sätze neu zu ermitteln – mit verbesserten Berechnungsmethoden und neueren Daten. Prof. Dr. Notburga Ott und Prof. Dr. Martin Werding aus der Sektion für Sozialpolitik und Sozialökonomie der sozialwissenschaftlichen Fakultät konnten mit ihrem Forschungskonzept den Auftrag der Bundesregierung für die RUB gewinnen.