Deutschlands Verfassungsrichter billigen den Euro-Rettungsschirm so wie er ist – und die Politiker atmen auf. Nur die Kläger sind da anderer Meinung, wie auch die Mehrheit der Deutschen. Karl Albrecht Schachtschneider (einer der Kläger) sagte: „Das ist ein schlechter Tag für Deutschland und für Europa und eine Ohrfeige für die Bedürftigen in unserem Land.“ Droht nun ein riesiges Haushaltsloch und damit die Handlungsunfähigkeit des Staates, wenn der Ernstfall eintritt und Deutschland für abgegebene Bürgschaften zur Kasse gebeten wird ?
Das Gericht konnte eine solche Gefahr jedenfalls nicht erkennen und liefert dann auch gleich eine Begründung. Wie viele Schulden Deutschland verkraften könne, liege im „Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers, „den das Bundesverfassungsgericht zu respektieren hat“. Das Gericht können sich „nicht mit eigener Sachkompetenz an die Stelle des Gesetzgebers setzen“. Die Kritiker hätten „nicht überzeugend darlegen können, dass eine solche Entwicklung unausweichlich sei“. Ach so ist das, dass BVG „kann eigene Sachkompetenz“ bei der Beurteilung nicht berücksichtigen. Das kann doch nur bedeuten, dass BVG will keine „Verantwortung“ übernehmen ? Fakt ist, dass Tage vor den Urteil der Verfassungsrichter, Politiker über die Medien verbreiteten, sollte das BVG den Klägern Recht geben, wäre das ein Desaster und das mögliche Ende des EUROS, EUROPA würde auseinanderfallen. Mit solchen Urteilen ohne klares JA oder NEIN wird jeglicher Spekulation Tür und Tor geöffnet ohne dass man irgendwann einmal einen Schuldigen benennen könnte, für die ganze EURO-Misere, die ja nun noch schlimmer kommen könnte, als sie ohnehin schon ist. Der im Vorfeld, durch die Politik, aufgebaute Druck auf die Verfassungsrichter konnte nicht ernsthaft einen anderen Richterspruch erwarten. Solange sich die deutsche Justiz von der Politik so wie von den Lobbyisten, allen voran dem Geldadel in den Karren spannen lässt, der kann in Deutschland keine gerechten Urteile IM NAMEN VOLKES erwarten. Denn man braucht ja schließlich ein Opfer dem man das Blut aussaugt bis kein Tropfen mehr raus kommt, nämlich die deutschen Bürgerinnen/er. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition jedenfalls jubelt. Das Urteil sei eine „Sternstunde für das Parlament“, sagte Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP). „Das Königsrecht des Parlaments, über Einnahmen und Ausgaben des Staates zu entscheiden, ist heute gestärkt worden“, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Nun das ausgerechnet FDP-Politiker des Lobes für die Verfassungsrichter sind, bedarf keiner weiteren Erklärung. Diese Sorte von Politiker haben noch gar nicht gerafft, dass sie dieses KÖNIGSRECHT schon lange an die BANGSTER, LOBBYISTEN und SPEKULANTEN abgetreten haben. Aber vielleicht konnten die Richter des BVG gar kein anderes Urteil zum Euro-Rettungsschirm fällen, weil sie keine andere Möglichkeit hatten, weil es rechtlich gar nicht möglich gewesen wäre.
Im SECHSTEN TEIL, Artikel 3, Absätze 1 und 3 des Überleitungsvertrages von 1954, Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehung der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)«, veröffentlicht als Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1386 ff. der ausdrücklich in Kraft bleibt, heißt es: »(1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.« »(3) Ansprüche und Klagen gegen Personen, die aufgrund der in Absatz (1) und (2) dieses Artikels bezeichneten Maßnahmen Eigentum erworben oder übertragen haben, sowie Ansprüche und Klagen gegen internationale Organisationen, ausländische Regierungen oder Personen, die auf Anweisung dieser Organisationen oder Regierungen gehandelt haben, werden nicht zugelassen.« Rechtlos gegen alliiertes Unrecht und ohne Friedensregelung »Ansprüche und Klagen … werden nicht zugelassen.« Warum hat das Bundesverfassungsgericht eigentlich getagt, wenn es doch dann gar nichts ändern hätte können. Fakt ist aber unbenommen. Wir haben eine STAATSPLEITEN-KRISE!!! Die EWIG GESTRIGEN von der CDU/CSU und FDP glauben noch immer daran, das es immer so weiter geht und sie die Lage unter Kontrolle haben. Wenn das GANZE SYSTEM in die Luft fliegt, explodiert, ja was passiert dann??? Dann wird Deutschland für die anderen STAATEN die PLEITE sind, deren ANTEILE übernehmen MÜSSEN und die heute schon ganz unten sind, werden die Hauptlast zu tragen heben.
Aber bereits heute steht fest, dass es Andreas Voßkuhle, Monika Hermanns, Herbert Landau, Gertrude Lübbe-Wolff, Udo Di Fabio, Rudolf Mellinghoff, Michael Gerhardt, Peter Huber waren, welche das höchste deutsche Gericht, auf den Tag genau nach 60 Jahren, als unabhängige Instanz abgeschafft haben. Man wird sich diese acht Namen merken müssen, die Strafe für das deutsche Volk wird von historischem Ausmaß sein.