Es ist der Politiker Eigenheit, Dinge darzustellen (ob bewusst oder in Unkenntnis von Tatsachen), die fern ab jeder Realität sind.
Da kann einen schon mal der Kraken platzen. Um so verständlicher ist es, wenn man von den der Realität selbst betroffen ist. Und so ist es dann nicht verwunderlich wenn ein gewisses Bedürfnis besteht, die Politiker auf den Boden der Tatsachen zurückzuholen, mit einen Schuss Ironie und Spott. Aber lest selbst.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister für Soziales !
in einer Radiosendung bei Radio Sachsen im Monat August, haben Sie unter anderem zu Fragen der Bearbeitungsdauer von Anträgen von Leistungen für Bildung und Teilhabe sich dahingehend geäußert, dass die Bearbeitungsdauer von Anträgen „einige Wochen dauern“ könne. Dies können wir nicht bestätigen und möchten energisch widersprechen.
Am 18.04.2011 stellten wir den Antrag auf Nachzahlung von Leistungen für Bildung und Teilhabe für den Zeitraum 01.01.2011 bis 30.04.2011. Bis heute wurde unser Antrag nicht bearbeitet, FÜNF MONATE NACH ANTRAGSTELLUNG ! Bis heute haben wir kein rechtsfähigen Bescheid erhalten und schon gar keine Reaktion des Jobcenters .
Es ist beschämend, wenn Politiker sich in den Medien zu einen Sachverhalt äußern, die Realität aber eine andere Sprache spricht. Ob Sie Ihre Aussage zu Bearbeitungszeiten bei Anträgen für Bildung und Teilhabe auf eigene Kenntnisse stützen, oder Sie sich auf Vorlagen und Berichte der Geschäftsführung des Jobcenters berufen, macht die Wirklichkeit auch nicht besser. Auffällig ist, dass Mitarbeiter des Jobcenters nur dann schnell AKTIV werden, wenn es darum geht einen Leistungsempfänger Fehlverhalten vorzuwerfen und zu beschuldigen. Auch bei Rückforderungen von gezahlten Leistungen sind Mitarbeiter des Jobcenters schnell bei der Sache und handeln sofort. Es wäre angebracht, dass Sie als verantwortlicher Sozialbürgermeister , die Mitarbeiter des Jobcenters darauf aufmerksam machen, dass es neben der Mitwirkungspflicht von Leistungsempfänger, auch eine Hinwirkungspflicht von Mitarbeiter des Jobcenters gibt, das heißt, dass Leistungen dann zu erbringen sind, wenn ein Bedarf besteht.
All zu gern und oft, wird darauf verwiesen, dass Leistungsbezieher aus Mittel der Steuerzahler bezahlt werden und man dafür Anstrengungen von den Leistungsbeziehern erwarten kann. Sie könnten als verantwortlicher Sozialbürgermeister aber auch die Mitarbeiter des Jobcenters darauf hinweisen , dass dies auch für Jobcenter Mitarbeiter zutrifft. Die Einführung einer Art „Leistungsvereinbarung“ für Mitarbeiter im Jobcenter, könnte sich optimierend auf die Aufgabenerfüllung auswirken. Vorbild könnte die wie bereits in der Praxis angewendete „Eingliederungsvereinbarung für Leistungsbezieher“ dienen, einschließlich, der stufenweise Kürzung von Gehältern, bei nicht Erfüllung von Dienstpflichten. Abschließend möchten wir Sie über folgendes in Kenntnis setzen. Sollten wir bis 30.09.2011 kein rechtsfähigen Bescheid zu unseren Antrag vom 18.04.2011 erhalten haben, werden wir das zuständige Sozialgericht bemühen müssen. Über eine Stellungnahme wären wir dankbar.
Mit freundlichen Grüßen