Alltagsterror

Verantwortungslose Forderung

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Um es vorweg zu sagen, dass was der Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle fordert ist ein Skandal. Herr Voßkuhle sieht die Funktionsfähigkeit des BVG in Gefahr, weil „die Zahl der Verfassungsbeschwerden in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind.“ Um nun die Zahl der Verfassungsbeschwerden einzudämmen, wäre es nach Voßkuhle angezeigt, eine Gebühr bis zu 5000 EURO einzuführen um „Dauerkunden“ von Verfassungsbeschwerden abzuschrecken oder abzuhalten. Nach Voßkuhles Vorstellungen sollten nun diese Gebühren nach „Vermögensverhältnissen des Beschwerdeführers erhoben werden und ein Rechtspfleger solle entscheiden, ob eine Gebühr zu verhängen ist.“ Da stellt sich sofort die Frage, wie hoch oder wie niedrig sind Gebühren für, sagen wir zum Beispiel, für Hartz IV Empfänger, den Rentner welche von Grundsicherung leben müssen. Ich erinnere daran, dass es noch gar nicht so lange her ist, als Sozialrichter vorgeschlagen haben, die Kostenfreiheit bei Klagen vor dem Sozial- und Landessozialgerichten abzuschaffen und eine Gebühr von bis zu 150 Euro einzuführen. Wenn man so will, befindet sich Voßkuhle in „guter Gesellschaft“. Aber wie weis man vorher, ob die Beschwerde aussichtslos ist? Über die Ursachen der gestiegenen Verfassungsbeschwerden wird erst gar nicht gesprochen, sonst wäre es gut möglich das man zur Erkenntnis kommt, dass zum Beispiel Gesetze der Bundesregierung ihren Teil dazu beitragen. Warum werde ich bloß das Gefühl nicht los, dass diese Vorschläge eine weitere Form ist, das Recht der Bürger einzuschränken.

Das nun ausgerechnet der Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle den freien Zugang zu Gerichten einzuschränken, ist nichts anderes, als Rechtsprechung nach Kassenlage des Klägers. Bundesverfassungsgerichtspräsident Voßkuhle stellt einen wesentlichen Grundsatz in Frage, „Unter dem Grundgesetz ist der Zugang zu Gerichten grundsätzlich gesichert, wenn subjektive Rechte beeinträchtigt werden. Bei Rechtsverletzungen durch die „öffentliche Gewalt“ folgt das aus dem Grundrecht der Rechtsweggarantie, bei Rechtsverletzungen durch Private aus dem Justizgewähranspruch, der aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet wird.“ Sollte sich Voßkuhle mit seinen Vorschlag durchsetzen, dann wäre es unglaublicher Vorgang, weil ausgerechnet ein Verfassungsrichter das Grundgesetz „missachtet und in Frage stellt.“ Ich fürchte jedoch, dass der Vorschlag von Voßkuhle, bei der Politik, nicht ungehört bleiben wird. Was übrig bleibt ist, dass wer das Geld nicht aufbringen kann, hat weniger Chancen auf Gerechtigkeit.
So ist es ja auch beabsichtigt. Fragen über Recht, Moral, Ethik & Co. gehen die Bürger gar nichts an – dafür hat man ja die Politik und die Medien.



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