Tut mir Leid, liebe Leser, wenn ich, zum wer weiß zum wiederholten male, über das sogenannte Bildungspaket (Armutspaket ) schreibe. Nicht wenige Experten haben ja bereits bei Ankündigung des zu erwartenden Bildungspaket dessen Nutzen in Frage gestellt. Ich gebe zu, dass ich diese Meinung nicht von Anfang hatte, zumindest wollte ich unserer politischen Elite eine Gelegenheit geben, mal was nützliches für „arme Kinder und Familien“ auf die Beine zu stellen. Ja, ich kann das Gelächter der Leser regelrecht spüren, beim schreiben des Beitrages. Um aber die Heiterkeit beim Leser noch etwas nachhaltiger zu gestalten, habe ich mich eben dazu entschlossen diesen Beitrag zu schreiben. Wie verzweifelt muss die Bundes Nanny sein, wenn sie mit ansehen muss, wie ihr Bildungspaket, einen Unternehmen gleicht, welches Insolvenzantrag gestellt hat und diesen Schrott keiner haben will. Da sind Ideen gefragt, scheitern ist nicht vorgesehen. Bei so viel Bemühungen, eine soziale Lachnummer, an den Mann, Frau und Kind zu bringen, kann aber auch dazu führen, dass man mal die Übersicht verliert. Nach dem Motto, „ALLES MUSS RAUS“ verschickte das Jobcenter Dresden, einer Familie einen positiven Bescheid und bewilligte für ihre zwei Kinder Leistungen aus dem Bildungspaket. Dumm nur, dass die Familie aber überhaupt keinen Anspruch auf die bewilligten Leistungen hat. Peinlich wird es aber dann, wenn die zu Unrecht bewilligten Leistung nur für den Zeitraum der Sommerferien zustehen. Selbst wenn Leistungen für diesen Zeitraum der Familie zustehen würden, könnten diese gar nicht genutzt werden, weil die „armen Kinder“ gar kein, zum Beispiel Schulessen, einnehmen, weil ja Ferien sind. Doch dieser Bescheid hat noch ein Nachspiel, oder besser gesagt, auf die Eltern kommt Arbeit zu. Wer nun glaubt, man könne den erstellten Bescheid einfach mal so ignorieren, der irrt hier, denn gegen diesen Bescheid muss nun Widerspruch eingereicht werden, weil ja nicht zustehende Leistungen nach dem SGB nicht einfach mal so genutzt, oder nicht genutzt werden dürfen. Wenn man denn dies tun würde, läuft man Gefahr eine Anzeige wegen Sozialbetrug am Hals zu haben. Also nicht nach dem Motto, GESEHEN, GELESEN, GELACHT UND HABGEHAKT und ab in den Papierkorb mit den Bescheid. Und sollte hier Leser sein, welche sich fragen, wie man einen Widerspruch, in solch einen Fall, formulieren könnte, darf gerne folgenden Text übernehmen.
Sehr geehrte Damen und Herren !
Gegen Ihren Bescheid vom……legen wir Widerspruch ein und beantrage die Aufhebung des Selbigen für unsere Kinder…………..! Begründung: Leider können wir Ihr großzügiges Angebot nicht annehmen, da wir gar nicht Leistungsberechtigt sind und auch keine Leistungen von Ihrer Behörde zur Sicherung unseren Lebensunterhalt beziehen. Die durch Sie rechtswidrig bewilligten Leistungen und der durch uns möglichen Inanspruchnahme erfüllt den Tatbestand des Sozialbetruges. Letztlich ist aber die in Inanspruchnahme gewährter Leistungen, wie Bezuschussung der Mittagsverpflegung auch praktisch nicht durchführbar, da der Bewilligungszeitraum sich in den derzeitigen Schulferien befindet und somit unsere Kinder an der Mittagsverpflegung gar nicht teilnehmen, weil Mutti kocht. Wir können Ihnen versichern, dass Ihre Sorge um unsere Kinder und deren Wohl bei uns nicht zutreffend ist, was im übrigen auch für ALLE, von einigen Medien und Politiker pauschal diskriminierten Eltern und deren Kindern gilt, welche Anspruch auf Leistungen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Nachtrag: Bis zum 24. Juni 2011 wurden in Dresden 15848 Anträge auf Leistung zum Bildungspaket gestellt. Bis Ende Juni 2011 waren 13000 Anträge noch nicht bearbeitet !!!!!!
Gar nicht lustig, oder ?
Frank Ullrich