Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, so ein Grundsatz deutscher Rechtsprechung.
Dieser Grundsatz sollte eigentlich für ALLE gelten, ob im privaten Bereich, aber auch gerade für Behörden und staatlichen Einrichtungen und deren Mitarbeiter im besonderen. Soweit die Theorie, in der Praxis wird dieser Grundsatz mit Füßen getreten und das unter den Augen der „unabhängigen Justiz“. Besonders deutlich zeigt sich die „Rechtsbeugung von Mitarbeitern von Sozialbehörden“.
Um es deutlicher zu sagen, was sich nach Einführung von Hartz 4 in den zuständigen Behörden abspielt, hat mit Rechtsstaatlichkeit nicht mehr viel zu tun, mit fatalen Folgen für Betroffene Hartz 4 Empfänger und eben nicht für Behördenmitarbeiter.
Auch wenn das Hartz 4 Gesetz an sich kritisiert werden muss, ist der Eindruck entstanden, dass jeder es auslegen kann, wie er will. Behördenmitarbeiter stören Urteile, weder von Sozialgerichten bis hin zum BSG nicht, diese in der Folge ihres weiteren Tun und Handels zu beachten.
Jeder Empfänger von Sozialleistungen, welcher in „Unwissenheit der Rechtslage“ einen Fehler begeht, wird als Betrüger hingestellt und gnadenlos gejagt. Für Behördenmitarbeiter jedoch wird eben diese „Unwissenheit der Rechtslage“ toleriert, ohne das dies je Konsequenzen für den Einzelnen hätte. Oft wird dies mit einer „Überlastung“ der Entscheidungsträger begründet.Und außerdem sei statistisch gesehen, die Fehlerquote, gemessen an den Gesamtentscheidungen, eh als gering anzusehen. So ist das im deutschen Rechtsstaat,Behördenmitarbeiter sind nicht unfehlbar, Leistungsempfänger sind Betrüger.
Doch so einfach sind „Fehlentscheidungen“ von Behördenmitarbeitern mit „Überlastung“ nicht zu begründen, weil eben Urteile zuständiger Gerichte eindeutig sind, man muss diese eben nur einhalten. So ist die Spitzeltätigkeit der ARGEN und anderer Sozialbehörden, gegenüber Leistungsberechtigten untersagt und dies nicht nur von Gerichten,sondern eben auch von vorgesetzten Dienststellen mittels Dienstanweisung. Und dennoch, wird in Kenntnis der Sachlage weiter diese Praxis angewendet.
Auch was Leistungsberechtigten laut Gesetz zusteht,ist eindeutig geregelt,auch wenn dies ein menschenwürdiges Leben nicht sicherstellt. Und als wäre dies nicht bekannt, werden zustehende Leistungen abgelehnt und somit vorenthalten. Das System ist immer das Gleiche.
Ein Antrag auf Leistungen wird gestellt, von der zuständigen Behörde teilweise genehmigt und oft rechtswidrig abgelehnt. Dabei wird darauf spekuliert,dass Betroffene ihre Rechte nicht kennen, keine Rechtsmittel einlegen und somit sich ihrem Schicksal ergeben. Eigentlich sind aber Behördenmitarbeiter vom Gesetz her verpflichtet dem Leistungsberechtigten zustehende Leistungen, in welcher Form auch immer, sicherzustellen.
Behördenmitarbeiter sind verpflichtet den Leistungsberechtigten zu beraten und all umfänglich Hilfe und Unterstützung zu geben.Doch die Mehrzahl der Betroffenen haben dies in der Praxis noch nie erlebt. Die Unterstützung der Behördenmitarbeiter beschränkt sich nicht selten gegenüber den Betroffenen im Fordern unsinniger Maßnahmen und einholen von Unterlagen,welche keine Bedeutung für die Berechnung von Leistungen haben.
Das perverse daran ist, dass eben JEDER Sachbearbeiter entscheiden kann, wie es ihm in den Kram passt, ohne sich für sein eventuelles Fehlverhalten je verantworten zu müssen. Es kann nicht ausgeschlossen werden,dass das Ansehen eines Behördenmitarbeiters daran gemessen wird, wie viel er zustehende Leistungen nicht genehmigt hat und somit „verdienstvoll seinen Beitrag zum sozialen Sparpaket“ beigetragen hat, was natürlich „rein spekulativ zu sehen ist“.
Denn wenn es so wie hier beschrieben zutreffen würde, wäre dies mit hoher Wahrscheinlichkeit eine organisierte Straftat.
Bisher sprechen höchsten Regierungskreise lediglich von entschuldbaren unbeabsichtigten Verwaltungsfehlern, keinesfalls von organisierten Betrug. Ich nenne solche Handlungsweisen von Behördenmitarbeitern als „BEWUSSTE DUMMSTELLUNG“!
Eigentlich könnte man sehr schnell und genau prüfen was die Ursachen sind.
Es müsste sich eben nur die Staatsanwaltschaft die Mühe machen, in Sozialbehörden zu ermitteln, was da so läuft. Wieso nehmen eigentlich Sozialrichter hin, dass ihre Urteile weiterhin missachtet werden? Ist es nicht Aufgabe der Justiz, der Tatsache nachzugehen, wenn hunderttausende Bescheide falsch erstellt werden. Und das jedes Jahr!
Es macht letztlich keinen Unterschied, ob ein Leistungsbezieher den Staat betrügt, oder der Staat und seine zuständigen Behörden den Leistungsberechtigten.
BETRUG BLEIBT VOR DEM GESETZ BETRUG, EGAL WER IHN BEGEHT.
Es macht schon einen nicht unerheblichen Unterschied, welche gesellschaftlichen Schicht man angehört oder auf welcher Seite man am Schreibtisch von Behörden sitzt.
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Frank Ullrich
Dresdner Sozialwacht