Unser Reporter, Jochen G. aus S., vom Anti-ARGE-Zentrum (AAZ) Solingen sprach mit dem soeben zurückgekehrten Delegationsmitglied des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales(Mags), Herrn Dietmar X. (Name geändert)
AAZ: Herr X, Sie kommen gerade aus den japanischen Katastrophengebieten zurück; was bringt Sie auf die abstruse Idee, dass die Einrichtung von ARGEn bei der Bewältigung der Probleme vor Ort von Nutzen sein könnte?
Dietmar X.: Nun, zunächst einmal könnten die Kosten des Wiederaufbaus erheblich gesenkt werden.
AAZ: Wie denn das?
Dietmar X.: Offensichtlich haben die Erdbeben- und Tsunamiopfer ja keine Häuser und Wohnungen mehr. Die Kosten für Unterkunft könnten daher komplett gestrichen werden.
AAZ: Aber die Menschen dort stehen doch vor dem Nichts und wohnen in Notunterkünften!
Dietmar X.: Da müsste man natürlich zunächst einmal prüfen, ob diese Unterkünfte nicht zuviele qm haben und ob es nicht billigere oder kleinere Unterkünfte gebe. Jede Notunterkunft wäre natürlich erstmal eine Bedarfsgemeinschaft.
AAZ: Es ist aber Winter, und die Menschen frieren jetzt schon ohne Heizung!
Dietmar X.: Sie sprechen da eine sehr interessante Einsparmöglichkeit an; die Kosten für Heizung könnten ebenfalls gestrichen werden. Die ARGEn könnten ohne weiteres die Auffassung vertreten, dass die aus den defekten AKWn austretende Strahlung als eine Art kostenlose Fernwärme angerechnet werden kann. Im Einzelfall wäre da erstmal eine jahrelange Klärung vor den Sozialgerichten nötig.
AAZ: Es sind ca. 500.000 Menschen auf Hilfslieferungen angewiesen!
Dietmar X.: Nunja, die Hilfslieferungen wären natürlich ein geldwerter Vorteil, welcher auf den
Regelsatz angerechnet werden müsste.
AAZ: Die Menschen um Fukushima haben aber kein Trinkwasser mehr!
Dietmar X.: Also, hier in Deutschland stehen jedem ALG2-Bezieher über 120 Liter Wasser pro Tag zu. Da diese Japaner kleiner sind, könnte man das vielleicht auf 80 Liter am Tag kürzen. Außerdem könnten die Leute ja erstmal Schnee schmelzen.
AAZ: …der kontaminiert ist!
Dietmar X.: Das müssten die Leistungsempfänger erst einmal nachweisen. Im Einzelfall könnte man evtl. Kosten für aufwändige Ernährung geltend machen.
AAZ: Aber alles, was Sie hier vorschlagen, hilft den Menschen doch nicht!
Dietmar X.: Ich denke, Sie verkennen hier die grundsätzlichen Vorgaben; Behörden sind keineswegs dazu da, Menschen zu helfen, sondern sie zu verwalten.
AAZ: Aber die Menschen in Japan haben alles verloren und besitzen nur noch, was sie am Leibe tragen!
Dietmar X.: Dies müsste zunächst geprüft werden, aber man darf natürlich nicht vergessen, dass es einen Anreiz geben muss zwischen den fleißigen Steuerzahlern, zum Beispiel in Tokio, und den auf Kosten der Allgemeinheit lebenden Tsunamiopfern.
AAZ: …ich fasse es nicht!
Dietmar X.: Hier muss als Prämisse „fördern und fordern“ gelten. Man könnte zum Beispiel Bootsbauer als Häuserbauer umschulen. Die Anträge hierfür müssten – um Missbrauch auszuschließen – selbstvertändlich persönlich in Tokio gestellt werden.
AAZ: Aha, und vermutlich würden Sie auch die Existenzgründer fördern.
Dietmar X.: Nun, es liegt ja zurzeit genügend Rohmaterial herum. Wenn also jemand ein Bauunternehmen gründen möchte, könnte man da evtl. mit SWL für Nägel oder so helfen.
AAZ: SWL??
Dietmar X.: Sonstige Wirtschaftliche Leistungen.
AAZ: Und wie würden Sie den vielen Kindern helfen?
Dietmar X.: Nochmals, Verwaltungen sind nicht zum Helfen….
AAZ: Jaja!
Dietmar X.: Also, das hiesige Konzept mit den Bildungsgutscheinen…
AAZ: Oh mein Gott!!
Dietmar X.: Vergessen Sie auch nicht, wie viele 1-Yen-Jobber man rekrutieren könnte (Tepco nennt sie ja Wegwerfarbeiter, aber das dürfte man in Deutschland schon wegen des AGG in der Fassung vom 14.08.2006 so nicht sagen).
AAZ: Sie kommen ja richtig ins Schwärmen! Die Menschen in Japan haben aber noch nichtmal
Strom!
Dietmar X.: Die Kosten für Strom sind im Regelsatz enthalten, das haben wir schon genau ausgerechnet. Da der Versorger – in diesem Fall Tepco – nicht vertragsgemäß liefert, wären Beschwerden dort vorzubringen. Schließlich kann sich die ARGE nicht um jede Kleinigkeit kümmern, die im privaten Bereich des Leistungsempfängers liegt.
AAZ: Aber die Menschen haben doch weder Bleistift noch Papier!
Dietmar X.: Dies könnte ausnahmsweise im Rahmen des Bildungsgutscheins…
AAZ: …nein, nein, hören Sie auf!
Dietmar X.: Im übrigen könnten sich die Leistungsempfänger zunächst auch durch Jagd und Fischfang selbst helfen.
AAZ: Aber das ist doch alles kontaminiert!
Dietmar X.: Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung….
AAZ: …schon gut!!
Dietmar X.: Mehrkosten für aufwändige Ernährung…
AAZ: Nein, nein, bitte verschonen Sie mich!
AAZ: Lassen Sie mich eine andere Frage stellen: Würde Ihr Konzept auch in anderen Ländern, wie zum Beispiel Libyen, funktionieren?
Dietmar X.: Also, ich habe ja nicht viel Ahnung von Politik, aber das Regime dort scheint mir ja schon ziemlich menschenverachtend zu sein. Ich wüsste nicht, wie eine ARGE dort noch helfen könnte.
AAZ: Wann fliegen Sie wieder nach Japan?
Dietmar X.: Eigentlich bin ich schon verstrahlt genug, aber wenn ich gebraucht werde, stehe ich natürlich zur Verfügung.
AAZ: Denken Sie denn überhaupt nicht an die Menschen und das unendliche Leid?
Dietmar X.: Eigenständiges Denken ist in meinem Beruf eher hinderlich. Wir setzen ja nur Beschlüsse der Regierung und von den Sozialgerichtsentscheidungen abweichende Dienstanweisungen um.
AAZ: Denken ist hinderlich? Das erscheint mir irgendwie kafkaesk!
Dietmar X.: Sehen Sie, wir haben da einen Kollegen in der Widerspruchsstelle, der war bereits sechs Monate hirntot, ehe das jemand merkte. Dennoch hat der sehr viele Widersprüche erfolgreich abgewimmelt.
AAZ: Herr X, Sie wirken auf mich, als hätten Sie völlig den Verstand verloren.
Dietmar X.: Und Sie wirken auf mich wie einer dieser investigativen Journalisten. So etwas schätzen wir bei uns im Reichssicherheitsh…, ähm, in unserer Behörde überhaupt nicht!
AAZ: Ich bedanke mich für das aufschlußreiche Interview.
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Mike