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Jobcenter verschickt erste Aufforderungen an Umschulungsmaßnahmen in Japan teilzunehmen

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Wie soeben von der Bundesanstalt für Arbeit mitgeteilt wurde, werden ab sofort sanktionsbewehrte Einladungen an Langzeitarbeitslose verschickt, an einer Umschulung zum „Gauleiter“ teilzunehmen.

Die Umschulung beinhaltet eine 2 wöchentliche Schulung und ein 12 monatiges Praktikum im neugegründeten GAU-Schulungszentrum Fukushima in Japan. Vorher werden die Umschüler im Kernforschungszentrum Jülich auf ihre Tauglichkeit getestet. „Eine 30 minütige Bestrahlung mit garantiert unschädlicher Gammastrahlung hilft uns, die Spreu vom Weizen zu trennen“ so Herbert Flachner, Leiter der Organisationsabteilung „GAU“ des Jobcenters Wennigerode.

Entgegen ersten Meldungen wird die Umschulung nicht als 1 Euro Job zusätzlich vergütet, da die Arbeiten nicht gemeinnütziger Natur sind und die Teilnehmer hinterher eine Prüfung zum „Gauleiter“ bei der IHK ablegen können. Allerdings werden die zu erwartenden geringeren Lebenshaltungskosten im Dritteweltland Japan mit der Grundsicherung verrechnet. Ob ein Anteil an den Flugkosten entrichtet werden muß wird vom zuständigen Jobcenter entschieden.

Überlebende können nach Rückkehr einen Antrag auf einen Eintrag in die Handwerksrolle stellen und danach, bei nachgewiesener Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren, eine Prüfung zum „Supergauleiter“ ablegen.

Die Bundesregierung erhofft sich von dieser Aktion eine sichtbare Verringerung der Arbeitslosigkeit in Deutschland.



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