Hier lesen wir, im Gegensatz zu Frau von der Leyen – die sicherlich nicht an kritischen bzw. abweichenden Meinungen aus der Bevölkerung interessiert ist, und Frau Schröder, die meiner Meinung nach noch nicht mal den Inhalt nachvollziehen kann, einen offenen Brief von Frank Ullrich von der Dresdner Sozialwacht an die beiden „Damen“, den er uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat.
Hoffen wir, daß der Aufruf am Schluss, in solchen Fällen auch über Strafanzeigen gegen die zuständigen Arge-Mitarbeiter nachzudenken, auf fruchtbaren Boden fällt und es sich dann die Verantwortlichen zweimal überlegen, solch haarsträubende Entscheidungen zu fällen. Mit „Wir tun doch nur unsere Pflicht und befolgen Anweisungen“ wollten sich damals schon die Wärter vor den Gasduschen und die Todesschützen an der DDR-Grenze herausreden.
Sehr geehrte Frau Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen
Sehr geehrte Frau Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Kristina Schröder
Ich wende mich heute an Sie Frau Bundesministerin, um Sie auf Sachverhalte hinzuweisen, verbunden mit der Bitte, sich dafür einzusetzen, dass diese in Zukunft nicht weiter ihre Fortsetzung finden.
Ich beziehe mich hierbei auf skandalöse Sanktionen gegenüber schwangeren Frauen welche sich im Hartz 4 Bezug befinden.
Es häufen sich Fälle, wonach ARGEN/JOBCENTER schwangere Frauen im Hartz 4 Bezug sanktionieren und die Leistungen zu 100 % einstellen.
So wurde durch das Braunschweiger Jobcenter eine 22jährige, im 4. Monat schwangere Frau die Hartz IV-Leistungen um 100 Prozent gekürzt, weil sie sich geweigert hatte einen Ein-Euro-Job aufzunehmen, der ihrer Ansicht nach wegen der Schwangerschaft und ihrem gesundheitlichen Zustand nicht zumutbar war.
Ausdrücklich wurde ihr mitgeteilt, dass auch eine Verkürzung des Sanktionszeitraums im Interesse der Allgemeinheit nicht in Frage käme. Der Schutz der Mutter und des ungeborenen Kindes spielte hier offensichtlich keine Rolle. Nach unserer Auffassung ist das eine unmenschliche Entscheidung . Im weiteren wird hier billigend gesundheitliche Folgen für eine junge Schwangere und ihrem Ungeborenen in Kauf genommen.Aufgrund eines Eilantrages beim zuständigen Sozialgericht musste das Jobcenter Braunschweig die Hartz-IV Leistungskürzung von 100 Prozent gegen der schwangere Hartz-IV Bezieherin wieder zurück nehmen. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass diese Vorgehensweise der Mitarbeiter in genannten Jobcenter ein Skandal bleibt.
Doch dies ist leider kein Einzelfall.
In Passau strich das Jobcenter einer 21-ährigen den Regelsatz und die Unterkunftskosten, weil sie einen Ein-Euro-Job in einer Großküche nicht antrat, obwohl sie in ca. sechs Wochen ihr Kind erwartet. Nach den Mutterschafts Richtlinien ist eine solche Beschäftigung generell verboten.
Auch in Berlin wurde eine Schwangere auf Null gekürzt, obwohl dem Jobcenter bekannt war, dass sie schwer psychisch krank war und sich im Sanktionszeitraum in einer Psychiatrie wegen akuter Psychosen befunden hat. Erst vor zwei Tagen hatte das Jobcenter Berlin-Neukölln den Sanktionsbescheid vom September aufgehoben.
Der neueste Vorgang ereignete sich im bayerischen Passauer Land. Die junge Frau war seit Beginn ihrer Schwangerschaft fast durchgängig krankgeschrieben gewesen, und hatte es einmal versäumt, ihrem Sachbearbeiter eine Folgekrankmeldung vorzulegen. Daraufhin schnappte Sanktionsfalle sofort zu. Der gegen die Mittelstreichungen eingelegte Widerspruch läuft seit November, bisher aber ohne jedes Ergebnis. Durch das Erwerbslosen Forum Deutschland wurde inzwischen einen Anwalt besorgt, der heute eine Eilklage beim zuständigen Sozialgericht eingereicht hat. Die junge Frau erwartet gegen Ende Februar ihr Baby und wird seit Dezember mit Lebensmittelgutscheinen abgespeist.
Wir sind der Auffassung, dass solche unmenschlichen und menschenverachtenden Verhaltensweisen
von Mitarbeitern von ARGEN UND JOBCENTER nicht weiter hingenommen werden dürfen.
Wir erwarten, dass die Verantwortlichen Politiker und die Bundesagentur für Arbeit, sofort Maßnahmen einleiten, welche es den ARGEN UND JOBCENTER verbietet, weitere Sanktionen gegenüber schwangeren Frauen, die Hartz 4 beziehen angewendet werden.Sorgen Sie als verantwortliche Bundesministerinnen dafür, dass schwangere Frauen und ungeborenes Leben geschützt wird.
Sollte Sie kein Handlungsbedarf sehen, werden wir Betroffene Frauen bestärken, neben Klagen vor dem Sozialgerichten, auch eine strafrechtliche Überprüfung anzustreben.
Wir bitten und erwarten eine Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Ullrich
Dresdner Sozialwacht