Alltagsterror

Musterklage gegen das SGB II

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Das SGB II ist ungültig!

Musterklage gegen HARTZ IV wegen Verstoßes des SGB II gegen die Gültigkeitsvoraussetzung gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG – ZITIERGEBOT – für gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 1 GG Grundrechte einschränken könnende einfache Gesetze

»Einmal gesetztes Unrecht, das offenbar gegen konstituierende Grundsätze des Rechtes verstößt, wird nicht dadurch zu Recht, daß es angewendet und befolgt wird.« – 3. Leitsatz BVerfGE 23, 98 – Ausbürgerung I

Hinweis: Der folgende Klagetext betrifft nicht in erster Linie die Klage gegen einen Verwaltungsakt oder Bescheid, sondern die Klage gegen die Anwendung eines formell wegen Verstoßes gegen die grundgesetzliche Gültigkeitsvoraussetzung für Grundrechte einschränkende Gesetze gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG ungültigen Gesetzes, also rechtloses Gesetz! Der Verwaltungsakt oder Bescheid dient lediglich als Klagegrundlage, da nur bei einer Beschwer (hier die Anwendung eines ungültigen Gesetzes mittels Erlass eines Verwaltungsaktes/Bescheides) eine Klage möglich ist. Der Text der Klage kann auch als Grundlage für einen der Klage vorangehenden Widerspruch verwendet werden (entsprechend Klage in Widerspruch geändert unter Verwendung der ersten drei Absätze der Begründung mit Antrag auf Aufhebung des Verwaltungsaktes/Bescheides). Ab einem Eingang von ca. 10.000 Klagen wird seitens des Staates gehandelt werden müssen. Weiterhin ist wichtig zu wissen, dass ein ungültiges Gesetz keine Rechtsfolgen auslösen kann, weshalb alle in Verbindung mit dem SGB II stehenden Verwaltungsakte und Bescheide rückwirkend aufgehoben werden müssen!

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