Angesichts der ständig zunehmenden Hartz-IV-Klagen hat der rechtspolitische Sprecher der Brandenburger CDU-Fraktion, Danny Eichelbaum, die Einführung einer Gerichtsgebühr gefordert. Als Begründung verwies er auf die vielen unbegründeten Klagen von ALG II-Empfängern. Gebühren würden die Hemmschwelle senken, die Sozialgerichte mit offensichtlich erfolglosen Klagen zu überschwemmen, sagte Eichelbaum am Samstag. Seiner Ansicht nach sind zehn bis 20 Prozent der Klagen unbegründet. Der CDU-Politiker schlug eine pauschale Gebühr in Höhe von 75 Euro vor. (Quelle:rbb online)
Sehr geehrter Herr Eichelbaum !
Wie bei rbb-online zu lesen war, fordern Sie eine Gebühr für Hartz-IV-Klagen in Höhe von 75 Euro . Als Begründung verwiesen Sie “ auf die vielen unbegründeten Klagen von ALG II-Empfängern“. Sie wollen nach Ihrer Ansicht nach „die Hemmschwelle senken, die Sozialgerichte mit offensichtlich erfolglosen Klagen zu überschwemmen“ .
Hierzu möchte ich Sie an folgendes erinnern: Die Klagen von Hartz-IV Empfängern sind geschuldet der Existenz eines verfassungswidrigen Gesetzes, welches seit sechs Jahren zur Anwendung kommt und das von Ihrer Partei ebenfalls weiterhin verfassungwidrig weiterentwickelt wurde.
Ihr Vorschlag könnte sich auch dadurch begründen, dass „Ihnen die Verfassungswidrige Reform zur Neuorganisation im SGB II klargeworden ist und Sie das bevorstehende Desaster, koste es was es wolle, abmildern möchten“.
Nach Ihrer Ansicht nach, sind 10 bis 20 Prozent der Klagen unbegründet. Das bedeutet ja wohl , dass 90, im besten Falle 80 Prozent der Klagen zu recht gestellt werden.
Das ist ein Offenbarungseid eines von inkompetenter Politiker gemachten Gesetzgebung auf dem Gebiet der SGB Gesetzgebung. Danke für Ihre Ehrlichkeit.
Gehen wir mal davon aus, dass wenn die Wirtschaft 10 bis 20 Prozent schlechte Produkte herstellen würde, wäre das Ende eines Unternehmens so sicher wie das Amen in der CDU.
Gegen die Schwächsten der Gesellschaft können Politiker schlechte Gesetze machen wie Sie wollen, denn die sind schon Pleite.
Ihr Vorschlag ist allenfalls dazu geeignet in der Karriereleiter weiter nach oben zu steigen und sich bei der nächsten Ausschreibung als Aktenträger bei von der Leyen sich ins Gespräch zu bringen.
Sie als rechtspolitische Sprecher der Brandenburger CDU-Fraktion könnten aber auch verstärkt Vorschläge machen, wie man den Neonazis in Ihren Bundesland stärker entgegentreten könnte. Ihrer Phantasie hierzu könnten Sie freien Raum lassen.
Im weiteren stellt ein Gericht nach Eingang einer Klage fest, ob die Klage unbegründet ist oder nicht.
Ihr Vorschlag, stellt einen „Eingriff der Politik in die Unabhängigkeit der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland“ da und verstößt somit gegen das Grundgesetz.
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Frank Ullrich
Dresdner Sozialwacht