Alltagsterror

Hartz IV Klagegebühr von 75 Euro gefordert

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An­ge­sichts der ständig zu­neh­menden Hartz-IV-Klagen hat der rechts­po­li­ti­sche Spre­cher der Bran­den­burger CDU-Frak­tion, Danny Ei­chel­baum, die Ein­füh­rung einer Ge­richts­ge­bühr ge­for­dert. Als Be­grün­dung ver­wies er auf die vielen un­be­grün­deten Klagen von ALG II-Emp­fän­gern. Ge­bühren würden die Hemm­schwelle senken, die So­zi­al­ge­richte mit of­fen­sicht­lich er­folg­losen Klagen zu über­schwemmen, sagte Ei­chel­baum am Samstag. Seiner An­sicht nach sind zehn bis 20 Pro­zent der Klagen un­be­gründet. Der CDU-Po­li­tiker schlug eine pau­schale Ge­bühr in Höhe von 75 Euro vor. (Quelle:rbb online)

Sehr ge­ehrter Herr Ei­chel­baum !

Wie bei rbb-on­line zu lesen war, for­dern Sie eine Ge­bühr für Hartz-IV-Klagen in Höhe von 75 Euro . Als Be­grün­dung ver­wiesen Sie “ auf die vielen un­be­grün­deten Klagen von ALG II-Emp­fän­gern“. Sie wollen nach Ihrer An­sicht nach „die Hemm­schwelle senken, die So­zi­al­ge­richte mit of­fen­sicht­lich er­folg­losen Klagen zu über­schwemmen“ .

Hierzu möchte ich Sie an fol­gendes erin­nern: Die Klagen von Hartz-IV Emp­fän­gern sind ge­schuldet der Exis­tenz eines ver­fas­sungs­wid­rigen Ge­setzes, wel­ches seit sechs Jahren zur An­wen­dung kommt und das von Ihrer Partei eben­falls wei­terhin ver­fas­sung­widrig wei­ter­ent­wi­ckelt wurde.

Ihr Vor­schlag könnte sich auch da­durch be­gründen, dass „Ihnen die Ver­fas­sungs­wid­rige Re­form zur Neu­or­ga­ni­sa­tion im SGB II klar­ge­worden ist und Sie das be­vor­ste­hende De­saster, koste es was es wolle, ab­mil­dern möchten“.

Nach Ihrer An­sicht nach, sind 10 bis 20 Pro­zent der Klagen un­be­gründet. Das be­deutet ja wohl , dass 90, im besten Falle 80 Pro­zent der Klagen zu recht ge­stellt werden.

Das ist ein Of­fen­ba­rungseid eines von in­kom­pe­tenter Po­li­tiker ge­machten Ge­setz­ge­bung auf dem Ge­biet der SGB Ge­setz­ge­bung. Danke für Ihre Ehr­lich­keit.

Gehen wir mal davon aus, dass wenn die Wirt­schaft 10 bis 20 Pro­zent schlechte Pro­dukte her­stellen würde, wäre das Ende eines Un­ter­neh­mens so si­cher wie das Amen in der CDU.

Gegen die Schwächsten der Ge­sell­schaft können Po­li­tiker schlechte Ge­setze ma­chen wie Sie wollen, denn die sind schon Pleite.

Ihr Vor­schlag ist al­len­falls dazu ge­eignet in der Kar­rie­re­leiter weiter nach oben zu steigen und sich bei der nächsten Aus­schrei­bung als Ak­ten­träger bei von der Leyen sich ins Ge­spräch zu bringen.

Sie als rechts­po­li­ti­sche Spre­cher der Bran­den­burger CDU-Frak­tion könnten aber auch ver­stärkt Vor­schläge ma­chen, wie man den Neo­nazis in Ihren Bun­des­land stärker ent­ge­gen­treten könnte. Ihrer Phan­tasie hierzu könnten Sie freien Raum lassen.

Im wei­teren stellt ein Ge­richt nach Ein­gang einer Klage fest, ob die Klage un­be­gründet ist oder nicht.

Ihr Vor­schlag, stellt einen „Ein­griff der Po­litik in die Un­ab­hän­gig­keit der Ge­richte der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land“ da und ver­stößt somit gegen das Grund­ge­setz.

Frank Ullrich
Dresdner Sozialwacht



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