Kennt das noch jemand? Allgemeine Menschenrechte? Das war so eine Erfindung von Philosophen und anderen Träumern, denen der Schrecken von Ausschwitz noch in den Gliedern steckte. Die konnten noch live die Leichenberge europäischer Bürger begutachten, die dem herrschenden Regime nicht paßten. Das waren nicht nur Juden – das konnte jeden Treffen, der dem Gauleiter nicht schnell genug und begeistert genug „Guten Morgen“ entgegengeschmettert hatte.
Die Erklärung der Menschenrechte durch die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen ist eine direkte Reaktion auf die Verheerungen des Zweiten Weltkriegs, in dem „die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben“.[3] Erklärtes Ziel ist dabei, „die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen“.[3] Dieser Wille wurde schon am 26. Juni 1945 in der Charta der Vereinten Nationen geäußert und mit dieser Erklärung bekräftigt.[5]
Sie haben eine gewisse Tradition und haben zum Beispiel im alten Griechenland schon mal gezeigt, das man Demokratie auch ohne Parteien machen kann:
Es gab in Europa schon früh Versuche, Staaten eine menschenrechtsähnliche Basis zu geben. Schon 624 v. Chr. wurde im antiken Athen die willkürliche Rechtsprechung eingeschränkt. Seit dem 6. Jahrhundert wurde allen Bürgern politische Mitsprache ermöglicht, zunächst nach Besitz abgestuft. In der entwickelten Demokratie wurden schließlich fast alle Ämter durch Losverfahren vergeben. Dadurch wurden bei der Postenvergabe alle gleich behandelt.
Quelle: Wikipedia
Es geht also doch. Einfach Posten verlosen – und der korrupte Filz von Parteien, Gewerkschaften und Unternehmerverbänden hat ein Ende. Und mal ehrlich: die Merkeleien der letzten Jahre hätte doch jeder hinbekommen, oder? Dafür braucht man doch keinen irgendwie gearteten Schulabschluß, im Gegenteil: Bildung stört beim professionellen merkeln doch sehr. Für die westliche Welt haben die Menschenrechte eine besondere Tradition:
„Allgemeine Menschenrechte“ wurden erstmals in der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von 1776 postuliert:
„Wir halten diese Wahrheiten für ausgemacht, dass alle Menschen gleich erschaffen wurden, dass sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten begabt wurden, worunter Leben, Freiheit und das Streben nach Glückseligkeit sind.“
Dort sind sie bereits als „unveräußerliche“ Rechte definiert. Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte der französischen Nationalversammlung vom 26. August 1789 greift diese Ideen auf und führt sie weiter aus, basierend auf den zu der Zeit aktuellen philosophischen Ideen der Aufklärung. Die Allgemeine Menschenrechterklärung nimmt mit den Worten „im Geist der Brüderlichkeit“[1] und „Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied“[2] auf diese Rechtstradition Bezug.
Quelle: Wikipedia
Es ist viel Blut vergossen worden, um diese Menschenrechte durchzusetzen. Das ist eine Leistung und Tradition, auf die wir mal stolz sein können. Das ist ein Importgut, das mal endlich mal keinen Pferdefuß hat und kein Menschenleben kostet. Eine kulturelle Glanzleistung, die – mit der UNO im Rücken – Frieden und Gerechtigkeit auf der ganzen Welt ermöglicht … bzw. ermöglichen könnte, wenn es denn da nicht andere Interessen gäbe. Doch lassen wir uns mal einige der Menschenrechte durch den Kopf gehen:
- Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. (Art. 5)
- Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit (Art. 22)
- Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. (Art. 23)
- Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub. (Art. 24)
- Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. (Art. 25)
Quelle: Wikipedia
Freie Berufswahl, Recht auf Arbeit, befriedigende Arbeitsbedingungen, Schutz vor Arbeitslosigkeit … Recht auf Lebensstandard … man denkt, man träumt.
Spätestens jetzt fällt auf: das läuft nicht mehr ganz so rund mit den allgemeinen Menschenrechten in Deutschland und der Welt. Ganz im Gegenteil – der Zustand scheint sich zu verschlimmern. Wir haben uns ja auch sogar wieder dran gewöhnt, deutsche Soldaten in fremden Ländern sterben zu lassen. Dabei sind wie an vorderster Front dabei … eigentlich.
Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) lautet:
„Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“
Artikel 1 GG, einschließlich der Bindung staatlicher Gewalt an die Respektierung der Menschenwürde (Abs. 1) und der Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte (Abs. 3), steht unter dem besonderen Schutz der so genannten Ewigkeitsklausel in Artikel 79 Absatz 3 GG.
Die Bundesrepublik Deutschland ist dem Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte beigetreten, der den Rang eines Gesetzes hat und im BGB l. 1973 II S. 1534 veröffentlicht ist.
Unterzeichnet wurde von der Bundesrepublik Deutschland auch die UNO-Menschenrechtsdeklaration, die das Recht auf soziale Sicherheit, Arbeit und Wohnung proklamiert. Nach Artikel 25 S. 1 GG sind indessen nur die allgemeinen Regeln des Völkerrechts automatisch Bestandteil des Bundesrechts, weswegen diese Vereinbarung ohne Ratifikation keine innerstaatliche Wirkung entfaltet. Gleichwohl wurden derartige Rechte in einige Landesverfassungen der Bundesrepublik aufgenommen, in die Landesverfassungen von Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bremen, was jedoch weitgehend in Vergessenheit geraten ist.
Quelle: Wikipedia
Wir sehen also … hier gilt das nicht ganz so. Man merkelt sich da gerne etwas heraus. Das merken wir jetzt gerade mal wieder deutlich.
Die Sätze für Kinder von Hartz-IV-Beziehern hätten nach den neuen statistischen Berechnungen sogar um zwei bis zwölf Euro sinken müssen, teilte von der Leyen am Sonntag mit. Das, so sagte die CDU-Politikerin, habe sie selbst „überrascht und auch sprachlos gemacht“. Da aber eine Absenkung der Kindersätze öffentlich kaum zu vermitteln gewesen wäre, entschieden sich die Koalitionsspitzen, daran vorerst nicht zu rütteln. Spätere Steigerungen sollen aber gegengerechnet werden. Überlegungen, auch die geplanten Bildungsleistungen mit dem Satz zu verrechnen, verwarf man ebenfalls.
Quelle: Spiegel-online
Die Argumentation ist immer die gleiche:
Von der Leyen sagte, wer höhere Hartz-IV-Sätze fordere als die jetzt geplanten 364 Euro im Monat, müsse dies gegenüber Arbeitnehmern begründen, die Vollzeit arbeiten. “Sie zahlen mit ihren Steuern Hartz IV – und viele haben unterm Strich selbst nicht viel mehr Geld übrig“, sagte sie.
Quelle: Welt-online
„Gerechter Lohn“ … ist auch nicht so das Dingen der Bundesregierungen der letzten Jahrzehnte. Und weil wir vielen Millionen keinen gerechten Lohn zahlen, können wir den ausgegliederten Alten, Kranken, Behinderten und Alleinerziehenden auch nicht mehr zahlen – ist doch irgendwie logisch, oder?
Nach dem Träger des Grundrechts (Grundrechtsberechtigung, persönlicher Schutzbereich) unterscheidet man die Jedermannsgrundrechte, deren Träger jeder Mensch ist (missverständlich auch alsMenschenrechte bezeichnet), und die Deutschengrundrechte (auch: Staatsbürgerrechte, Deutschenrechte), die nur Deutschen zustehen. Grund für die Beschränkung ist zumeist ein besonderer Bezug zur demokratischen Willensbildung und damit zum Staatsvolk (Volkssouveränität). Unter die Deutschengrundrechte fallen etwa die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG), die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG), die Freizügigkeit (Art. 11 GG) und die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) sowie im weiteren Sinne das Wahlrecht und der Zugang zu öffentlichen Ämtern.
Quelle: Wikipedia
„Jedermanngrundrechte“ und „Deutschengrundrechte“ … stellen eine wichtige Unterscheidung dar. Der Deutsche hat Rechte, die nicht jedermann hat. Das war hier schon mal so … weshalb die UNO diese Allgemeinen Menschenrechte ausgerufen hat. Das ist auch heute wieder so, jedenfalls bei Arbeitslosen:
Freizügigkeitseinschränkungen aus diesem Grund gab es vor allem in der Nachkriegszeit; in jüngerer Zeit wieder für Arbeitslosengeld II-Empfänger und die deutschstämmigen Spätaussiedler aus Osteuropa. Diese Menschen verlieren ihren Sozialhilfeanspruch, wenn sie den ihnen zugewiesenen Wohnort verlassen und umziehen. Diese Einschränkung hat das Bundesverfassungsgericht durch Urteil vom 17. März 2004 (1 BvR 1266/00) für verfassungsgemäß erklärt.
Quelle: Wikipedia
Wir merken: das Grundrecht der Freizügigkeit (das Deutschengrundrecht) gilt nicht mehr für Arbeitslose, was daran liegt, das Deutschland im Gegensatz zu Südafrika die sozialen Grundrechte eben NICHT in den Grundwertekatalog des Grundgesetzes aufgenommen hat. War uns zu teuer.
Was lernen wir daraus? Wer es in diesem Lande nicht schafft, von dem Zinsertrag seine eigenen Kapitals sorgenfrei zu leben, der ist kein Deutscher mehr, der ist nur noch ein Jedermann. Das merkt man jetzt auch gerade wieder. Und wer sind die, die keine Deutschen mehr sind? Hören wir mal jemanden, der lieber mit ihnen spricht als über sie:
Rund 1400 Bewerbungsgespräche hat Johannes Bürger nach seiner Pensionierung noch geführt. 1400 Schicksale von Arbeitslosen erzählt bekommen, die sich um eine Stelle in der Caritas-Werkstatt Schierwaldenrath bemühten. 1400 Begründungen angehört, warum jemand arbeitslos ist, vom Arbeitsamt geschickt wird und hofft, nun endlich wieder etwas tun zu können.
Bürger hat die Bewerber und ihre Schicksale für sich in drei verschiedene Kategorien aufgeteilt:
Da sind zum Ersten diejenigen, die körperlich und geistig beeinträchtigt sind. Diese Menschen sind nicht schwerbehindert im Sinne des Gesetzes, sondern einfach nicht so leistungsfähig wie andere. „Sie finden einfach nichts auf dem ersten Arbeitsmarkt, weil die Anforderungen dort so groß sind, dass sie nicht mithalten können“, sagt Johannes Bürger.
Zur zweiten Kategorie zählt er Menschen, die keine Qualifikation im Sinne einer abgeschlossenen Berufsausbildung haben, die keine Lehre begonnen haben oder sie abgebrochen haben oder die Prüfung nicht geschafft haben. „Viele resignieren, ihnen fehlt dann der Mut, einen neuen Anlauf zu nehmen“, sagt Bürger. Manche arbeiten dann als Hilfsarbeiter, um sofort Geld zu verdienen, und sind dann die Ersten, die im Zuge von Rationalisierungen, Verschlankungen und Automatisierungen „freigesetzt werden“. Da ist zum Beispiel Herr G. (22), der zwei Lehren begonnen und abgebrochen hat, weil ihm die Feinmotorik fehlte, und der danach nie eine Arbeitsstelle gefunden hat.
Und dann gibt es noch die Langzeitarbeitslosen, die allein aufgrund ihres Alters keine Arbeit mehr finden. So wie Herr H. (54), drei Kinder. Der gelernte Glasbläser konnte nach einem Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben, arbeitete seit acht Jahren in verschiedenen Städten in zeitlichen Abständen in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM). Originalton: „Das Schlimmste für mich ist, dass eines meiner Kinder einmal morgens zu mir sagte: ‚Papa, warum gehst du eigentlich nicht arbeiten?´“ Wer zwischen 45 und 50 Jahren aus welchen Gründen auch immer seinen Arbeitsplatz verliert, zählt für viele Unternehmen „zum alten Eisen“ und wird nicht mehr eingestellt.
Quelle: Caritas NRW
Mit 45 schon aussortiert … das war es dann auch mit dem Recht auf Arbeit. Das diese auch noch befriedigend sein sollte … gehört zu den phantastischen utopischen Träumereien früherer Generationen.
In Zeiten steigender Flexibilität ein Schicksal, das häufiger zu ertragen sein wird – umso schlimmer für die, die zuvor jahrelange „Generation Praktikum“ waren.
Schritt für Schritt entfernen wir uns von den allgemeinen Menschenrechten. Schritt für Schritt bekommen wir eine Gesellschaft von Herrenmenschen und Untermenschen, deren Trennlinie klar ist: wer nicht von der Rendite seines Kapitals leben kann, ist kein richtiger Bürger. Das war in Griechenland schon vor 2500 Jahren so.
Wenn wir uns weiter so zurückentwickeln, wird es spannend, wo es enden wird.
Die internationale Finanzkrise führt zu umfassenden strukturellen Veränderungen der Weltwirtschaft. Es mag überraschend klingen, aber Deutschland wird dabei relativ gut abschneiden und in den kommenden Jahren an der Wachstumsspitze der Euro-Länder stehen.
Quelle: Handelsblatt
Wen sollte das noch interessieren?