Alltagsterror

Thomas Kallay gibt nicht auf: Hartz IV vor dem EUGH

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Ich lasse dem unermüdlichen Vorkämpfer Thomas Kallay selbst das Wort:

Eine gute Nachricht zum richtigen Zeitpunkt,  Thomas Kallay hat nochmals tief durchgeatmet und Kräfte gesammelt, und sich nun letztendlich doch entschlossen den Kampf gegen diese KZ-ähnliche Aufbewahrungsanstalt genannt Hartz IV weiter zuführen.

Thomas Kallay’s Beschwerde ist beim EuGHMR eingereicht

Heute (05.08.10) habe ich meine selbstverfasste Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Az.: 1 BvL 1/09 vom 09. Februar 2010 beim EuGHMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) offiziell eingereicht.

Die Frist, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 09. Februar 2010 beim EuGHMR am 10. August 2010 abgelaufen wäre, ist somit eingehalten.

An den EuGH, den Europäischen Gerichtshof, werde ich mich in Bälde wenden, weil hier keinerlei Fristen einzuhalten waren und sind. Diese Schritte wurden nicht nur wegen den Rechtsfehlern im Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 09. Februar 2010 notwendig, sondern auch wegen den nun aktuell ersichtlichen Bestrebungen der Merkel-CDU/FDP-Regierung, die für die Hartz-IV-Bezieher positiven Punkte im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eiskalt mit Füssen treten zu wollen.

Welch ein krankes Hirn kommt denn auf die Idee, zu behaupten, dass es für Hartz-IV-Familien im Gegensatz zu Alleinstehenden keine Erhöhung der Regelsätze für Erwachsene und Kinder in Geld, sondern allenfalls nur Gutscheinen geben könne, weil Hartz-IV beziehende Eltern angeblich nicht mit Geld umgehen könnten?

Wer denkt sich so etwas Krankes bloß aus?

Diese verlogene, unwahre, niedrigst-schäbige neuerliche Hartz-IV-Volksverhetzung, die auf Veranlassung der Merkel-Regierung derzeit durch die Medien tobt, erinnert an üble Zeiten in Deutschland!!!

Deshalb müssen Hartz-IV und seine Umsetzer überall und ständig weiter bekämpft werden – also auch vor den Europäischen Gerichten.

Quelle: Zuschrift an Sozialticker von Thomas Kallay, (Eschwege) – Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht und nun Beschwerdeführer vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen das Urteil Az.: 1 BvL 1/09 des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder vom 09. Februar 2010  (Quelle)

In diesem Zusammenhang sei nochmal an den Spendenaufruf erinnert, um die Klage zum Erfolg zu führen.



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