Wenn es um Menschenrechte geht, da sind wir Deutschen vorn. Ganz sicher. Das … meinen jedenfalls die Deutschen und ihre Politiker. Klar, nach den Erfahrungen im Dritten Reich bleibt uns gar nichts anderes übrig, als Menschenrechte ganz klasse zu finden … immerhin haben unser Eltern und Großeltern erlebt, wie der Alltag aussieht, wenn diese Menschenrechte auf einmal nicht mehr da sind.
Darum gehören diese Menschenrechte ja auch zu dem Grundwertekatalog des Grundgesetzes. Schauen wir sie uns doch gleich mal an, diese Menschenrechte:
http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte
Persönlichkeitsrechte (grundlegende Rechte)
Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
Schutz vor Folter, Menschenversuchen ohne Einwilligung des Patienten, vor Zwangssterilisation und Zwangskastration, Schutz vor Körperstrafen und Prügelstrafen sowie Schutz vor entwürdigender oder erniedrigender Behandlung (wie beispielsweise Ehrenstrafen), Abschaffung der Züchtigung in Erziehung und Schule
Das dürfte wohl einigermaßen bekannt sein. Menschenversuche ohne Einwilligung des Patienten … finden statt. Leider, doch das ist ein anderes Thema. Und ob mancher Ein-Euro-Job gerade im sozialen Bereich nicht schon in den Bereich Ehrenstrafen fällt (ich erinnere an die Drohungen, die gegen unseren CheArgevarra geäußert wurden … einem Menschen, der es wagte, Widerstand gegen den ARGE-Gewalt zu leisten) wird man noch mal näher untersuchen müssen.
Freiheitsrechte
Recht auf Freiheit, Eigentum und Sicherheit der Person
Allgemeine, nur durch Gesetz beschränkbare Handlungsfreiheit
Freiheit von willkürlichen Eingriffen in die Privatsphäre (Wohnung, Briefgeheimnis etc.)
Persönlichkeitsrechte
Meinungsfreiheit
Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Reisefreiheit
Versammlungsfreiheit
Informationsfreiheit
Berufsfreiheit
Nun, Hartz IV-Empfänger werden spätestens hier stutzig werden. Zwar entkommen sie der Prügelstrafe,
jedoch bleiben ihr Eigentum, ihre Privatsphäre und ihre Reisefreiheit eingeschränkt. Hierzu mal der Kommentar eines Betroffenen:
http://www.sozialleistungen.info/foren/politik-und-allgemeines/t-menschenrechte-aberkennen-3086.html
Hallo,
die Menschenrechte sind uns Hartz IV empänger doch schon aberkannt.
Denn eins steht fest ein Strafgefangener im offenen Vollzug hat mehr Freiheiten wie ein Hartz IV empänger.
Nun, da ist aber auch schon einiges in Bewegung:
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=13442
Ende Oktober 2008 urteilte das Landessozialgericht Darmstadt, dass die
Hartz-IV-Regelsätze für Familien weder mit der Menschenwürde noch
mit dem sozialen Rechtsstaat vereinbar sind. Die Regelsätze deckten nicht
das „soziokulturelle Existenzminimum von Familien“ und verstießen gegen
das Grundgesetz.
Weiter zu den Rechten:
Justizielle MenschenrechteWirksamer gerichtlicher Rechtsschutz bei Rechtsverletzungen
Gerechtes Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht mit gesetzlichen Richtern
Anspruch auf rechtliches Gehör (audiatur et altera pars)
Keine Strafe ohne vorheriges Gesetz (nulla poena sine lege)
Unschuldsvermutung (in dubio pro reo)
Nun … hier wurde die Bundesrepublik schon mal verurteilt.
http://www.123recht.net/article.asp?a=1194&ccheck=1
Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Deutschland
Verstoß gegen Recht auf faires Verfahren wegen zu langer Verfahrensdauer
Und die Unschuldsvermutung … ist wohl für ALG-2-Emfpänger ebenfalls abgeschafft worden, denn das sind ja alles „Sozialschmarotzer“, das weiß man ja. Und die momentanen Prozessberge … tun wohl ihr Übriges dran, das es auch hier nicht zügig vorangeht.
Soziale Menschenrechte
Zu den im Internationalen Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte festgelegten Rechtsnormen gehören u. a.:
Recht auf Selbstbestimmung (Art. 1)
Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3)
Recht auf Arbeit und angemessene Entlohnung (Art. 6/7)
Recht auf Gründung von Gewerkschaften (Art. 8)
Schutz von Familien, Schwangeren, Müttern und Kindern (Art. 10)
Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, einschließlich angemessener Nahrung (Art. 11)
Recht auf den besten erreichbaren Gesundheitszustand (Art. 12)
Recht auf Bildung (Art. 13)
Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben (Art. 15)
Es wird nun immer kritisiert, das die sozialen Menschenrechte kein positives Recht darstellen, also niemand Anspruch auf Sozialleistungen hat. Das ist jedoch falsch:
Daher sehen die sogenannten Limburger Prinzipien, die 1986 von einer Gruppe von Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen erarbeitet wurden, für jedes Menschenrecht drei Arten von Verpflichtungen vor, denen der Staat nachzukommen hat:[3]
Respektierungspflicht: Der Staat ist verpflichtet, Verletzungen der Rechte zu unterlassen;
Schutzpflicht: Der Staat hat die Rechte vor Übergriffen von Seiten Dritter zu schützen;
Gewährleistungspflicht: Der Staat hat für die volle Verwirklichung der Menschenrechte Sorge zu tragen, wo dies noch nicht gegeben ist.
Das Verständnis der Menschenrechte als reine Abwehrrechte erfasst lediglich die erste dieser drei Pflichten. Innerhalb des Menschenrechtssystems der Vereinten Nationen kann jedoch das umfassendere Menschenrechtsverständnis, das aus den Limburger Prinzipien hervorgeht, mittlerweile als anerkannt gelten.
Zu den Verträgen, die wir als Bürger untereinander in diesem Land eingegangen sind, gehören auch die Menschenrechte … und zwar unabänderlich für alle Ewigkeit:
Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) lautet:
„Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“
Artikel 1 GG, einschließlich der Bindung staatlicher Gewalt an die Respektierung der Menschenwürde (Abs. 1) und der Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte (Abs. 3), steht unter dem besonderen Schutz der so genannten Ewigkeitsklausel in Artikel 79 Absatz 3 GG.
Die Bundesrepublik Deutschland ist dem Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte beigetreten, der den Rang eines Gesetzes hat und im BGB l. 1973 II S. 1534 veröffentlicht ist.
Unterzeichnet wurde von der Bundesrepublik Deutschland auch die UNO-Menschenrechtsdeklaration, die das Recht auf soziale Sicherheit, Arbeit und Wohnung proklamiert. Nach Artikel 25 S. 1 GG sind indessen nur die allgemeinen Regeln des Völkerrechts automatisch Bestandteil des Bundesrechts, weswegen diese Vereinbarung ohne Ratifikation keine innerstaatliche Wirkung entfaltet.
Das heißt, Vater Staat hat dafür zu sorgen, das es seinen Bürgern gut geht. Diese Pflicht muß nicht jedem seiner Stammtischbürger gefallen, aber nur weil sie dem Sadistenbund Deutschland nicht paßt, verschwindet diese Pflicht nicht.
Allerdings ist Deutschland, was Menschenrechte angeht, auch in anderen Bereichen etwas … schwächelnd.
http://www.welt.de/politik/article2840889/Auch-Deutschland-verletzt-die-Menschenrechte.html
Anlässlich des 60-jährigen Bestehens der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat Amnesty International Menschenrechtsverletzungen auch in Deutschland angeprangert. Die Generalsekretärin der deutschen Sektion, Barbara Lochbihler, beklagte den Umgang mit Asylbewerbern und Flüchtlingen, Gewaltexzesse deutscher Polizisten und eine Mitverantwortung Deutschlands für Menschenrechtsverletzungen im Anti-Terror-Kampf.
Auch wenn die Krakeeler in der UN selbst keine weiße Weste haben, so ändert das nichts an den Tatsachen:
http://www.tagesspiegel.de/politik/Menschenrechte;art771,2721754
Menschenrechte in Deutschland mangelhaftDeutschland hat sich schlechte Noten beim UN-Menschenrechtsrat geholt
Rassismus, Diskriminierung von Fremden, Umtriebe von Neonazis: Die Vertreter der Bundesregierung mussten sich am Montag vor den Vereinten Nationen herbe Kritik über die Menschenrechtslage in Deutschland anhören.
Und es ist den Deutschen auch bekannt.
„In Deutschland gibt es Schwierigkeiten“, räumte der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Gernot Erler, zu Beginn der Anhörung ein. Er nannte Mängel bei der Integration von Ausländern, bei der Gleichberechtigung von Mann und Frau und rechtsextreme Delikte.
Lohnt sich also nicht, darüber zu streiten, nur weil Kuba, der Iran, Russland und andere Mangelstaaten
am deutlichsten nachbohrten.
Vergleicht man nun die Ansprüche der Menschenrechte mit der Alltagswirklichkeit deutscher Kinder, so fällt man fast vom Stuhl:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26561/1.html
In der Konsequenz bedeutet das für diese Kinder: erstens eine erhebliche Reduzierung ihrer Chancen auf einen guten Schulabschluss, zweitens einen mangelhaften Gesundheitszustand bedingt durch z.B. schlechte Ernährung und drittens eine verminderte Förderung und Teilnahme an kulturellen Aktivitäten. Hinzu kommt, dass auch das Familienleben in vielen Hartz-IV-Familien Problem beladen verläuft und sich negativ auf die Entwicklung der Minderjährigen auswirkt.
Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes
http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/Menschenrechte/soziale.html
Die bange, aber verständliche Frage »Soziale Menschenrechte – gibt’s die?« beantworte ich so: Ja, es gibt solche Rechte. Aber ein einigermaßen verläßlicher Mechanismus für ihre Durchsetzung fehlt. Sie werden mißachtet und gebrochen. Dennoch: Es gibt sie, und sie sind nicht bloß wohlfeile politische Postulate, sondern völkerrechtlich verbindliche Normen. Sie liefern einen Forderungskatalog für eine sozial gerechtere Welt. Die heute in Deutschland vorherrschende antisoziale Politik ist mit der übernommenen Verpflichtung, die sozialen Menschenrechte zur Geltung zu bringen, unvereinbar.
Prof. Dr. Gregor Schirmer, Berlin, Völkerrechtler
Ein staatlich verbrieftes Recht auf Faulheit? Wir manchen so vorkommen, aber dahinter stecken eben viel weitreichendere Überlegungen, die nicht jedem Stammtischbruder auf Anhieb einleuchten. Aber manchen von den Krakeelern fällt es auch schon schwer sich vorzustellen, das die Erde keine Scheibe ist…und solche Menschen müssen nicht unbedingt das Maß aller Dinge sein.
http://www.fes.de/handbuchmenschenrechte/03-menschenrechte-einstieg.html
Auf soziale Menschenrechte verzichtet der Grundrechtskatalog des Grundgesetzes – mit Ausnahme etwa des Schutzes der Familie und einzelner freiheitlicher Aspekte sozialer Menschenrechte (Berufsfreiheit, Privatschulfreiheit etc.) – allerdings fast vollständig. Hingegen haben die Verfassungen einiger anderer Länder, wie etwa der Republik Südafrika, nicht nur bürgerliche und politische, sondern auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in ihre Grundrechtskataloge aufgenommen und damit unter besonderen Schutz gestellt.
Insofern ergibt sich für Deutschland ein besonders Aufgabengebiet und für politische Bewegungen ein besonderer Auftrag. Zwar kann man einwenden, das es sich eigentlich nur um einen formellen Schritt handelt, aber er sollte gerade aus diesem Grund gerade umso leichter zu gehen sein, nämlich die Aufnahme der übrigen Sozialen Menschenrechte in den Grundrechtekatalog des Grundgesetzes:
Das Recht auf Arbeit und angemessene Entlohnung
Das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben
Das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und angemessener Nahrung
Das Recht auf den besten erreichbaren Gesundheitszustand
Das Recht auf Bildung
Wir wollen uns doch wohl nicht von Südafrika überflügeln lassen, oder?