Politik

Grundgesetzänderung: Neufassung Artikel 8 seit 1.6.2013 in Kraft!

Von hier aus gelangen Sie auf die Autorenseite von und koennen alle kommenen Artikel mit "Link speichern unter" abonieren.

Die Redaktion des Nachrichtenspiegels ist stolz, als erstes deutsches Online-Medium die Änderung des Artikel 8 des Grundgesetzes präsentieren zu können:

Grundgesetz Artikel 8:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

(3) (Zusatz ab 1.6.2013): Sollten die Deutschen sich versammeln und lässt sich dies nicht durch ein Gesetz verhindern, wird die Versammlung unverzüglich durch die Polizei abgebrochen. Sämtliche Teilnehmer werden erkennungsdienstlich behandelt.

Wie eine Demo deren Verbot vom Gericht aufgehoben wurden dann doch praktisch durch die Polizei unterbunden wird, zeigte sich am Samstag in Frankfurt.

Zusätzlich gibt es neue Polizeigesetze, die die Definition gefährlicher Gegenstände weiter voranschreiben. In Zukunft sind folgende gefährliche Gegenstände verboten, bei Widerhandlung ist mit brutaler Polizeigewalt zu rechnen:

a) Sonnenbrillen

b) Regenschirme

Quelle: FAZ.

Offiziell teilt die Polizei bislang nur wenig mit. Sie bestätigt das, was sich längst an Bildern über das Internet verbreitet hat: Demonstranten, die aus der Menge gezogen werden und solche, die am verletzt am Boden liegen. Ein Sprecher sagt, man könne prinzipiell noch nichts Wesentliches sagen. Es sei aber notwendig geworden, dass die Demonstration aufgelöst worden sei. Die Teilnehmer, die sich mit Regenschirmen vermummt hätten, hätten sich unkooperativ gezeigt.

Vorsorglich weist die Bundesregierung darauf hin, dass in Zukunft das Tragen jedweder Art von Kleidung als Verbereitung auf einen Verstoß gegen das Vermummungsverbot gewertet werden kann.

Zum Schutz der Polizeibataillone vor Regenschirmen und Sonnenbrillen sind diese streng vermummt, mit Schusswaffen, Körperpanzerungen, Schilden, Schlagstöcken, Natostacheldraht, schweren Wasserwerfen, Hubschraubern und chemischen Waffen ausgerüstet. Die Bevölkerung wird dazu aufgerufen, Polizeistreitkräfte weitgehend zu meiden, es besteht extreme Verletzungsgefahr. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Gefahr auch für Fotografen gilt, die vermummte Polizeistreitkräfte mit Abbildungsgerät angehen und deren Recht auf informelle Selbstbestimmung einschränken.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die medizinische Versorgung von Personen, die sich im Rahmen der Dienstausübung der Polizeibatallione Verletzungen zufügen, nicht gewährleistet werden kann.

Die Polizei zog vereinzelt Demonstranten aus der Menge und nahm sie fest. Im Handgemenge wurden mehrere Personen verletzt, unter anderen auch ein Fotograf. Es dauerte fast eine Stunde, bis der Krankenwagen eintraf.

Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren zum Schutz der Polizeibataillone ist erlaubt.

Der Einsatz von Gas gegen acht Stunden lang eingekesselten Personen ist unabdingbar.

Ein Lehrvideo zeigt das korrekte Verhalten von Demonstranten gegenüber den Polizeistreitkräften:

Das Tragen von Transparenten wird als Meinungsterror, dass Aufsagen von Sprüchen und Singen von Liedern als Lärmterror gewertet und unterliegt der allgemeinen Anti-Terrorgesetzgebung.

Angesichts der Versorgung der eingekesselten Demonstranten durch Anwohner mit Trinkwasser wird die Bundesregierung die Privatisierung der Wasserversorgung zum Schutz der Polizeistreitkräfte aktiv vorantreiben, der Tatbestand „Versorgungsterror“ tritt ab sofort in Kraft.

Desweiteren wird der Tatbestand „Berichtsterror“ aufgenommen, siehe TAZ:

Mehreren Journalisten wurde von der Polizei aus nächster Nähe Pfefferspray in die Augen gesprüht, einer von ihnen musste in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Es dauert knapp eine Stunde, bis ein Krankenwagen eintraf. Aus Angst vor weiteren Repressionen möchte der Betroffene seinen Namen nicht in der Zeitung lesen – das scheint nach den durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt angeordneten Hausdurchsuchungen bei Journalisten im Zusammenhang mit den linksradikalen M31-Demos in Frankfurt 2012 nicht ganz unbegründet.

Die Polizeiführung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Immunität von Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Einsatzbereich der Polizeistreitkräfte ihre Gültigkeit verliert, bei Widerhandlung ist mit sofortiger Verhaftung zu rechnen (siehe Katja Kipping auf Facebook):

Die Abgeordneten wurden alle abgeführt. Auch unser letzter Versuch mit dem Einsatzleiter eine friedliche Verhandlungslösung zu erzielen, scheiterte. Es gibt keine Bereitschaft zur Verhandlung. Mein Eindruck ist, es gibt ganz klar von oben eine Order zur Eskalation durch die Polizei.

Die Führung der Polizeistreitkräfte weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass Bürgerrechte im Einsatzbereich der Polizeibataillone umgehend ihre Gültigkeit verlieren. Bürger sind gehalten, davon auszugehen, dass im Einsatzbereich der Polizeibataillone Kriegsrecht herrscht.

Die Bürger sind aufgerufen, bei drohendem Meinungsterror, Versorgungsterror, Berichtsterror, Versammlungsterror, Lärmterror oder auch dem Auftauchen von bekleideten Bürgern, bei denen Vermummungsverdacht besteht, unverzüglich den nächstgelegenen Polizeiwachtposten oder Kontaktbereichsbeamten zu informieren, bei Widerhandlung dieser Anordnung wird von einem terroristischen Akt ausgegangen.

Gleiches gilt beim Auftauchen von Gestalten, die Regenschirme, Sonnenbrillen oder Fotoapparate ihr Eigen nennen.

Ein Vergleich der neuen Handhabung des Artikels 8 mit Zuständen im Ausland, insbesondere der Türkei, Russland oder China, ist als Meinungsterror zu werten und somit strafbar.

Es gilt der Satz: Die Bundesrepublik ist ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat. Seine Gültigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Mitglieder der Polizeistreitkräfte, deren Würde als unantastbar zu gelten hat. Widerspruch gegen diesen Satz ist als Meinungsterror anzusehen, Berichterstattung über Meinungsterror ist im Rahmen der Anti-Terrorgesetze verboten.

 



Die letzten 100 Artikel