Alltagsterror

Hartz IV tötet weiter – in Dachau wird wieder gestorben

Mittwoch, 7.11.2012. Dachau. Kennen Sie Dachau? Ganz besonderer Ort in Deutschland. Ich war mal dort – es gibt viel zu sehen:

Am 22. März 1933, wenige Wochen nachdem Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt worden war, wurde in Dachau ein Konzentrationslager für politische Gefangene errichtet. Es diente als Modell für alle späteren Konzentrationslager und als „Schule der Gewalt” für die Männer der SS, unter deren Herrschaft es stand. In den zwölf Jahren seines Bestehens waren hier und in zahlreichen Außenlagern über 200.000 Menschen aus ganz Europa inhaftiert. 41.500 wurden ermordet. Am 29. April 1945 befreiten amerikanische Truppen die Überlebenden.

Das “Modell-KZ” – und eine Schule der Gewalt. Ich fühlte mich daran erinnert, als ich einen langen Brief bekam – eine kleine Geschichte aus Dachau. Dort stirbt gerade ein Mensch. Am 1.12. 2012 wird er obdachlos – kurz vor heilig Abend. Das wünscht man keinem Hund – aber bei Arbeitslosen geht das. Wir haben uns ja schon daran gewöhnt. Eine Million Menschen werden dieses Jahr versuchsweise in Hunger und Obdachlosigkeit gestürzt, so vermutet man. Viele leiden still, in die Einsamkeit getrieben von einer völlig ekelhaften Medienkampagne, an der sich in breiter Front so ziemlich alle bezahlten Schreiberlinge des Landes beteiligten … um nicht selbst Opfer der Agenda 2010 zu werden. Der vorauseilende Gehorsam hatte schon etwas hündisches, das muss man sagen.

Andere tun sich da nicht so leicht mit. Ralph Boes zum Beispiel – der hungert gerade in aller Öffentlichkeit. Wiegt noch 84,3 Kilo, hat einen Freund in der Wohnung – für den Fall, das etwas passiert – und nach dem Genuss von zwei Zitronenkernen leichte Magenschmerzen.

Er hat sicher die Aufmerksamkeit vieler Menschen – und eine gute Begründung, warum der die Lebensmittelgutscheine nicht anrühren will: es gleicht einer hündischen Unterwerfung, die entweder eine innere Größe der Selbstverleugnung, die kaum zu überbieten ist erfordert und zu einer Entfremdung ohne Gleichen von der Gesellschaft führt.

Wer möchte wirklich schon bewusst Schritte unternehmen, die dazu führen, das man sich selbst nicht mehr riechen kann … oder einen immensen Hass auf die Gesellschaft entwickelt, der schnell zu weiteren Leichen führen kann? Das kann man als verantwortungsbewußter Bürger nicht in Kauf nehmen.

Andere Bürger haben weniger Aufmerksamkeit – hunderttausende, muss man sagen. Einem von Ihnen möchte ich hier eine Stimme geben – stellvertretend für mindestens 500 000 weitere, die gerade hungern müssen und in die Obdachlosigkeit gestoßen werden.  Er ist ein ganz normaler Mensch aus der Mittelklasse, ein erfahrener Reisekaufmann, der auch nicht zum Hund werden will … und noch weniger will er, das die Menschenrechte in Deutschland weiter mit Füssen getreten werden.

Hier sein Bericht – lang, aber sehr aufschlussreich:

 

Da ich nun endlich die Gelegenheit erhalten habe, Auszüge aus meinem unglaublichen Hartz 4 und
Co. Abenteuer öffentlich erzählen zu können, hoffe ich auch das es mir wirksam gelingt, damit die
ungeteilte Aufmerksamkeit von Euch Lesern dieser Zeilen für einen kleinen Augenblick in Eurem
Leben zu gewinnen.


Ich überlebe nun bereits seit dem 01. Juli 2012 ohne meine behördenseitig rechtswidrig
verweigerte staatlich garantierte und durch einen formlosen Antrag und rechtzeitig im Juni 2012
gestellten Antrag auf die Grundsicherung der Existenz gemäß der bayerischen Verfassung.
So wie es aussieht, will man mich nun behördenseitig durch Geldentzug quasi sozialverträglich früh
ableben lassen (dadurch das ich dann verhungern muss oder die „Sache“ selbst in die Hand nehme),
oder als Alternative dazu mich dadurch dazu anzustiften kriminelle Handlungen zu begehen um
mein weiteres Überleben sicherstellen zu können, um mich dann elegant ins Gefängnis verbringen
zu können, wo man sich dann sicher sehr gut um mich kümmern würde oder ansonsten wenigstens
dazu zwingen das ich wieder „freiwillig“ Hartz 4 Leistungen beantrage, womit ich dann wieder
ohne Grund- und Menschenrechte wäre, denn das eigentlich nichtige SGB II Gesetzeswerk verstößt
gegen jede Menge grundgesetzlich garantierte Grund- und Menschenrechte und auch gegen eins der
wichtigsten Grundgesetze, den Artikel 19, das Zitiergebot und durch die Unterschrift unter diesen
Bewilligungsantrag auf SGB II Leistungen erkennt man dann bereits dieses Gesetzeswerk
sozusagen „freiwillig“ an, ein ziemlich guter und fieser Trick der Regierung könnte man sagen.


Ich wäre dann also wieder ein moderner und rechtloser Arbeitssklave.

Alle eingesetztenjuristischen Waffen der Behörden in den letzten 3 Jahren gegen mich sind jedoch bisher
wirkungslos geblieben. Sogar Ihre furchtbare Lieblingswaffe „Wir können Dich entmündigen“ hat
bei mir versagt. Obwohl hier sogar 3 Angriffe auf mich gestartet wurden, zuerst Herbst 2011 das
Jobcenter, dann im Januar 2012 das Landratsamt und nachdem beide gescheitert sind, hat es sich
das Amtsgericht nicht nehmen lassen, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und hat in eigenem
richterlichem Auftrag eine rechtliche Betreuung für mich angeregt.

Natürlich braucht jemand, demes gelingt ohne Anwalt mehr als 15 Sanktionen abzuwehren eine rechtliche Betreuung.

Nachdemich mich aber explizit geweigert habe, „freiwillig“ zu dieser Anhörung vor Gericht zu erscheinen,
hat man mich dann am xx.Oktober 2012 von der Polizei abholen lassen und dem Richter 
vorgeführt. Zum Glück hatte ich aber einen Beistand und Zeugen dabei, den Sie aber offenbar sehr
gerne losgeworden wären, denn die Polizei hat es auch probiert, indem Sie Ihm eine falsche
Gerichtsadresse nannten, bei der die Anhörung stattfinden solle. Da ich Ihn auf dem Weg zum
anderen Gericht im gleichen Ort Dachau aber noch anrufen konnte, musste der Richter leider auf
Ihn warten. Ich habe dem Richter dann sofort meine Patientenverfügung inkl. Vorsorgevollmacht
(übrigens generell sehr empfehlenswert für alle Menschen, man nehme am besten die wo Nina
Hagen die Schirmherrein ist, die ist wasserdicht und muss vom Gericht anerkannt werden!) auf den
Tisch gelegt, die dieses gerichtliche Prozedere eindeutig untersagt. Er hat sich aber davon nicht
stören lassen und hat dennoch anschließend seine Anhörung durchgeführt, bei der auch ein
Psychiater anwesend war.

Nun das Ergebnis war dann folgendes: ich bin nun zwar auf vermutlich rechtswidrige Art und Weise, aber dafür (pseudo)amtlich zertifizierter unddurch ein insofern auch vermutlich rechtswidriges psychologisches Gutachten bestätigt, mündiger Bürger und voll geschäftsfähig und das Betreuungsverfahren gegen mich wurde nun endgültig

eingestellt.

In seinem (rechtswidrigen) Beschluß hat der Richter übrigens die Patientenverfügung in
der Begründung unter den Tisch fallen lassen und sich nur auf die darin enthaltene
Vorsorgevollmacht bezogen!!!…verständlich, wenn man weiß, das er ansonsten ja schriftlich
zugegeben hätte, das er hier vermutlich rechtswidrig gehandelt hat. Man liefert sich ja schließlich
nicht freiwillig selbst ans Messer. Aber der letzten und furchtbarsten nicht sofort tödlich wirkenden
Waffen unserer Regierung gegen aufmüpfige die Demokratie und Grund-und Menschenrechte
verteidigenden Bürger ist quasi die stille Atombombe namens „Geldentzug“ und dieser bin ich
leider einfach nicht mehr lange gewachsen. Mir ist es nämlich in den letzten 3 Jahren gelungen, das
Jobcenter immer wieder zu zwingen, Ihre finanziellen Sanktionen gegen mich aufheben zu müssen.
Insgesamt waren es über 30 Sanktionen.

Das hat den leiter des Jobcenters vermutlich in den Wahnsinn getrieben. Denn sobald ich einen Fall vor dem Sozialgericht
gewonnen hatte,kam die nächste „Einladung“ in sein Etablissement , von der er ja wusste das ich
Sie nicht wahrnehmen würde, da er ja nicht juristisch berechtigt ist Vorladungen auszustellen. Dann
kam die Folgevorladung-entschuldigung- Einladung natürlich und dann der Sanktionsbescheid.
Bei den ersten 14 Fällen gegen das Jobcenter hatte ich noch einen Rechtsanwalt auf meiner Seite,
der dann aber entnervt aufgab, oder vielleicht sogar gezwungen wurde aufzugeben, genaues weiß
man hier nicht; so das ich jedenfalls gezwungen war mir selbst das nötige juristische Wissen
beizubringen, um gegen das Jobcenter auch allein ohne Rechtsanwalt bestehen zu können. Zumeist
musste ich allerdings die Dienste des Sozialgerichts in Anspruch nehmen, denn freiwillig einen
Fehler einzusehen kommt für ein gestandenes Jobcenter ja gar nicht in Frage. Denn beim Jobcenter
gibt’s mutmaßlich nur 2 Paragraphen denen diese Folge leisten: Paragraph 1 lautet, wir, das
Jobcenter, haben recht. Paragraph 2 lautet, sollten wir,das Jobcenter, einmal nicht recht haben, tritt
automatisch Paragraph 1 in Kraft. Diesen schlechten alten Witz hat das Jobcenter doch tatsächlich
für Ihren juristischen Absichten ganz real als Motto gewählt. Was den Sozialgerichten reichliches
Geschäft beschert und den Steuerzahler ein kleines Vermögen kostet, das man sicher viel besser
investieren könnte, würde man sich seitens des Jobcenters einfach nur an unsere Gesetze halten.
Davon hält das Jobcenter aber nichts und das von Anfang an.

Dieses Jahr soll ja die Schallgrenze
von 1 Million Sanktionen gegen „arbeitsscheue“ Bürger überschritten werden, da werden die
Sektkorken im Bundesministerium für Arbeit und Soziales sicher knallen. Das von diesen
rechtswidrigen Sanktionen aber weit über die Hälfte wieder aufgehoben werden, davon erfährt die
Öffentlichkeit höchstens im Internet. Ja das Jobcenter erweist sich als die ultimative langersehnte
Wunderwaffe der Reichen gegen den Mittelstand und die Unterschicht um diese schön
gegeneinander auszuspielen und dadurch in Ruhe auch in der heutigen Zeit wieder über die breite
Masse herrschen zu können. Mit dieser Waffe Hartz 4 wird die Demokratie und die Grund- und
Menschenrechte in unserem Land demontiert und da ich ein anständiger und grundgesetztreuer
Bürger bin, verteidige ich diese eben auch ausschließlich auf dem dafür vorgesehenen Rechtsweg,
wie es eben auch meine 1. Bürgerpflicht laut GG Artikel 20 Absatz 4 i.V. m. GG Artikel 21 ist.


Denn seit der Einführung des Hartz Systems durch die SPD und die Grünen in Zusammenarbeit mit
Peter Hartz geht es für die normal arbeitenden und auch die erwerbslosen Bürger in unserem Land
finanziell und sozial massiv Bergab. Bei den Arbeitenden wurden die Löhne und Gehälter nicht der
Inflationsrate und der Euroumstellung angemessen erhöht, zusätzlich die Arbeitszeit wieder erhöht
und auch das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben und langfristige Arbeitsverträge haben
sich zur Ausnahme entwickelt und der Arbeiter nimmt das hin, weil er Angst hat ins Hartz 4 System
zu fallen wenn er den Mund aufmacht und sich wehrt.


Für den Erwerbslosen Bürger wurde das zu zahlende Existenzminimum eigentlich sogar
herabgesetzt (Inflation und Euroumstellung und Kaufkraft) und auch durch die einfach
durchzuführenden finanziellen Sanktionen durch unqualifizierte Sachbearbeiter bei den Jobcentern
die Möglichkeit geschaffen dieses im Sinne von Grundgesetz Artikel 1 zu niedrig bemessene
Existenzminimum bequem und einfach noch weiter herabsetzen zu können, um all den
erwerbslosen Bürgern die ein Problem damit haben, das das Jobcenter mit den 2 Obengenannten
Paragraphen arbeitet, die nötige Motivation zu schaffen doch den Mund zu halten und brav zu
spuren. Man hat sich ja auch selbst durch Beantragen der Grundsicherung nach dem SGB II
schließlich „freiwillig zum Freiwild oder Sklaven des Jobcenters gemacht..Und wer halt dann dem
Sachbearbeiter nicht gehorcht und schön brav folgt, bekommt Sie zu spüren, die unsichtbare
Peitsche des Hartz 4 Systems den „Geldentzug“. Und wer dann immer noch nicht spurt, wird dann
fast zu Tode gepeitscht mit der 100% Sanktion. Moment mal, werdet Ihr jetzt sagen. Wir haben
doch Gesetze, allen voran das Grundgesetz und das StGB. Richtig. Aber diese werden durch fiese
juristische Tricks seitens der Regierenden außer Kraft gesetzt, durch Eure Unterschrift unter den
obengenannten Bewilligungsantrag. Denn die Regierung ist ja auch der Gesetzgeber. Und alle
Staatsanwälte sind politisch weisungsgebunden. Denn das SGB II verstößt ja bekanntlich in über 40
Punkten gegen das Grundgesetz, siehe dazu die Klage der Grundrechtepartei gegen das SGB II:
http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/


Es verstößt auch gegen den Artikel 19 des Grundgesetzes, das Zitiergebot. Dies war die freiwillige
Fessel, die sich der Gesetzgeber selbst angelegt hatte, damit solche Machwerke wie das rechtlich
nichtige und trotzdem angewendete SGB II nicht das Licht der Welt erblicken können.


Damals war noch nicht abzusehen, das Bayern mit seiner Schwarzmalerei recht haben sollte, als
des Grundgesetz partout nicht unterschreiben wollte und dies auch nicht tat. Es hat dieses
aushöhlbare Grundgesetz nur gezwungener Maßen anerkannt. Näheres sehr interessantes dazu
können Sie hier Lesen, denn das was Sie dort vorfinden, spielt im späteren Verlauf des Artikels
auch noch eine entscheidende Rolle und ist auch sehr nützliches Allgemeinwissen, das bisher vor
Ihnen verborgen gehalten wurde und das ein Internetaktivist namens Anonymicus ans Licht
gebracht hat, vielen Dank dafür, hier er Link zu diesem spannenden Dokument als PDF:
http://www.fjs.de/dokumente/deutschlandpolitik/DS9_47.pdf


Kommen wir aber nun wieder zurück zum Hartz 4 System. Also nochmal, allein bereits durch Ihre
Unterschrift unter den Bewilligungsantrag auf SGB II Leistungen haben Sie sich dem SGB II
freiwillig unterworfen und ist dann auch für die Person die den Bewilligungsantrag unterschrieben
hat, für ein halbes Jahr rechtsgültig und die Rechtsgültigkeit wird dann verlängert wenn Sie Ihre
Unterschrift unter den „rechtzeitig“ gestellten Weiterbewilligungsantrag setzen. So habe ich mir,
nachdem ich dies endlich selbst durchschaut habe, erlaubt Ende letzten Jahres dann meine
Grundsicherung anstatt nach dem SGB II direkt nach dem Grundgesetz beim Jobcenter zu
beantragen. Die Idee dazu hatte ich bekommen, als ich einen Beschluß des Landessozialgerichts
München las, den ich ein paar Wochen zuvor erhalten hatte und in dem als Anmerkung in der
Begründung stand: „Sie müssen ja keine SGB II Leistungen beantragen, als Konsequenz erhalten
Sie dann eben auch keine SGB II Leistungen.“


Diese vom LSG München natürlich ganz anders gemeinte Aussage inspirierte mich allerdings dann
dazu dem Rat des LSG München wortwörtlich zu folgen und es doch mal zu probieren direkt
Leistungen zur Grundsicherung meiner Existenz nach dem Grundgesetz zu beantragen. Tja, aus
dieser Idee entwickelte sich dann eine regelrechten Schlacht zwischen mir auf der einen Seite und
allen darin involvierten Behörden und Ämtern auf der anderen Seite, die ich aber am 12.01.2012
(scheinbar) gewonnen hatte, der Beschluß dazu hat das Aktenzeichen S 16 AS 3250/11 ER.
Nachdem das Jobcenter nun gezwungen war mir meine Leistungen nach dem GG zu bezahlen,
wendeten Sie einfach Ihre obengenannten Paragraphen an und schickten mir einen Bescheid in dem
mir meine hart erkämpften Leistungen nach dem GG einfach wieder als SGB II Leistungen
bewilligt wurden. Fast zeitgleich dazu schickte man mir vom Jobcenter einen Bescheid zu, das man
mir meine Leistungen um 100% kürzt. Auch hier habe natürlich gleich Widerspruch eingelegt und
einen Eilrechtsschutz beim Sozialgericht München beantragt, wie ich das schon sehr oft zuvor in
den letzten 3 Jahren machen musste. Und natürlich auch wieder gewonnen. Der dazugehörende
Beschluß des SG München liegt der Redaktion vor und auch die Beschwerde des Jobcenters dazu,
in der diese moniert, das Sie ja dann keine 100% Sanktionen mehr verhängen könne, wenn dieser
Beschluß gültig bleibt. Somit habe ich offenbar ganz nebenbei den Jobcentern Ihre 100% Sanktion
kaputt gemacht. Hierzu habe ich bei Ver.di München nachgefragt und mir wurde auch von Ver.di
bestätigt, das dies stimme. Leider hat Ver.di München nicht wie versprochen, dieses Ergebnis publik
gemacht…warum auch immer. Den endgültigen und für mich positiven Beschluß des LSG München
dazu, können Sie jedenfalls schon mal hier einsehen:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?
modul=esgb&id=151498&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive
auch der Sozialrechtsexperte hat einen Auszug aus diesem Beschluß veröffentlicht:
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/04/seit-der-neufassung-des-39-sgb-ii-zum.html

Aber im Grunde wurde bei dieser 100% Sanktion bereits der Beschluß des SG München bezüglich
Grundsicherung nach dem GG seitens des Jobcenters mißachtet. Denn ich hatte von Januar 2012
weder Leistungen nach dem SGB II beantragt, noch eine Eingliederungsvereinbarung
abgeschlossen, noch gab es Ersatz der Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt gegen mich.


Kurzum hier wurden schlichtweg die Gesetze gebrochen um mich auch weiterhin
sanktioneren/auspeitschen zu können.Kurz nachdem ich auch diesen Angriff auf meine Existenz
abwehren konnte, erhielt ich im Juni 2012 eine 50%ige Sanktion des Jobcenters ,weil ich mich in
der Zwischenzeit geweigert hatte, einer sogenannten „Einladung“ (sogenannt, weil der Charakter
einer Einladung auf Freiwilligkeit beruht, wovon bei einer Einladung des Jobcenters bzw. in diesem
Fall der Arbeitsagentur nicht die Rede sein kann, da ja dort die Drohung enthalten ist mit 10%
sanktioniert zu werden, wenn man keinen wichtigen Grund für sein Nichterscheinen angibt, das ist
klar der Charakter einer Vorladung, auch hier scheint der Tatbestand der arglistigen Täuschung
seitens der Jobcenters bzw. der Agentur für Arbeit, seitens der Regierung gegeben zu sein) der
Bundesagentur für Arbeit und einem „Jobangebot“ dieser Agentur Folge zu leisten, die auch nur
darin bestand, mich an ein Zeitarbeitsunternehmen weiterzureichen, das ein Jobangebot hatte und
sogar bevor mir dieses Angebot per Post zugestellt wurde, bereits mehrfach versucht hatte mich
anzurufen um mir Angebot am Telefon zu präsentieren. Ist hier nicht der Tatbestand der illegalen
Weitergabe von Daten erfüllt, vor allem weil ich dem Jobcenter schon vor einiger Zeit schriftlich
mitgeteilt hatte, das ich Ihnen nicht gestatte Daten an Dritte weiterzugeben die mich betreffen?
Sanktioniert wurde ich dann aber wieder durch das Jobcenter, mit der Begründung das ich nicht zu
IHREM Termin erschienen wäre und IHR Arbeitsangebot ausgeschlagen hätte, obwohl dies
natürlich nicht stimmt. Als ich das dem SG München telefonisch mitteilte, das damit Ihr Beschluß
schon wieder mißachtet wurde und ich es höchst merkwürdig finden würde das mich das Jobcenter
für Taten sanktioniert, die ich Ihm gegenüber gar nicht begangen hätte wurde dies vom SG
München einfach ignoriert.

Da war ich nicht sehr erfreut und wie es der berühmte Zufall so will,
entdeckte ich just zu diesem Zeitpunkt die bayerische Verfassung neu. Denn ich bin gebürtiger
Bayer und lebe auch in Bayern.

Dort fand ich den Artikel 168 und dort den Absatz 3. Auch stellte
ich fest das sich Bayern durch den Artikel 3a in seiner Verfassung an die Europäische Konvention
für Menschenrechte und Grundfreiheiten gebunden hatte. Da das SGB II auch gegen diese verstößt
und Bayern ja das Grundgesetz anerkannt hat (aber nicht unterschrieben hat) habe ich mir dann im
Juni erlaubt, meine Grundsicherung der Existenz diesmal direkt nach der bayerischen Verfassung,
der UN-Res. 217 A (III), dem GG und der Europäischen Konvention für Menschenrechte und
Grundfreiheiten beginnend ab dem 01.Juli 2012 zuerst beim Sozialgericht München und nachdem
sich dieses weigerte und unverschämterweise ausdrücklich gegen meinen Willen im Juni dann
einfach SGB II Leistungen beim Jobcenter statt der von mir geforderten Grundsicherung in meinem
Namen beantragt hatte und als ich das SG München aufforderte diesen Antrag umgehend
zurückzunehmen, wurde ich von der Richterin nur aufgefordert das selbst zu machen, das SG
München hat sich also geweigert seinen Faus Pax selbst in Ordnung zu bringen.

Ich habe den
Antrag des SG München beim JC übrigens ebenfalls NICHT für nichtig erklärt und hab denen gar
nix geschrieben und habe meinen formlosen Antrag auf Leistungen zur Grundsicherung gemäß der
bayerischen Verfassung daher dann selbst bei der bayerischen Staatskanzlei beantragt. Diese hat
meinen formlosen Antrag dann am 12. Juli 2012 an das bayerische Staatsministerium für Arbeit und
Sozialangelegenheiten, Familie und Frauen weitergeleitet. Mittlerweile hatte ich bereits einige Tage
ohne meine staatlich garantierten und rechtzeitig beantragten Grundsicherungsleistungen überleben
müssen. Das war noch nicht so schlimm, denn das hatte ich ja einkalkuliert, da ich ja weiß, wenn
die Behörden zahlen müssen, lassen sich diese gern Zeit. Ganz anders sieht es natürlich aus wenn
Sie Geld vom Bürger fordern….

Das diese Geschichte nun aber so eskalieren würde, wie Sie es nun
getan hat, damit hatte ich nicht gerechnet. Denn das bayerische Ministerium für Arbeit etc. hat
meinen Antrag einfach abgelehnt, ohne dies rechtlich begründen zu können, daraufhin legte ich
Beschwerde beim bayerischen Verfassungsgerichtshof ein, der diese nicht annahm, mit der
lapidaren Begründung, das meine Beschwerde nicht die Kriterien einer Verfassungsbeschwerde
erfüllen würde. Nanu, ein Verfassungsbruch erfüllt nicht die Kriterien eine Verfassungsbeschwerde?
Also gut, dachte ich, dann lege ich halt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein und
ersuchte zugleich um eine einstweilige Anordnung den Freistaat Bayern dazu zu verpflichten mir
einstweilen die von mir geforderte Grundsicherung in vollem Umfang zu gewähren. Das
Bundesverfassungsgericht hat dann aber einstimmig OHNE jegliche Begründung abgelehnt meine
Beschwerde überhaupt anzunehmen und somit zugleich 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen denn
es hat damit auch mein Gesuch um eine einstweilige Anordnung abgelehnt.

Der angeblich gute
Rechtsanwalt, er wurde mir von einer Hartz 4 Betroffenen aus München empfohlen,
den ich ausnahmsweise zusätzlich für diese Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht
beauftragte, obwohl ich Rechtsanwälten nicht mehr über den Weg traue, hat das Thema bayerische
Verfassung (wofür ich Ihn aber ausschließlich beauftragt habe) vollkommen ignoriert und mir nur
geraten wieder Hartz 4 Leistungen zu beantragen, und das er nix für mich machen könne, da ich
Ihm ja verboten habe Hartz 4 zu beantragen und hat somit mein Mißtrauen gegenüber dieser Zunft
mal wieder vollkommen bestätigt und hätte nun gern für Seine Mühen ca.55 Euro von mir, obwohl
ich Ihm eine Vollmacht gab, den Rechtsberatungshilfeschein beim Amtsgericht Dachau in meinem
Namen selbst zu beantragen, da ich Ihm bei unserem einzigen und kurzen Gespräch erzählte, das
ich das nicht selbst machen würde. Da sagte er, kein Problem dann mache ich das für Sie. Ich
brauche dazu halt eine Vollmacht von Ihnen dafür. Auch alle wichtige Unterlagen zu diesem Fall die
ich Ihm auf seinen ausdrücklichen Wunsch daließ, musste ich 5 mal telefonisch anmahnen, um Sie
überhaupt wieder zurückzubekommen. Ich habe Ihm deshalb auch das Mandat entzogen und jetzt
kann er schaun wie er zu seinen 55 Euro kommt. Von mir bekommt er Sie sicher nicht.


Und zu guter Letzt war da noch der Anruf des Geschäftsführers des Jobcenters Dachau, der Ende September bei meinem Vermieter anrief und anfragte ob ich noch in seiner
Mietwohnung wohnen würde. Und das das JC gern bereit wäre, die seit 01.Juli 2012 aufgelaufenen
Mietschulden zu bezahlen, wenn ich bereit wäre persönlich vorbeizukommen und eine kleine
Unterschrift leisten würde. Wär also alles kein Problem, so sagte es mir mein Vermieter am Telefon
ein paar Stunden bevor ich eigentlich seine Wohnung hätte räumen sollen. Erstaunlicherweise hat
sich mein Vermieter nun auf meine Seite geschlagen, da er mittlerweile selbst gemerkt hat, das hier
eine oberfaule Nummer gegen mich läuft, gelogen wird wie gedruckt und ich darf deshalb erstmal
noch bis 31.11.2012 in der Wohnung bleiben. Es hat sich nämlich herausgestellt, das diese Aussage
des Geschäftsführers falsch waren.

Um es auf den Punkt zu bringen. Folgendes
fordert das Jobcenter Dachau nun von mir ein, hab ich auch schriftlich:
1. ich muss eine EGV unterschreiben, muss ich natürlich nicht.
2. Ich muss eine amtsärztliche Untersuchung zwecks meiner Arbeitsfähigkeit mitmachen.,
muss ich natürlich auch nicht mitmachen.
3. Leistungen werden mir erst ab dem Zeitpunkt der Unterschrift bewilligt, obwohl ja die
Richterin des SG München bereits Leistungen im Juni, beginnend ab 01.Juli beantragt hatte
und diese auch nicht zurückgezogen hat…. und ich auch nicht…..
4. Dann erst würde ich eventuell ein Darlehen! vom Jobcenter erhalten, um die Mietrückstände
begleichen zu können. Von den Rückständen bei der Krankenversicherung wird gar nicht
geredet. Ebenso die Rückstände für Strom werden ignoriert Und das ich rechtzeitig und
korrekt Leistungen zur Grundsicherung gemäß der BV i.V.m. Dem GG und der UN-Res.217
A (III) und der Europäischen Konvention für Menschenrechte und Grundfreiheiten beantragt
habe, sowieso.


Das ich auf dieses großzügige Angebot seitens des JC Dachau leider verzichten muss, könnt ihr nun
hoffentlich verstehen und nachvollziehen. Es zeigt nur sehr deutlich das es sich bei diesen
Jobcentern mutmaßlich um eine hochkriminelle und staatsfeindliche Organisation handelt die
unsere Demokratie und unsere Grund- und Menschenrechte aufs widerwärtigste und perverseste im
Sinne unseres GG Artikle 20 i.V. m. GG Artikel 21 angreift. Es dürfte sich hier mutmaßlich sogar
um staatlich organisierten Menschenhandel drehen, in dem diverse Politiker, Industrielle,
Wirtschaftsbosse, Richter, Staatsanwälte und viele andere Staatsdiener und vielleicht sogar diverse
Sekten wie z.B. die Kirche, die Freimaurer etc. verwickelt sein dürften. Das ganze geht vermutlich
sogar über die Grenzen Deutschlands hinaus, denn das Hartz System soll ja angeblich laut der
Bundeskanzlerin Frau Merkel ein Exportschlager werden.


Tja, das ist also meine aktuelle Situation. Ich stehe auf der Abschussliste der Regierung, weil ich
mir erlaube unsere Demokratie zu verteidigen wie es meine 1. Bürgerpflicht laut GG ist. Leider fällt
mir jetzt so gut wie nix mehr ein was ich noch unternehmen könnte um unsere Demokratie auch
weiterhin verteidigen zu können, außer vielleicht die Kripo einzuschalten, was aber dann spätestens
durch die Staatsanwaltschaft wieder ein Ende finden würde, da diese ja politisch weisungsgebunden
ist. Außer die Öffentlichkeit steht hinter mir, dann kann Sie das Verfahren nicht so einfach einstellen
und nur dann würde insofern eine Anzeige bei der Kripo meinerseits auch wirklich Sinn machen.


Außerdem bin ich nach nun über 125 Tagen ohne Grundsicherung auch nicht mehr topfit.

Das
einzige was mir geblieben ist, ist es, diese Erlebnisse zu veröffentlichen und zu hoffen das ich
vielleicht dadurch die nun dringend nötige Unterstützung für mein Vorhaben erhalten werde,
nämlich erstmal in Bayern eine Grund- und Menschenrechtkonforme Grundsicherung zu etablieren
und dort von unserer Demokratie noch zu retten was zu retten ist, die dann hoffentlich auch im
restlichen Deutschland gerettet werden kann. Denn ich habe als Regelleistung 631 Euro, statt der
bisherigen 370 Euro als Regelleistung für Hartz 4 Bezieher eingefordert. Diese Zahlen basieren auf
den Rechenbeispielen des Dr. Böker, um eine Grundsicherung der Existenz zu gewährleisten die
den Artikel 1 des GG auch wirklich erfüllt, nämlich das die Würde des Menschen unantastbar ist.
Dieser ist ehemaliger Sozialrichter Ihm ist es gelungen im Jahre 2012 Ursula von der Leyen vor das
Bundesverfassungsgericht zu zitieren, um die Berechnungsgrundlagen für das Existenzminimum
offenzulegen. Was bis heute aber noch nicht in korrekter Art und Weise geschehen ist.


Ich werde trotz aller Widerstände nicht aufgeben und weitermachen. Wenn es sein muss auch bis
zum bitteren Ende. Denn es gibt Dinge, die es wert sind sein Leben dafür einzusetzen. Auch wenn
dies in unserer Zeit aus der Mode gekommen ist. Vielleicht geb ich auch gerade deswegen nicht
auf….oder vielleicht bin ich aber auch nur einfach ein sturer Bayer….;)


Dank des Eifelphilosophen konnte ich zumindest einen Teil meiner Hartz 4 Abenteuer des Grauens
nun endlich veröffentlichen, nachdem ich bei so vielen Hilfsorganisationen und Medien abgeblitzt
bin, die ich um Unterstützung bat. Falls Sie mich irgendwie gerne unterstützen wollen, könne Sie
dies gerne dem Eifelphilosophen mitteilen. Denn von einem Spendenaufruf halte ich persönlich
nicht sehr viel, da hab ich ein ungutes Gefühl dabei. Aber falls mir jemand ein zinsloses Darlehen
gewähren kann, wär das was. Oder auch ein guter Rechtsanwalt wär höchst willkommen, aber
leider sind die ja ausgestorben wie ich gehört habe…oder?


Auch positiver Zuspruch durch Eure Kommentare ist mir herzlich willkommen…oder was auch
immer Ihr bereit seid zu geben, um mein Anliegen mit zu unterstützen.


Vielen Dank das Ihr Euch die Zeit genommen habt diesen Artikel zu lesen. Sollte die Resonanz
positiv ausfallen, kann ich auch gern noch mehr berichten oder auch zu einzelnen hier
angesprochenen Punkten tiefer ins Detail gehen.
Herzliche Grüße
Frank Schönwetter

Von meiner Seite aus vielen Dank an Frank Schönwetter, der – wenn er Glück hat – es schafft, den Regelsatz für alle auf 631 Euro heraufzusetzen. Vielen Dank auch an die Leser, die bis hierhin durchgehalten haben – es war der längste Text, den wir hier je veröffentlicht haben. 30 Sanktionen abgewehrt … d.h. 30 Sanktionen sind zu unrecht ergangen: wird das Jobcenter zur neuen “Schule der Gewalt” – und aus dem Konzentrationslager bald ein Konzentrationsland, in dem man gerne freiwillig auf seine Bürgerrechte verzichtet, wenn man nur dafür weiter Essen bekommt?

Es sind Geschichten wie aus einem stalinistisch geprägtem Dritte-Welt-Land – doch es geschieht hier in Deutschland, hier, jetzt und HEUTE.

Und – wie immer – tun alle Beteiligten nur ihre Pflicht.

Und es ist die Geschichte eines Helden. Mag sein das er dickköpfig ist oder stur – vielleicht aber auch nur aufrecht und entschlossen, etwas, was es heute nur noch selten gibt. Nächstes Jahr werden wir von ihm nichts mehr hören, die Fürsorgepflicht des Staates greift nur noch nach vollkommener Unterwerfung. Im nächsten Jahr ist Frank erfroren oder verhungert – weil er sich dem Unrecht in Deutschland nicht beugen will.

Todesstrafe für Befehlsverweigerung … daran sieht man, wie weit wir schon sind. Und … der Weg ist noch lange nicht zu Ende.

PS: Ich habe mir erlaubt, die Namen aus dem Bericht zu entfernen. Damit macht man sich schnell angreifbar. Und es gab auch einen kleinen Rechtschreibfehler. Nur einen – und das nach 125 Tagen Leistungsentzug.

 



Kommentare

142 Kommentare zu “Hartz IV tötet weiter – in Dachau wird wieder gestorben”

  1. @Frank: betrüblich zu hören. Sehr betrüblich.

    Posted by Eifelphilosoph | 19. Mai 2013, 18:53
  2. Update Tag 300 und ein paar daquetschte 15.5.2013 seitdem mir die Lebensgrundsicherung der Existenz (SKEM)rechtswidrig behördenseitig verweigert und vorenthalten wird (ganz genau seit dem 1.Juli 2012!) und ich seitdem dagegen vorgehe und auch streike gemäß GG Artikel 20 Absatz 4 da ich mich nicht mehr erpressen und nötigen lasse SGB II Leistungen (Hartz 4) zu beantragen…

    Das Überleben gestaltet sich mittlerweile von Tag zu Tag immer schwieriger ohne die angeblich staatlich garantierte Lebensgrundsicherung der Existenz (SKEM). Dennoch werde ich nicht aufgeben, schließlich fordere ich ja nur meine mir gesetzlich zustehenden Grund- und Menschenrechte ein und verlange von der Staatsdienerschaft nicht mehr, als sich an unser Grundgesetz und die Konvention für Menschenrechte zu halten und auch die UN-Res. 217 A (III) zu beachten und vor allem auch Ihrem geleisteten Amtseid zu erfüllen….tja, aber man will mir seitens unserer Staatsdienerschaft einfach keine Grund- und Menschrechte vollumfänglich gewähren, wie es die Staatsdienerschaft ganz offenbar nicht interessiert, das Sie einen Amtseid geleistet haben und das es ein Grundgesetz gibt, dem auch Sie Folge zu leisten haben…
    Die Liste der Straftaten, die diverse Staatsdiener mir gegenüber begangen haben und begehen wird daher auch immer länger…aber wen interessiert das schon von denen, die es interessieren sollte…..wir leben wahrlich in sehr sehr spannenden Zeiten….
    Gruss an alle
    Frank Schönwetter

    Posted by Frank Schönwetter | 15. Mai 2013, 14:49
  3. @Ursula: in dem Hals steckt gerade der Eindruck, das mich manche als Schreibknecht ansehen, der auf Zuruf zu parieren hast. Das hat aber nichts mit Dir zu tun.

    Posted by Eifelphilosoph | 18. April 2013, 18:18
  4. @Eifelphilosoph
    *sorry, ich habs gewußt … jetzt hast Du es in den falschen Hals bekommen …

    Meine Kritik richtete sich an die Kommentatoren …

    Okay, ich werde doch ein wenig feiner formulieren … demnächst

    versprochen : -) : -)) : -)))

    Posted by Ursula | 18. April 2013, 15:53
  5. @Ursula: Herr Schönwetter nimmt doch hier schon ordentlich Raum ein – mit über einhundert Kommentaren versehen. Es gibt auch noch sieben Millionen andere bedauernswerte Schicksale, die nicht das Talent haben, an die Öffentlichkeit gehen zu können. Von uns zu erwarten, das wir die alle erwähnen (inklusive der Aktivisten, die selber kein Hartz IV beziehen) ist vielleicht etwas viel verlangt, oder? Solche Ansprüche kann man aber gern an Formate richten, die bezahlt werden. Wir müssen nebenbei noch etwas für unseren Unterhalt tun.

    Posted by Eifelphilosoph | 18. April 2013, 15:35
  6. Hi allerseits : -)
    ich hab ein Verständnisproblem JAwoll !
    wieso wird dieses Blog dazu genutzt, um Differenzen von Frau Vallentin und Herrn Boes der Öffentlichkeit vorzustellen.

    Jeder meint, er sei der einzige, der sich in der SGB II Gesetzgebung auskennt und der einzige der andere Menschen unterstützt …

    Wo bleibt die Unterstütung für Herrn Schönwetter ???

    grübelnde Grüße von Ursula : -) : -)) : -)))

    Posted by Ursula | 18. April 2013, 11:49
  7. @Ursula

    Find ich klasse…vielen lieben Dank Ursula!

    Ich arbeite übrigens gerade an einer Zusammenfassung der Ereignisse und Erkenntnisse im letzten halben Jahr, denn es ist ja viel passiert seitdem der obige Artikel veröffentlicht wurde….

    Herzliche Grüsse
    Frank Schönwetter

    PS: Eigentlich wollte ich noch mein gestriges Schreiben an den EUGH MR hier veröffentlichen, ich glaube aber es ist klüger, noch ein wenig damit zu warten….damit die mich mittlerwiele sicher überwachenden Staatsdiener, die wohl auch hier sicher fleissig mitlesen noch ein wenig im Dunkeln tappen müssen…sorry Jungs… ;)

    Posted by Frank Schönwetter | 17. April 2013, 17:35
  8. hab den Beitrag auf einer homepage verlinkt …
    und werde mich für Frank Schönewetter einsetzen

    ursula grüßt : -) : -)) : -)))

    Posted by Ursula | 17. April 2013, 12:55
  9. Update Tag 290? 17.April 2013

    Das Bundesverfassungsgericht hat mir mitgeteilt das es den Fall als erledigt betrachtet und in meiner Angelegenheit nichts mehr zu unternehmen gedenkt….

    Da ich mich ja seit dem 1.Juli 2013 gemäß GG Artikel 20 Absatz 4 übrigens by the Way auch im Streik befinde (nicht nur ein Herr Boes streikt…nur hab ich halt leider nicht so eine PR-Lobby wie er), da ich nicht mehr länger bereit bin, mir meine Grund- und Menchenrechte beschneiden zu lassen (Siehe SGB II), um in diesem Land als “erwerbsfähiger” Mensch überleben zu dürfen und es ja auch ganz real das grundgesetzliche SKEM gibt, dieses aber seitens der BRD Regierung eisern unter Verschluss gehalten wird, werde ich nun gemäß GG Artikel 20 Absatz 4 solange gezwungenermaßen weiterstreiken, bis dies nun auf die “Ladentheke” kommt und allen hilfsbedürftigen Menschen und mir dieses bedingungslose grundgesetzliche SKEM ( soziokulturelles Existenzminimum zur Lebensgrundsicherung gemäß GG Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit GG Artikel 20 Absatz 1)also ganz konkret umgesetzt durch die Sozialhilfe nach dem SGB XII in Verbindung mit dem Lesitungskatalog aus dem SGB I § 28 gemäß dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Bayreuth gegen das bayerische ministerium für Arbeit und Soziales) endlich behördenseitg gewährt wird, oder bis notfalls eben sogar mein physischer Tod wegen der unmenschlichen behördenseitigen Folter “totaler Geldentzug” mir gegenüber(natürlich erhalte ich auch keine Sachleistungen, Miete wird nicht bezahlt, auch keine Krankenversicherung etc. trotz korrekter unf rechtzeitiger Einforderung des SKEM meineseits im Juni 2012 gegenüber dem Freistaat Bayern und der BRD, was eindeutig gegen das Sozialstaatsgebot verstößt!!!)zwangsläufig einreten wird. Und lange werd ich diese Folter “totaler Geldentzug” nun eh nicht mehr überleben können…..es geht also der Entscheidung entgegen, so oder so….

    Dies habe ich übrigens auch gestern dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte per Fax mitgeteilt.

    Eigentlich ist der EUGH MR nun gezwungen einzugreifen….mal sehen was nun passieren wird…

    Herzliche Grüße

    Frank Schönwetter

    Posted by Frank Schönwetter | 17. April 2013, 09:21
  10. Ein eine kleine aber gute Nachricht, die Musterklage der Gtundrechtepartei gegen das SGB II ist wieder verlinkt:

    http://grundrechtepartei.de/Musterklage-SGB2

    und Herr Wirsbin hat auch einen sehr lesenswerten Artikel als Serie verfasst, Teil 1:

    http://norbertwiersbin.de/serie-hartz-iv-verstost-gegen-internationales-und-nationales-recht/

    Und ich bin wirklich total entsetzt über das was vor kurzem einer Rentnerin passiert ist:

    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-mord-in-berlin-9001384.php

    Wann ist es endlich genug?

    Mit sehr traurigen Grüßen

    Frank Schönwetter

    Posted by Frank Schönwetter | 14. April 2013, 19:35
  11. @Windhündin

    Vielen lieben Dank ür Deine lieben Zeilen.

    Wie gesagt ich begrüße von ganzem Herzen jede Form von Unterstützung meiner Mitmenschen in dieser Sache, da auch ich nun nach fast 300 Tagen “Dauerfolter” durch Behördenseitigen Geldentzug und dem totalen Schweigen der von mir daraufhin zur Mithilfe angeschriebenen Behörden, Gerichte und sonstigen Institutionen siehe Kommentarbereich hier) nicht mehr in der Lage bin, mit voller Kraft allein weiter zu machen.

    Herzliche Grüße

    Frank Schönwetter

    Herzliche Grüe

    Posted by Frank Schönwetter | 10. April 2013, 09:02
  12. Lieber Frank,
    es IST Spitze, was Du hier grade bewegst! Ich staune und staune und staune… und überlege (ich bin ja mehr der Schreiber als der Telefonierer), auf welche Weise ich grade dann Deine Kurzfassung unter die Leute bringe. Auf jeden Fall auch auf meiner HP – die zwar bescheiden, aber immerhin doch frequentiert wird… aber da hat Wilfried schon Recht, das muss unbedingt stärker an die Öffentlichkeit!

    Liebe Grüße
    von der Windhündin

    Posted by Windhündin | 8. April 2013, 12:04
  13. @Wilfried

    Danke für deine unterstützenden Worte. Vor den EUGH MR bin ich gerade in dieser Agelegenheit gezogen….habe auch schon eine erste Antwort und ein Aktenzeichen erhalten.

    Das Landratsamt Dachau (am 7.März angeschrieben) hat bis heute nicht selbst geantwortet….trotz Auskunftspflicht etc.

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich trotz der mündlichen Zusage der dortigen Sachbearbeiterin für meinen Fall namens Frau Waldmann ebenfalls bis heute noch nicht geantwortet….

    Und selbstverständlich bleib ich meinem Weg treu, Wilfried.

    Da Du schreibst ich solle das auf anderen öffentlichen Medien verbreiten…hast Du ein paar konkrete Tips, wo?

    Herzliche Grüsse

    Frank Schönwetter

    Posted by Frank Schönwetter | 5. April 2013, 09:18
  14. @Frank wie ich überflogen habe, hast du bereits fast alle rechtlichen möglichkeiten deines widerstandes getätigt. es bleibt nur noch vor den EUGH zu ziehen bze UN menschenrechtscharta. und ich würde dir vorschlagen dein thema in anderen öffentlichen medien zu verbreiten. es gibt eben medien die stets dem mainstreamgedanken sich verpflichtet fühlen. ich drücke dir die daumen. zu dem urteil des bverfg, es gibt auch die möglichkeit das SKEM per gutscheine zu gewährleisten, wobei wir dann gleich beim diskriminierungsgesetz wären. halt durch und bleib bei deiner sauberen argumentation. ein unrecht darf niemals zum recht werden

    Posted by wilfried | 3. April 2013, 12:04
  15. Und noch ein Lesetip für Alle, das berühmte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010.

    Der Link dazu ist ebenfalls von der Projekt Peine Seite:

    http://www.projekt-peine.de/03_PDF-Dateien/001_Bundesverfassungsgericht.pdf

    Gruss

    Frank Schönwetter

    Posted by Frank Schönwetter | 1. April 2013, 17:06
  16. Noch ein Lesetipp für alle zum Thema SKEM und Asyl:

    http://www.projekt-peine.de/

    Grüsse

    Frank Schönwetter

    Posted by Frank Schönwetter | 1. April 2013, 16:55
  17. @Eifelphilosoph

    Ich werde das mit einer Kurzfassung für Alle dann selbst ausarbeiten, sobald ich mein SKEM erhalten habe, dann ist es auch amtlich und was nun aufgrund der vorliegenden Fakten und Beweise ja nun auch sehr bald geschehen muss, da man mir rechtswidrig ja bis auf einen Monat (6.12.2012-5.1.2013) seit 1.Juli 2012 alle Leistungen Behördenseitig trotz rechtzeitiger und korrekter Einforderung dennoch komplett versagt hat (man hat mir ja auch keine Sachleistungen gewährt etc.), und sowas verstößt Behördneseitig aufs schwerste ganz konkret gegen das Sozialstaatsgebot aus dem Grundgesetz, was man in diesem Urteil bezüglich einer Asylantin sehr schön selbst nachlesen kann (zu finden auf Seite 6 der PDF, aber bitte zuvor zumindest auch Seite 5 lesen, aber am besten natürlich das gesamte Urteil:

    http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/dokumente/20473.pdf

    Gruss

    Frank Schönwetter

    Posted by Frank Schönwetter | 1. April 2013, 16:51
  18. @Frank: da muss ich dankend absagen. Habe schon jetzt einen 12-Stunden-Tag – und irgendwann brauche ich noch mal Zeit für die große Wäsche.

    Posted by Eifelphilosoph | 1. April 2013, 10:32
  19. @Eifelphilosoph

    Sehr gute Idee..lass uns das am besten gemeinsam erarbeiten…hab dir das Urteil als PDF-Datei geschickt.
    Alles weitere per Emailaustausch..okay?

    Herzliche Grüße

    Frank Schönwetter

    Posted by Frank Schönwetter | 1. April 2013, 09:37
  20. @Frank: wäre schon schön, wenn sich das Hartz-Monster jetzt erledigt hat. Gäbe es vielleicht für weniger lesebegeisterte Leser eine Kurzfassung des Urteils mit knappen Erläuterungen, die dann in einschlägigen Foren veröffentlicht werden können? Liebe Grüße: eiliger Eifelphilosoph

    Posted by Eifelphilosoph | 30. März 2013, 13:48
  21. @Ursula

    Danke für Deine moralische Unterstütung Ursula!

    @All

    Ich möchte noch einmal alle von Hartz 4 Betroffene ganz konkret darauf hinweisen, das das SKEM (soziokulturelles Existenzminimum gemäß Grundgesetz)das allen hier in diesem Land lebenden Menschen bedingungslos zusteht, durch das Urteil des Verwaltungsgerichtes Bayreuth endlich ganz exakt de jure definiert wurde, was bisher eben nicht der Fall war und ein echter juristischer Durchbruch ist!

    Das SKEM gemäß GG Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit GG Artikel 20 Absatz 1 wird ganz konkret gemäß den Angaben des VG Bayreuth als nicht anderes als die Sozialhilfe nach dem SGB XII in Verbindung mit dem Leistungskatalog aus dem SGB I § 28 bezeichnet. Und genau so sollte man es künftig auch bei der zuständigen Behörde für Sozialhilfe einfordern (nicht beantragen, da wir ja Grund- und Menschenrechte haben und diese nur einfordern und nicht erst beantragen müssen! Macht die Staatsdienerschaft ja auch nicht anders wenn es z.B. darum geht, Steuern einzufordern, die werden auch nicht bei uns per Antrag beantragt, sondern einfach dirket via Arbeitgeber einkassiert, oder von Selbstständigen eingefordert! Es lohnt sich übrigens sehr darüber ganu nachzudenken….)

    Und für das SKEM gemäß GG ist eben ganz konkret der Leistungsträger verantwortlich, der Leistungen nach dem SGB XII gewährt (in der Regel sind das die Sozialämter). Und eben nicht der Leistungsträger der Leistungen nach dem SGB II gewährt (in der Regel sind das die sogenannten Jobcenter) zu dem man aber in der Regel von den Sozialämtern verwiesen wird mit der Behauptung, das man nicht zuständig wäre, was demzufolge mutmaßlich unter anderem eine klare behördenseitige vorsätzliche arglistige Täuschung sein dürfte.

    Ja und jetzt hat die deutsche für juristischen Angelegenheiten verantwortliche Staatsdienerschaft wie auch alle Sozialgerichte, Rechtsanwälte im Sozialrecht etc. ein riesiges Problem. Denn die haben aufgrund Ihrer Ausbildung wissen müssen, das das SKEM Leistungen nach dem SGB XII in Verbindung mit dem Leistungskatalog gemäß SGB I § 28 sind und eben nicht Leistungen nach dem SGB II….!!!!!

    Hier wurde das gesamte deutsche Volk mutmaßlich offenbar vorsätzlich arglistig getäuscht, um hilfesuchende Menschen dazu zu bringen sittenwidrige (handelsrechtliche) Verträge mit den Jobcentern zu schließen, die dann sozusagen “freiwillig” den starken Einschränkungen der Grund- und Menschenrechte zustimmen und sich somit “freiwillig” als Arbeitsskalve zur Verfügung stellen, der dann als Tüpfelchen auf dem i auch noch sozusagen “freiwillig” einverstanden ist, sich foltern zu lassen durch finanzielle Sanktionen….wie diabolisch und pervers ist das denn eigentlich??!!, denn wir haben ja schließlich zurecht darauf vertrauen dürfen, das der Gesetzgeber, unser Regierung und auch die Justizbeamten Ihren Amtseid ernst nehmen und Schaden vom deutschn Volk abhalten…und unsere Gesetze wurden aber stattdessen in einem unglaublichen Ausmass von der Bundesregierung, dem Gesetzgeber, der Staatsdienerschaft und den ganzen anderen Involvierten demzufolge gebeugt oder ausgehebelt durch die Erschaffung des SGB II. Und da kommen massive Straftaten ins Spiel, die im StGB aufgeführt sind und die den darin involvierten Personen und Institutionen nun ernste Sorgen bereiten dürften…

    Das ist wohl auch einer der Gründe, warum man behördenseitig gegen mich so massiv vorgeht, wie Sie es halt machen und Ihr hier ja auch nachlesen könnt. Denn wenn ich gewinne (und das habe ich ja im Grunde bereits), ist das Hartz 4 System erledigt und dann müssen wohl auch sehr viele dieser Personen und Institutionen, die in das Hartz 4 System involviert waren und sind, wohl für viele Jahre hinter Gitter und es dürftrn riesige Entschädigungszahlungen für all die Opfer dieses perversen und menschenfeindlichen Hartz 4 Systems fällig werden…die die davon betroffenen Personen und Institutionen, da die Amtshaftung ja schon lang erloschen ist, auch aus Ihren eigenen Taschen bezahlen müssen. Und das wissen die auch….und würde natürlich Ihren Ruin bedeuten…und müssten dann wohl den Rest Ihres Lebens auch dafür bezahlen…und die werden vermutlich alles tun, legal wie auch illegal, um genau das zu verhindern, wie Ihr ja an meinem Fall auch sehr klar und deutlich sehen könnt…ich wünsche mir jetzt ganz viel Unterstützung aus der Bevölkerung, um den hier notwendigen Präsidenzfall schaffen zu können, denn ohne Euch werd ich das kaum gewinnen können, da ich ja schon solangegefoltert werde, aber mit Euch und Eurer Unterstützung und Hilfe wird es sehr einfach. Also wer ernsthaft an einem der Würde des Menschen angepassten Sozialsystems in unserem Land intersssiert ist, sollte sich mit mir verbünden, denn die Beweise liegen dem BverfG und dem EUGH MR bereits schriftlich vor und es liegt jetzt nur an uns allen, ob wir es schaffen wieder gemeinsam füreinander zu sorgen, denn dann werden wir erfolgreich sein. Da bin ich mir sicher, auch wenn der eine ode andere denken mag, das das naiv sei, jeder ist sich doch selbst der nächste etc.. Ist es aber nicht…ich glaube an uns alle…!

    Wie auch immer, da die Beweislage eindeutig ist, muss man mir das SKEM auf alle Fälle nun behördenseitig gewähren, falls man nicht unsere geltenden Gesetze nun vorsätzlich brechen will und dann natürlich auch ins Gefängnis verbracht werden darf….

    In diesem Sinne wünsche ich allen ein frohes Osterfest

    Frank Schönwetter

    PS: Wer mit mir nun gern zusammenarbeiten oder meine Arbeit in sonstiger Weise unterstützen möchte und kann, ruft am besten an unter:
    0151-22887748 an.

    Auch die Weiterverbreitung dieses Kommentars auf anderen Blogs und Foren ist ausdrücklich erwünscht und gestattet!

    PS2: Das Bundesverfassungsgericht hat übrigens bis heute nicht geantwortet und wenn Ihr mein letzes Schreiben an das BverfG gelesen haben solltet, wisst Ihr das ich dem BverfG nun ganz offiziell unterstellen darf, das wir, das Volk und auch unser Grundgesetz und wie auch die Menschenrechte dem Bundesverfassungsgericht total egal sind. Und solche Menschen “wachen” über die Einhaltung des Grundgesetzes….das sollte doch jedem jetzt endlich ganz schwer zu denken geben…

    Posted by Frank Schönwetter | 30. März 2013, 09:48
  22. *tränchen aus dem auge wisch

    @Frank
    ich werde weiter beide Daumen drücken

    *drück
    *drück

    es ist ja trotz der Erfolgsmeldung noch ein langer Weg, der vor Dir liegt, bin weiterhin in Gedanken bei Dir …

    Beste Grüße von Ursula : -) : -)) : -)))

    Posted by Ursula | 26. März 2013, 17:02
  23. Update Tag 250 und tralala..habe echt aufgehört zu zählen… ;)

    Da das BverfG ebenfalls auf Zeit zu spielen anfängt trotz der dringlichen lage, habe ich Ihnen heute nochmal eine “Erinnerung” zugeschickt, hier ist Sie:

    Von: xxxx [mailto:xxx]
    Gesendet: Dienstag, 26. März 2013 11:30
    An: ‘bverfg@bundesverfassungsgericht.de’
    Betreff: zu Hd. Frau Waldmann/Betreff: Fax vom 19.3.2013 an Sie bezüglich der behördenseitigen rechtswidrigen Verwehrung mir die Lebensgrundsicherung meiner Existenz (SKEM) seit Juli 2012 zu gewähren

    Frank Schönwetter, natürliche Person gemäß § 1 BGB, Mensch, soziales Individuum, Souverän gemäß GG
    Postalisch erreichbar via:
    In der Ötz 3, 85229 Markt Indersdorf
    Tel.: 0151-22887748
    An das
    Bundesverfassungsgericht
    Zu Hd. Frau Waldmann (laut Telefonauskunft von Frau Pape am 26.3.2013 gegen 10.14 Uhr ist Frau Waldmann für den Fall zuständig als Sachbearbeiterin)
    Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
    Telefonzentrale: 0721/9101-0
    Fax: 0721/9101-382
    Markt Indersdorf, den 26.03.2013

    Betreff: Az.: 1 BvR 1933/12 vom 20.9.2012; Fax vom 19.3.2013 –bisher trotz gebotener Dringlichkeit wegen rechtswidrigem behördenseitigen Vorenthalten des SKEM mir gegenüber seit dem 1.7.2012 keine Antwort von Ihnen dem Bundesverfassungsgericht als Wächter des Grundgesetzes erhalten-

    Sehr geehrte Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter

    Ich habe Sie am 19.3.2013 per Fax in Kenntnis gesetzt (das Ihnen laut telefonischer Auskunft am 26.3.2013 von Frau Waldmann auch vorliegt) das mir das mir gesetzlich laut GG zustehende SKEM Behördenseitig immer noch (rechtswidrig) verweigert wird. Da mir deshalb nun zum 1.4.2013 eine Zwangsräumungsklage ins Haus steht, zusätzlich zu all der Folter den ich wegen der rechtswidrigen behördenseitigen Verweigerung des mir grundgesetzlich zustehenden SKEM seit dem 1.7.2012 erleiden muss, physisch wie auch seelisch, kann ich nicht mehr nachvollziehen, warum Sie bis heute auf mein Schreiben trotz der Dringlichkeit und der extremen finanziellen Notlage die täglich immer schlimmer wird (was für eine perverse Foltermethode vorsätzlicher Geldentzug ist, können Sie sich in Ihren schlimmsten Albträumen nicht vorstellen und wurde ja schon in der ehemaligen DDR immer wieder sehr gern benutzt um „unliebsame“ Personen denen man juristisch nicht gewachsen war oder anderweitig beikommen konnte durch die „legal erscheinende“ und unscheinbare aber dennoch extrem perverse und bösartige Foltermethode „Geldentzug“ zu neutralisieren…..offensichtlich hat diese Foltermethode es mittlerweile geschafft auch in der BRD Einzug zu halten, wie Sie an meinem Fall ja klar und deutlich erkennen können….), nicht geantwortet haben. Mein weiteres physisches Überleben ist daher nachweislich ohne jegliches eigenes Verschulden meinerseits aufs massivste durch mutmaßlich vorsätzliche, eiskalte und berechnende Behördenuntätigkeit bedroht!

    Ihre Aufgabe ist es doch auch, aufgrund Ihres geleisteten Amtseides, darauf zu achten, das das GG auch seitens der Staatsdienerschaft eingehalten wird, was mir gegenüber zweifelsohne eben nachweisbar seitens der Staatsdienerschaft nicht der Fall ist. Ich ersuche Sie daher letztmalig höflichst, nun unmittelbar und vor allem nun auch aufgrund des engen Zeitfensters das noch zur Verfügung steht um die Zwangsräumungsklage gütlich abzuwenden, unbürokratisch dafür Sorge zu tragen, das mir nun unverzüglich das mir zweifelsfrei zustehende SKEM (siehe hierzu auch das Urteil des Verwaltungsgerichtes Bayreuth das Ihnen ja vorliegt) zur Verfügung gestellt wird, von wem auch immer einstweilen, für das aber mutmaßlich, wie Sie dem Fax vom 19.3.2013 klar entnehmen können, in meinem Fall wohl das Landratsamt Dachau zuständig sein dürfte, da das Urteil des VG Bayreuth gegen das bayerische Ministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Frauen klar besagt, das dem Fax als Anlage beilag, das das SKEM durch die Sozialhilfe nach dem SGB XII i.V.m. dem Leistungskatalog aus dem SGB I § 28 sichergestellt wird, wofür meines Wissens und auch nach dem SGB I § 28 die Landratsämter zuständig sein dürften, was die Landratsämter insofern ja auch fachlich wissen müssen. Falls dem nicht so sein sollte, teilen Sie mir bitte ebenfalls umgehend mit, wer dann aufgrund des Urteils des VG Bayreuth konkret für meinen Einforderungsanspruch bezüglich des SKEM in Dachau zuständig ist (bliebe als Alternative ja nur die Stadt Dachau selbst übrig…).

    Ich darf daher aufgrund des gesunden Menschenverstandes und dem Sozialstaatsgebot laut GG Artikel 20 Absatz 1 i.V.m. GG Artikel 1 Absatz 1 erwarten, das Sie sich nun unmittelbar sprich sofort um diese Angelegenheit kümmern werden, um diese perverse behördenseitige Folter gegen mich sofort zu beenden und das ich auch meinem Vermieter zumindest noch vor dem 1.4.2013 ein Schriftstück aus Ihrem Hause vorlegen kann, das die von meiner Seite nachweisbar unverschuldet aufgelaufenen Mietrückstände seit Juli 2013 (Zwangsräumungsandrohung lag dem Fax ebenfalls in der Anlage bei)zeitnah garantiert behördenseitig erstattet werden. Und auch ich benötige nun allerdringendst das mir gesetzlich laut GG zustehende SKEM, da meine akute finanzielle Notlage täglich immer lebensbedrohlicher wird und mein physisches Überleben somit durch die behördenseitige rechtswidrige Weigerung mir das SKEM bereitzustellen, immer massiver bedroht wird.

    Können Sie sich eigentlich vorstellen was ich seit über 250 Tagen (seit dem 1.7.2012) behördenseitig erleiden muss, einfach nur weil ich explizit auf meine Grund- und Menschenrechte bestehe, die ja gesetzlich garantiert sind und mir diese eben nicht mehr durch mutmaßlich sittenwidrige (handelsrechtliche?) Verträge mit dem Jobcenter abtrutzen lasse, von dem ich über 3 Jahre fast ununterbrochen physisch wie auch psychisch dauerterrorisiert/gefoltert wurde, weil ich nicht bereit war und bin auf meine Grund- und Menschenrechte zu verzichten, um überleben zu dürfen (siehe hierzu auch das mutmaßlich teilweise grundgesetzwidrige und menschenverachtende SGB II, das von den Jobcentern angewendet wird) und von unserer Staatsdienerschaftdoch gar nicht mehr verlange, als das diese sich an unser Grundgesetz halten und unsere Grund- und Menschenrechte achten und Ihren geleiteten Amtseid erfüllen?

    Und nur weil ich genau darauf bestehe, werde ich behördenseitig seit dem 1.Juli 2012 sogar bezüglich des gesetzlichn SKEM schlechter gestellt als jeder Schwerverbrecher oder Massenmörder, da man mir dieses ja behördenseitig trotz rechtzeitiger Einforderung im Juni 2012 immer noch verweigert, meine Grund- und Menschenrechte aufs schwerste mißachtet und die hier involvierten Staatsdiener halten sich großteils mutmaßlich schlichtweg nicht an unsere Gesetze und beugen und brechen diese wohl lieber als uns allen unsere gesetzlich garantierten Grund- und Menschenrechte zu gewähren und mißachten somit wohl auch Ihren geleisteten Amtseid (was leider keine Straftat mehr ist) und ebenso das Sozialstaatsgebot lt. GG Artikel 20 Absatz 1.

    Gehts eigentlich noch?

    Ich hoffe Sie sind nun wach geworden und bemerken endlich, was hier für ein perverses Spiel behördenseitig mit Erwerbslosen gespielt wird und helfen mir nun endlich, mein mir gesetzlich zustehendes SKEM ohne jegliche Eingriffe in meine Freiheitsrechte und meine Grund- und Menschenrechte zu erhalten, wie es ja auch Ihre Pflicht laut Ihrem geleisteten Amtseid und dem GG ist und auch durch das Urteil des VG Bayreuth klargestellt wurde.

    Leider bin ich nun aufgrund des kleinen Zeitfensters, das noch bis Ostern verbleibt, gezwungen auf eine sehr schnelle Antwort Ihrerseits zu bestehen, da Ihnen für eine Antwort ja bereits genug Zeit (seit dem 19.3.2013, siehe Faxeingang in Ihrem Hause) zur Verfügung stand. Soeben habe ich mit Frau Waldmann telefoniert, die den Eingang des Schriftsatzes am 19.3.2013 bestätigt hat und mir telefonisch zugesichert hat, das die Angelegenheit unmittelbar bearbeitet werden wird.

    Sollte ich jedenfalls bis Mittwoch den 27.3.2013 11.00 Uhr keine positive Antwort bezüglich der Übernahme der Mietrückstände wie auch der Bereitstellung des mir gesetzlich zustehenden SKEM von Ihnen in meiner Angelegenheit erhalten (egal ob per Telefon oder schriftlich), dann darf ich zurecht schlußfolgern und mutmaßen, das auch Sie nicht mehr bereit sind, unser Grundgesetz und unsere Grund- und Menschenrechte wie auch Ihre geleisteten Amtseide zu achten und das das deutsche Volk und der Schutz von Menschenleben und das Sozialstaatsgebot gemäß GG Artikel 20 Absatz 1 Ihnen de facto wie auch de jure vollkommen egal wären und Sie somit dann natürlich auch selbstverständlich nicht mehr würdig wären, als Verfassungsrichter und als Verfassungsrichterinnen für unser Land tätig zu sein und Sie als Konsequenz dann selbstverständlich auch von Ihren verliehenen Ämtern anstandshalber sofort und freiwillig zurücktreten müssten und natürlich auch auf all Ihre staatlichen Pensionsansprüche verzichten müssten.

    Dieses Schreiben wird unter anderem auch im Internet veröffentlicht.

    MfG

    gez. Frank Schönwetter, natürliche Person gemäß § 1 BGB, Mensch, soziales Individuum, Souverän gemäß GG

    PS: Im übrigen bleibt noch anzumerken, das als ich das Fax an Sie verschickt habe, Ihre normale Faxnummer keine Verbindung erlaubt hat, da es erstmal 10 mal geklingelt hat bevor Ihr Fax sich aktiviert hat(überprüft mit Zeugen). Das hatte zur Folge, das das Faxgerät das zum Senden für mein Schreiben benutzt wurde, vorher auf den Wahlwiederholungsmodus geschaltet hat, so das keine Verbindung zustande kommen konnte. Ich musste daher auf Ihr Faxgerät der Pressestelle ausweichen, wo die Verbindung sofort geklappt hat……und die insgesamt 51 Seiten (42 Seiten und 9 Seiten)hervorragend und schnell an Ihr Haus übertragen wurden. Ich denke es wäre daher sehr ratsam, Ihr normales Fax einmal zu überprüfen, da diesem unnötigen technischen Mißstand ja ohne großen Aufwand sicher ganz schnell abgeholfen werden kann.

    LG an Alle leserinnen und Leser

    Frank Schönwetter

    Posted by Frank Schönwetter | 26. März 2013, 16:17
  24. @Ursula

    Zur Zwangsräumung selbst wird es wohl hoffentlich nie wirklich kommen, da ich nun ja ganz klar nachweisen kann, das ich das mir gesetzlich lt. GG Artikel 1 Absatz 1 i.V.m. GG Artikel 20 Absatz 1 zustehende SKEM rechtzeitig und so korrekt wie möglich im Juni 2012 eingefordert habe und somit ein Verschulden meinerseits an diesem Disaster ausgeschlossen ist….schön ist, das nun das Verwaltungsgericht Bayreuth das SKEM endlich ganz konkret in seiner Umsetzung des GGs durch das SGB benannt hat.

    Und es hat ganz klar und zweifelsfrei festgestellt, das das SKEM die Sozialhilfe nach dem SGB XII in Verbindung mit dem Leistungskatalog aus dem SGB I § 28 ist. Daher war die Weiterleitung des LRA Dachau meiner SKEM (Soziokulturelles Existenzminimum) Einforderung beim Landratsamt Dachau an das Jobcenter Dachau, das ja ausschließlich gemäß eigener schriftlicher Aussagen nur Leistungen nach dem SGB II gewährt und auch noch selbst in einem seiner Beschwerdeschreiben an das Gericht klargestellt hat, das es für die Leistungen, die ich begehre schlichtweg NICHT zuständig ist, total falsch und rechtswidrig vom LRA Dachau. Eine ganz miese Nummer die das LRA Daxchau da abgezogen hat, für die es aber noch von mir zur Rechenschafft gezogen werden wird.
    Aber auch das Bundesverfassungsgericht versucht nun zu mauern und verzögert die bearbeitung meines Falles, aber die haben nun alle keine Chance mehr, Hartz 4 wird nun aufgrund der klaren Beweislage de jure endlich sehr bald in seiner Grund- und Menschenrechtsverachtenden Form Geschichte sein, denn das BverfG kann es aufgrund der klaren Beweislage de jure nicht mehr verhindern, das mir nun das SKEM auszubezahlt werden muss. Denn wenn Sie es dennoch verhindern, brechen Sie damit vorsärtzlich das Grundgesetz und auch diverse andere Gesetze so eklatant, das damit dann zugleich das gesamte Justizsystem in Deutschland zusammenbrechen würde und es müsste dann natürlich auch niemand mehr Steuern bezahlen, denn auch diese werden ja eingefordert und nicht beantragt seitens der Staatsdienerschaft. Und das werden die nicht riskieren, denn dann werden Sie ja auch von niemanden mehr bezahlt…. ;)
    Sie wissen also das Sie verloren haben, wollen aber natürlich gern Ihr Gesicht wahren und auch sicher nicht strafrechtlich verfolgt werden…..
    Drück mir also bitte auch weiterhin die Daumen..dann werde ich dieses finstere Tal bald durchschritten haben und hoffentlich damit viel in eine gute Richtung bewegen, die uns allen eine bessere und freundlichere Zukunft bescheren könnte…

    In diesem Sinne

    LG Frank Schönwetter

    Posted by Frank Schönwetter | 26. März 2013, 16:04
  25. Hi Frank,

    wie sieht es aus ?… ob es zur Zwangsräuming kommt ?? :-(

    ich hatte wirklich gedacht, die Ankündigung der Zwangsräumung durch den Vermieter würde positive Bewegung bringen …

    ich bin in Gedanken in Indersdorf … hab da so meine Erinnerungen …

    noch ist ja ein Funken Hoffnung *daumendrück

    Posted by Ursula | 21. März 2013, 23:16
  26. @Mensch
    Danke für die Links

    @Windhündin
    Petitionen bringen leider nicht viel…siehe die right2water aktion, es kamen genug Unterschriften zusammen, was macht der Bundestag? Er unterstützt dennoch wider dem Willen des Volkes die Privatisierung von Wasser…hier mal ein Link mit einem sehr guten Interview von Ken Jebsten zum Thema Wasser ist Menschenrecht:
    http://narrenschiffsbruecke.blogspot.de/2013/03/wasser-ist-ein-menschenrecht-und-die.html

    Updete Tag weit über 200, am 21.3.2013..hab keine Lust mehr zu rechnen…man möge es mir verzeihen.

    Das Landrtsamt Dachau hat sich bis einschließlich heute geweigert zu antworten, stattdessen hat es mein Schreiben einfach an das Jobcneter weitergeleitet, das dann stattdessen geantwortet hat, das für mein Anliegen aber gar nicht zuständig ist, was es sogar selbst bereits mehrfach in Schriftsätzen an das Geicht kundgetan hat….wer mein Schreiben an das lRA gelesen hat, weiss das ich da auf ein Urteil des Verwaltungserichts Bayreuth gegen das bayerische Ministerium Für Arbeit und Soziales, Familie und Frauen hingewiesen habe. Das VG Bayreuth hat in diesem Urteil zweifelsfrei klargestellt, das das Soziokulturelle Existenzminimum (SKEM) durch die Sozialhilfe abgedeckt wird und zwar durch das SGB XII in Verbindung mit dem Leistungskatalog aus SGB I § 28.
    Somit ist das LRA Dachau zweifelsfrei zuständig für mein Anliegen und nicht das Jobcenter Dachau.

    Ich habe deshalb nun weiter Mitglieder der Gruppe “aller staatlichen Gewalt” eingeschaltet (und zwar in Form des Bundesverfassungsgerichtes)und auch den EUGH MR (Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) um sofortige Hilfe gebeten. Hier meine Schreiben dazu, die mit großartiger und tatkräftiger Hilfe eines sehr versierten Menschnrechtlers, der auf meiner Seite steht, entstanden sind, (vielen Dank nochmal für Deine Hilfe lieber Freund):

    An das Bundesverfassungsgericht erging daher nun folgendes Schreiben als Fax am 19.3.2013 inkl. über 50 Seiten an Anhängen (allerdings an die Pressestelle und nicht an die übliche Faxnummer, da das Bundesverfassungsgericht an diesem Tag das Fax so eingestellt hatte das es 10 mal klingelte, bevor das Fax von Ihnen aktiv wurde…bis dahin hat aber das Faxgerät von dem aus ich gesendet habe bereits auf Wahlwiederholung umgeschaltet..so kam da einfach keine Verbindung zustande, das Fax der Pressestelle hat dann aber wunderbar funktioniert, musste das Fax aber aufsplitten und hab es in 2 Happen gesendet…einaml 42 Seiten und dann noch 9 Seiten):

    Frank Schönwetter, natürliche Person gemäß § 1 BGB, Mensch, soziales Individuum, Souverän gemäß GG
    Postalisch erreichbar via:
    In der Ötz 3, 85229 Markt Indersdorf
    Tel.: 0151-22887748
    An das
    Bundesverfassungsgericht
    Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
    Telefonzentrale: 0721/9101-0
    Fax: 0721/9101-382
    Markt Indersdorf, den 18.03.2013
    Sehr geehrte Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter

    Hiermit lege ich gegen Ihre Entscheidung 1 BvR 1933/12 vom 20.09.2012 alle zulässigen Rechtsmittel ein.
     
    Ihr beschlossenes Urteil(?) verletzt mich ebenso wie die Handlungen der BRD durch ihre Organe in meinen Grundrechten aus Art 101 GG, Art. 19 Abs. 4 i.V.m. EMRK 6,13 wirksamen Rechtsschutz und ein faires Verfahren vor dem gesetzlichen Richter bzgl. wirksam einklagbarer existentieller Grund- und Menschenrechte und den Grundrechten wie Vertragsfreiheit; Handlungsfreiheit (Art. 9 GG, Art. 2 GG) nebst den sozialen unter GG ewigen Rechten aus Art. 1 GG, 20 GG für die es noch keinen offiziellen einfachgesetzlich zugestandenen Klageweg zu geben scheint, um in ihren Besitz zu gelangen. Dies ist bereits zweifelsfrei aus meinem ersten Schriftsatz so herauszulesen und zu erkennen.
     
    Weder der SGB XII oder der SGB II Träger oder andere Behörden fühlen sich zuständig, noch sind antragsfreie Ersatzverfahren zum bloßen Erhalt von Geburtsrechten als Mensch vorhanden. Das RBEG ist dahingehend nicht ausreichend also weiterhin defizitär , weil es zum Einen gerade keinen Zahlpflichtigen nennt und zum Anderen die KDU nicht umfasst. Zudem stünde die Frage im Raum, ob das SGB II, welches ausdrücklich für Arbeitssuchende vom Gesetzgeber so gewollt ist, bei nicht suchenden wegen der strengen Bindung des Wortlautes (Titel und § 6 SGB II) und § 31 SGB I überhaupt zur Anwendung kommen kann und darf. Auch ein Antrag nach § 37 SGB II ist so nicht gestellt worden, weil ich eventuell eine „irrige“ Rechtsauffassung oder einen abweichenden Glauben bezüglich der Ausgestaltung von Menschenwürde habe, beide sind aber nicht geeignet, mir diese selber abzusprechen. Art. 1 und 20 GG erlauben gerade keine Abweichung vom klaren Willen des Gesetzgebers. Im Falle einer gesetzgeberischen Unterlassung käme aber über RZ 220 aus 1 BvL 1/09 oder auch RZ 121. 126 aus 1 BvL 2/11 eine Bindungswirkung an Senatsentscheidungen zum Tragen, die hier wohl vergessen wurde.
     
    In diesem Zusammenhang muss das BVerfG die rechtliche Auslegung vornehmen, ob ein Antrag auf Leistungen nach SGB II einen öffentlich rechtlichen Austauschvertrag im Sinne des § 55 SGB X zur Existenzsicherung zur Folge hat und in welchem Umfang dabei – ohne Sittenwidrigkeit zu erzeugen dann Grund- und Menschenrechte – speziell klar gegen den geäußerten Willen eines Bedürftigen zur Disposition gestellt werden dürfen.
     
    Wer also ist in den Augen des BVerfG als einzig befugte Richter mit GG Auslegungskompetenz der Grundrechtsgarant als zeitnah zuständiger Ausfallbürge bei Amtversagen oder nur unzureichendem Ersatzvertrag und wäre eine solche Streitigkeit um Grundrechte dann nicht eine öffentlich rechtliche Klage verfassungsrechtlicher Art, die dann kostenfrei vor die ordentliche Gerichtsbarkeit gehört? Wie schnell müsste so eine Nothilfe eigentlich Wirksamkeit erlangen? Wie werden Nothelfer im Falle des Einspringens bei SGB II-Fällen entschädigt, ohne die ich als Leiche wohl schon irgendwo aufgefunden worden wäre? Eine korrespondierende Vorschrift zu § 25 SGB XII ist so wohl nicht vorhanden, lediglich ein Aufopferungsanspruch aus dem ALR (§§ 74, 75) scheint da dann noch zu greifen. Wann ich in den Besitz und dann noch von ausreichenden von Mitteln käme, um diese Hilfe wieder gut zu machen kann ich derzeit nicht erkennen, da in ER Verfahren regelmäßig keinen Nachzahlungen vor Klagebeginn stattgegeben wird. Erst recht nicht bei Mietrückständen aufgrund vorenthaltener Existenzsicherung.
     
    In meinem Fall haben die BVerfG-Richter aber selber als eigene Mitglieder der Gruppe aller staatlichen Gewalt eigenständig ihre Zuständigkeit für meine Rechte und mein Anliegen behauptet (§ 17a GVG) und eben nicht an andere Richter verwiesen! Dennoch versagte man mir gleichzeitig in Personalunion den zeitnahen Schutz meiner Menschenwürde in Freiheit ohne Existenzangst auf Grund von – offensichtlich vorgeschobenen -bloßen Formalien, die ein Laie ohne entsprechende neutrale vollständige und fehlerfreie Beratung niemals leisten kann und vor allem für solche verfassungsrechtlich immanente Rechte im Grunde auch niemals muss. Das BVerfG kann die einfachgesetzliche Regelung dazu gerne vorlegen, die diese Abweichung zuließe. Es möge aber dabei bedenken, dass kein einziger Richterspruch den Gesetzgeber selber von seiner gestalterischen Pflicht entbinden kann. Ein Unterlassen des Gesetzgebers ist gerade nicht durch Richter (dauerhaft) zu beheben, bestenfalls in Einzelfällen können so die Folgen daraus zum Wohle des Menschen zwar aufgehoben oder beseitigt werden. Eine Dauerlösung stellen diese Urteilssprüche allerdings nicht dar. In der Vergangenheit oftmals erfolgte teleologische Deutung ist, sollte sie zur Anwendung angedacht sein daher unter der Vorgabe der Gewaltenteilung unmittelbar verfassungsrechtliche zu überprüfen.
     
    Das Ergebnis im Streit um ein unveräußerliches Recht muss sich nach GG und § 38 DRiG an Wahrheit, Menschlichkeit, der Menschenwürde und der Gerechtigkeit orientieren und darf niemals vom Kläger, Klageschriftsatz, den (falschen) Bemühungen, fehlenden oder dummen RA, Beamten und Angestellten oder auch Richtern abhängen, die den Pfad der Tugend des GG verlassen haben.
     
    Auch die BVerfG-Richter sind zum (aktiven) Schutz der Menschenwürde verpflichtet, haben hier aber gemeint, das Versagen von anderen Behörden und Gerichten nicht zum Anlass zu nehmen helfend einzugreifen, auch wenn die Sürmeli Entscheidung dem BVerfG klar schon eine gewisse Untauglichkeit bescheinigt, selber durch Anordnungen Leistungen zu gewähren und damit aus eigener Kraft wirksamen Rechtsschutz in solchen Fällen herzustellen, wäre die Feststellung einer unzulässigen Grundrechtsverletzung durch derart „notwendige Bedingungen“ zum Erhalt von Grund- und Menschenrechten vermutlich zu dem Zeitpunkt eventuell sogar noch rechtzeitig gewesen, um die Behörden an ihre verfassungsrechtliche Pflicht zu erinnern und zu mahnen rechtzeitig Hilfe zu gewähren. So ist wegen Versagens eines wirksamen fairen Verfahrens auch im einstweiligen Rechtsschutz und die überlange Verfahrensdauer im ER festzustellen und mit der Quote 1200 Euro (analog zu § 198 GVG) wegen der besonderen Bedeutung der existentiellen Mindestleistung und speziell dieser Verfahrensart für jeden unzumutbarem Monat zuzusprechen, in dem das ExMin wesentlich zu niedrig, da nur mit Null Euro und sogar völlig ohne Sachleistung, gewährt war.
     
    ER-Verfahren über 30 Tage ohne helfende Wirkung sind stets als unzumutbar im Bereich fehlender existenzsichernder Leistung anzusehen, da diese Bedarfe zeitnah gedeckt sein müssen. So benannte das Gericht selber in 1 BvR 569/05 das Wort zeitnah und zumindest diese Frist steht so auch als Wille des Gesetzgebers in § 42 SGB I und §§ 43 SGB I. Diese benennen damit eindeutig maximal solche Zeitspannen ohne Hilfeleistung. Arrestbefehle aus § 929 ZPO müssen ja auch in solcher Monatsfrist umgesetzt sein, sonst verlieren sie ihre Gültigkeit. Das BVerfG kann und muss hier wohl eine maximal zulässige Zeit ohne ExMin, also die Zeitvorgabe (Unterdeckung zu Dauer) bestimmen, die noch mit dem GG vereinbar ist, die ein Mensch auch ohne wirksame Hilfe noch geduldig abwarten muss. Das BSG urteilte bereits dass 10% Unterschreitung des aktuellen angedachten RB über 23 Monate wohl nicht mehr zumutbar sind. Selbst bei nur linearer Hochrechung –ungeachtet davon, dass beim stärkerem Fehlen von Mitteln immer kritischere Bereiche betrifft – ergibt sich schon dass 30% Unterdeckung bei 8 Monaten, 60% Unterdeckung bei 4 Monaten und 100% Unterdeckung schon nach 2,4 Monaten untragbar sind.
    Ebenso den Wert festlegen, sofern es ihn überhaupt gibt und geben kann, der wie von JC gerne behauptet, dann eine Verwirkung der Eilbedürftigkeit eines existentiellen unverfügbaren Anspruches zur Folge haben kann. Wie eine Unterdeckung eines als ExMin bezifferten Wertes jemals wieder kompensiert werden kann ist verfassungsrechtlich ebenfalls noch ungeklärt. Eine nur verspätete Nachzahlung, die nach Anlauf des Sanktionszeitraumes unaufgefordert erfolgt, könnte teleologisch durchaus die derzeitige Regelungswidrigkeit in einer für die meisten Fälle zumutbaren Weise dennoch beheben, da diesem erzieherischen Denkzettel bei Antragstellung ja schriftlich zugestimmt wurde. Dass der normale Antragsteller sich bewusst so einem dauerhaften Totalverlust beugen wollte, ist nicht anzunehmen. Speziell bei vermuteter Vertretung für Dritte in einer BG ist eine solche negative Regelung z.B. für minderjährige oder nur mal mehr als 21 Tage ortsabwesende Kinder eine unzulässige Vertragsgestaltung zu Lasten Dritter.
     
    Speziell im Sozialrecht dürfte doch spätestens ab dem 01.01.2005 ein temporäres erfolgreiches Betteln um Zeitaufschub, Kredit und Almosen mit entsprechenden finanziellen, moralischen und sittlichen Verpflichtungen auch bei Freunden und Bekannten oder Nothelfern auch zur personellen Entlastung der Behörden der Wiedergutmachung den eigenen verfassungsrechtlich verbürgten Rechtsanspruch nicht schmälern oder zu Nichte machen.
     
    Abschließend bleibt nur noch festzustellen, dass ich als Kläger um meine Grundrechte vor dem BVerfG eine Verletzung laut Art. 93 GG nur behaupten muss und nicht lückenlos beweisen. Ebenso wenig muss ich mich mit der RS des BVerfG auseinandersetzen oder sie gar erst noch erlernen um sie zu beherrschen. Ein Jurastudium ist eben keine zum Erhalt von Grund- und Menschenrechten notwendige Bedingung. Ein RA auch keine Garantie seine Rechte zugesprochen zu bekommen. Zudem steht mir das Recht auf Selbstverteidigung und freie Verteidigerwahl gegen den Vorwurf des Verwirkens und dessen Vollstreckung in Form der Versagung von entsprechenden Grund- und Menschenrechten aus EMRK 6 unmittelbar und uneingeschränkt zu. Ab wie vielen vergeblichen Versuchen vor diversen Stellen und auch ab welcher Zeitspanne bei existentiellen Bedarfen ist ein Bittstellerei und zu Kreuze kriechen vom GG vorgesehen? Wie oft muss ich vergeblich etwas unternehmen, um nicht mehr au Alternativen verwiesen werden zu dürfen, bevor ich eine bereits massiv und wiederholt erlittene Grundrechtsverletzung zur „Anzeige“ bringen kann.
     
    Wann wird das BVerfG im Sinne von Art. 18 GG tätig, um der wohl kriminellen oder zumindest verfassungsfeindlichen Glaubensrichtung und deren Vertretern der Anhänger einer unfreien Menschenbewirtschaftung nach Agenda 2010 u.Ä. das Grundgesetz nachdrücklich ans Herz zu legen und dieses wilde Treiben einem völkerrechtlich und menschenrechtlich konformes Ende zuzuführen, was mit der Neugründungsauflage eines Staates als demokratischer Bund in Form des GG seit 1949 vereinbar ist?
     
    Auf Verlangen kann dem Gericht weiteres Material – gegen Kostenvorschuss – zur Verfügung gestellt werden, auch wenn die bekannten Fakten und Tatsachen und der primitive Inhalt eines menschenwürdigen freien überleben Wollens kaum umfangreicher Beweise mehr bedarf. Auf die vielen bereits geführten Klagen und Leistungsakten nebst Schriftsätzen zu ebenfalls dem GG verpflichteten aber wohl „unzuständigen“ Politikern und Regierungsstellen wird verwiesen. Diese werden Klagebestandteil zur Substantiierung der diversen verzweifelten Bemühungen, da RA sich mit diesem Wust an Papier für die lächerliche Vergütung eh nicht mehr auseinandersetzen wollen. Das BVerfG hat immerhin am 18.07.2012 entschieden, dass eine nur erfolgende 70%tige Versorgung in Bezug auf das RBEG nicht verfassungskonform ist.
     
    Wie kann es also in meinem Fall davon ausgehen, dass eine 0%tige Versorgung dann keines Eingreifens bedarf?  Zwischen dem offenen Dissens über Form und Umfang einer intensiven Betreuung durch eine spezielle Behörde und dem bloßen zur Verfügung stellen eines Existenzminimums sind durchaus viele Abstufungen denkbar. Die des SGB II sind allerdings unzumutbar.
     
    Ergänzung des Vortrages, bei dem mir ein ebenfalls fest an Menschenrechte in Deutschland und auch in Bayern Glaubender geholfen hat, wird vorbehalten.
     

    gez. Frank Schönwetter, natürliche Person gemäß § 1 BGB, Mensch, soziales Individuum, Souverän gemäß GG

    Anlagen als Beweis:
    Beschluß SG S 16 AS 3063/12 ER vom 17.12.2012
    Beschluß LSG L 7 AS 6/13 B ER vom 17.01.2013
    Beschluß SG S 16 AS 210/13 ER
    Einforderung des SKEM beim LRA am 7.3.2013 – Antwort vom Jobcenter Dachau dazu, unverständlicherweise nicht vom LRA Dachau, auch bis heute keine Antwort des LRA Dachau trotz extremer finanzieller Notlage erhalten!!!!!!!!!!!!!!
    Urteil VG Bayreuth das klar darlegt das das LRA Dachau für das SKEM zuständig ist und eben nicht das Jobcenter Dachau wohin mein Schreiben aber einfach weitergeleitet wurde, was unter anderem auch natürlich ein schwerer Verstoß gegen meine Datenschutzrechte ist!
    -Zwangsräumungsandrohung meines Vermieters zum 1.4.2013
    -Kontoauszüge

    An den EUGH MR erging folgendes Schreiben inkl. über 50 Seiten an Anhängen das auch das aktuelle Schreiben an das Bundesverfassungsgericht beeinhaltet hat, ebenfalls am 19.3.2013 per Fax:

    Frank Schönwetter, natürliche Person gemäß § 1 BGB, Mensch, soziales Individuum, Souverän gemäß GG
    Postalisch erreichbar via:
    In der Ötz 3, 85229 Markt Indersdorf
    Tel.: Deutschland- 0151-22887748
    An den
    European Court of Human Rights
    Council of Europe
    67075 Strasbourg Cedex
    France
    Tel : +33 (0)3 88 41 20 18
    Fax : +33 (0)3 88 41 27 30
    Markt Indersdorf, den 18.03.2013
    Sehr geehrte Richterinnen und Richter des EUGH MR

    Hiermit lege ich dringliche und einfach Individualbeschwerde ein.
     
    Mir werden bis auf Unterbrechung von 1 Monat seit 8 Monaten die Rechte 
    auf ein faires Verfahren von der BRD verweigert. Dazu sind folgende AZ  
    (auch als Anlage) zu erwähnen:
    -Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht vom 18.03.2013 zum Urteil (?) 1 BvR 1933/12 vom 20.09.2012
    -1 BvR 1933/12 vom 20.09.2012
    -Beschluß SG S 16 AS 3063/12 ER vom 17.12.2012
    -Beschluß LSG L 7 AS 6/13 B ER vom 17.01.2013
    -Beschluß SG S 16 AS 210/13 ER
    -Einforderung des SKEM beim LRA am 7.3.2013
    - Antwort vom Jobcenter Dachau dazu, unverständlicherweise nicht vom LRA Dachau, auch bis heute keine Antwort des LRA Dachau trotz extremer finanzieller Notlage erhalten!!!!!!!!!!!!!!
    -Urteil VG Bayreuth das klar darlegt das das LRA Dachau für das SKEM zuständig ist und eben nicht das Jobcenter Dachau wohin mein Schreiben aber einfach weitergeleitet wurde, was unter anderem auch natürlich ein schwerer Verstoß gegen meine Datenschutzrechte ist!

     Ich werde als Angehöriger einer armen Minderheit politisch verfolgt und 
    zu Umerziehungszwecken meiner Willensfreiheit und Mobilität beraubt. 
    Gleichzeitig  verweigert man mir mein Menschenrecht auf eine 
    zumindest gesicherte menschenwürdige Existenz, um mich dazu zu zwingen 
    einen Vertrag mit einer “Firma” zu unterschreiben, der dann eine 
    Zustimmung zu dieser Folter über Existenzangst beinhaltet.
     
    Eine wirksame Beschwerde wird durch übertriebenen Formalismus für 
    einen Laien nahezu unmöglich gemacht. RA die Menschen- und Europarecht 
    kennen, wollen meinen Fall nicht annehmen, die Klage kann ich auch 
    nicht ohne Geldmittel finanzieren.
    Verteidigungskostenzuschuss wird in der BRD für Selbstkläger nicht gewährt.
    Lebensmittel, Internet, Strom, Fahrkarten für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, Krankenversicherung und Miete kann ich nicht mehr bezahlen, da mir die 
    Geldmittel dazu fehlen. Eine Sozialbehörde, die dazu eingerichtet 
    wurde in der Not einzuspringen verweigert die Hilfe und die Gerichte 
    dulden die Unterschreitung eines menschenwürdigen Existenzminimums bei 
    mir als europäisches soziales Individuum in der Daseinsform Mensch.

    Ein einfach gesetzlicher Rechtsanspruch auf ein ExMin ohne diese 
    Drangsalierung besteht in der BRD immer noch nicht. Ich bitte um 
    Vergabe eines AZ und der Hilfe   internationaler Richter gegen die 
    politische Willkür. Selbst die Verfassungsrichter der BRD trauen sich 
    nicht konsequent die Regierung in die Schranken zu weisen, die das GG 
    und die EMRK, die darin fest verankert ist, vorgeben.
     
    Eine einstweilige Schutzanordnung zur Achtung der unveräußerlichen 
    Menschenwürde ist dringend erforderlich, zumindest dass ich den wohl 
    noch lange andauernden Rechtsstreit vor diversen Gerichten überleben 
    kann. Insofern ist der lange innerdeutsche Rechtsweg auch nicht mehr 
    zumutbar abzuwarten.
     
    Nach Zugang eines AZ werde ich versuchen, über Sponsoren und Nothelfer 
    diese Klageschrift weiter zu substantiieren.
     Mit freundlichen Grüßen

    gez. Frank Schönwetter, natürliche Person gemäß § 1 BGB, Mensch, soziales Individuum, Souverän gemäß GG
     Anlagen:
    -Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht vom 18.03.2013 zum Urteil (?) 1 BvR 1933/12 vom 20.09.2012
    -Urteil (?) 1 BvR 1933/12 vom 20.09.2012
    -Beschluß SG S 16 AS 3063/12 ER vom 17.12.2012
    -Beschluß LSG L 7 AS 6/13 B ER vom 17.01.2013
    -Beschluß SG S 16 AS 210/13 ER
    -Einforderung des SKEM beim LRA am 7.3.2013
    - Antwort vom Jobcenter Dachau dazu, unverständlicherweise nicht vom LRA Dachau, auch bis heute den 18.03.2013 keine Antwort des LRA Dachau trotz immer schlimmer werdender finanzieller Notlage erhalten!
    -Urteil VG Bayreuth das klar darlegt das das LRA Dachau für das SKEM zuständig ist und eben nicht das Jobcenter Dachau wohin mein Schreiben aber einfach weitergeleitet wurde, was unter anderem auch natürlich ein schwerer Verstoß gegen meine Datenschutzrechte ist!
    -Zwangsräumungsandrohung meines Vermieters zum 1.4.2013
    -Kontoauszüge
    - Beschwerdeschreiben des JC Dachau v. 17.01.2013 an das LSG München, in dem das JC selbst mitteilt, für mein Anliegen NICHT zuständig ist.

    Fortsetzung folgt….

    Gruss an alle Leserinnen und Leser

    Frank Schönwetter

    Posted by Frank Schönwetter | 21. März 2013, 07:45
  27. siehe willkürliche NS Schikanen die bei Hartz IV wiederzufinden sind:

    http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv006132.html – Gestapo, Rn. 96 – 125, b.z.w. 127 – 144

    Sowie weitere Urteile, StaSi, an dem sich heutige Behörden und Regierungen messen lassen können!
    Da machen deutsche Richter zum Teil wieder mit.

    siehe auch die Gier der Lobby und Eliten:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Nationalsozialistische_Europapläne
    vgl- dazu die PIGGS-EU-Staaten die wirtschaftlich ruiniert wurden. Denen für die Sklaverei und Enteignungen Entlassungen durch die Troika diktiert wurde.
    Lobby
    http://de.wikipedia.org/wiki/Gäa_(historischer_Verband) – Ein Adel “als Finanzier rechter Massenpropaganda [...] von und zu Guttenberg; [...] von der Leyen ” Ob das ein Zufall ist? Das erklärt auch “copy paste”.
    Lobby
    http://de.wikipedia.org/wiki/Hitlers_Rede_vor_dem_Industrie-Club_Düsseldorf

    Posted by Mensch | 18. März 2013, 17:46
  28. Hallo Frank,

    ich habe die ganze Zeit nur still mit gelesen, ich kämpfe an meiner Front und so ist es ja gewollt, dass jeder so beschäftigt ist mit seinem Schicksal und alle Energie dort bündeln muss, damit man nicht auf andere Ideen kommt.

    Heute hat mich der Link zu einer Petition erreicht…

    http://www.avaaz.org/de/petition/Die_sofortige_bundesweite_Ausserkraftsetzung_jeglicher_nach_SS31_des_SGBII_verhaengter_Sanktionen/?kyBvQab

    eigentlich klingt es so klein und dünn, aber ich habe dennoch beschlossen, diese Petition zu verbreiten…
    Und deshalb gebe ich sie auch hier noch mal an. Ich selber schwanke zwischen Spannung, was sich daraus ergeben könnte und einem “naja-Gefühl”…

    Woher Du nur immer noch die Energie nimmst?

    Grüße
    von der Windhündin

    Posted by Windhündin | 17. März 2013, 21:41
  29. Update Tag 254 11.März 2013

    Erstmal danke für die Kommentare von Glücksfee,Dietmar Mathes und Regenbogenbieger

    Ja wir leben wieder in finsteren Zeiten, die ganze Welt mit allen ihren Bewohnern ist ein Gefangener derer geworden die das Handelsrecht besitzen, wir Lebeesen sind also in den Augen der Nachfolger derer die dieses satanistische Handelsrecht erdacht und entworfen und durchgesetzt haben nicht mehr als eine Sache, eine Handelsware…..darüber lohnt es sich mal ganz genau nachzudenken, denn auch die Erde selbst ist somit quasi geentert worden und auch selbst nur noch eine Handelsware und kein lebendiges Wesen mehr in den Augen dieser satanistischen Entäten die sich unsere Welt und uns alle durch arglistige Täuschung und sittenwidrige Verträge untertan gemacht haben….

    Und in der Offenbarung des Johannes steht ja eindeutig geschrieben, das die, die das Mal des Tieres nicht tragen wollen und da nicht mitmachen, weder kaufen noch verkaufen können…..so ergibt auch dieses mysteriöse Zitat aus der Bibel endlich einen handfesten Sinn, zumindest meiner Meinung nach. Sprich wer nicht damit einverstanden ist als Sache angesehen zu werden und sich als Mensch mit Grund- und Menschenrechten ansieht, wird es wie mir ergehen, er wird es also nicht mehr leicht haben in dieser Welt zu überleben, da uns dieses System einfach nur als eine Sache betrchten will Aber wer einen echten und tiefen Glauben an das heilige Leben besitzt, wird dennoch überleben…ich denke ich kann hier wirklich als lebendiges Beispiel dienen, denn auch nach über 250 Tagen Geldentzug lebe ich noch immer und immer wieder geschehen kleine Wunder in meinem Leben, die es mir ermöglichen auch weiterhin durchzuhalten….denn ich vertraue ganz konkret nur den Lehren von Jesus dem Christus mit gantem Herzen und folge Ihnen so gut ich Sie eben verstehen kann, nach.

    Und da ich deshalb diesen ganzen satanistischen handelrechtlichen Wahnsinn der uns alle knechtet endlich durchschauen durfte, habe ich nun ein entsprechendes Schreiben an das Landratsamt Dachau verfasst, in dem ich nichts beantrage (in dem Moment greift dann ja bereits das Handelsrecht und ich würde dann wieder zur Sache werden und meine Grund- und Menschenrechte (sozusagen freiwillig) einbüßen) sondern einfach nur meine mir gesetzlich zustehenden Grund- und Menschenrechte eingefordert habe. Denn Grund- und menschenrechte muss ich nicht beantragen, ich habe Sie ja bereits!

    Hier also mein Schreiben, das ein lang, aber sicher sehr lesenswert ist, das ich am 7.3.2013 per Fax an das Landratsamt Dachau geschickt habe und zusätzlich am 9.3.2013 noch als Email, bei der ich auch noch einige andere relevante Stellen in Kenntnis über meine Einforderung meiner mir gesetzlich garantierten und zustehenden Grund- und Menschenrechte gesetzt habe, hier also mein Schreiben:

    Von: xxxx
    Gesendet: Samstag, 9. März 2013 15:26
    An: ‘poststelle@lra-dah.bayern.de’
    Cc: ‘Attac – Deutschland’; ‘bundespraesidialamt@bpra.bund.de’; ‘bfvinfo@verfassungsschutz.de’; ‘bverfg@bundesverfassungsgericht.de’; ‘cis@uno.de’; ‘Degen, Dagmar’; ‘Doris.Weidig@amnesty.de’; ‘deutschland@unric.org’; ‘Gallen Mike’; ‘Hoess Maria’; ‘hauptamt’; ‘information@icj-cij.org’; ‘info@institut-fuer-menschenrechte.de’; ‘josef.kreitmeir@markt-indersdorf.de’; ‘Kontakt | Reporter ohne Grenzen’; ‘poststelle@sg-m.bayern.de’; ‘poststelle@generalbundesanwalt.de’; ‘poststelle@bgh.bund.de’; ‘poststelle@lsg.bayern.de’; ‘redaktion@stoersender.tv’; ‘stadt@dachau.de’; ‘rathaus@muenchen.de’; ‘ulrich@taize.fr’; ‘webmaster@echr.coe.int’; ‘webmaster@unog.ch’; ‘zentrale@bundesnachrichtendienst.de’; ‘zentrale@boeckler.de’
    Betreff: WG: Grund- und Menschenrechte Einforderung

    Liebe Staatsdienerschaft des Landratsamtes Dachau

    Anbei erhalten Sie zu meiner persönlichen Sicherheit nochmals mein Schreiben an Sie, das Ihnen ja am Donnerstag dem 07.03.2013 per Fax inkl. Kontoauszüge und der Zwangsräumungsandrohung meines Vermieters (insgesamt waren das 12 Seiten/Faxbestätigung das Sie es erhalten haben liegt mir vor). Zur weiteren Kenntnisnahme, damit behördenseitig nicht behauptet werden kann das Sie mein Schreiben nicht erhalten haben und daher keine Kenntnis von meiner Situation besitzen, geht diese Email in Kopie zeitgleich noch diversen anderen Stellen, Behörden und Menschenrechtsorganisationen zur Kenntnisnahme zu.

    MfG
    Gez. Frank Schönwetter, natürliche Person gemäß § 1 BGB, Mensch, soziales Individuum, Souverän gemäß GG am 9.3.2013 in Markt Indersdorf

    Hier also nochmal mein Schreiben an Sie bezüglich der sofortigen Einforderung meiner gesetzlich garantierten Grund- und Menschenrechte:

    Frank Schönwetter, natürliche Person gemäß § 1 BGB, Mensch, soziales Individuum, Souverän gemäß GG
    postalisch erreichbar via:
    In der Ötz 3, 85229 Markt Indersdorf
    Tel.: 0151-22887748
    Email: xxxxx
    An das
    Landratsamt Dachau
    Weiherweg 16
    85221 Dachau
    Faxnr.: 08131-74244
    Email: poststelle@lra-dah.bayern.de
    Markt Indersdorf, den 7.3.2013

    Liebe Staatsdienerschaft im Landratsamt Dachau

    Da ich bereits sehr einschlägige negative Erfahrungen mit diversen Staatsdienern in Ihrem Hause Anfang des Jahre 2012 machen musste, als ich diese um Mithilfe bat, als Mitglieder der Gruppe “aller staatlichen Gewalt”, bei der zeitnahen und zweifelsfrei erforderlichen Sicherstellung meines mir als Mensch zustehenden menschenwürdigen Existenzminimums bei Seite zu stehen, wollte ich eigentlich davon absehen, bei Ihnen mein mir gesetzlich zustehendes soziokulturelles Existenzminimum aufgrund meiner Grund- und Menschenrechte jemals wieder einzufordern. Ich verstehe aber auch das Dilemma in den Behörden wegen absolut unklarer Legitimation hier befriedigende Lösungen finden zu können.
    Nun habe ich aber vor kurzem den Hinweis des Verwaltungsgerichtes Bayreuth zur Kenntnis bekommen, dass die Menschenrechte zumindest in der Form des menschenwürdigen Existenzminimums zum Bereich der Soziahilfe gehören und das bedeutet wohl, dass eben genau Sie für mein Anliegen zuständig sind. Daher setze ich mich mit Ihnen nur gezwungenermaßen erneut in Verbindung, um meinen gesetzlichen Pflichten als mündiger und einsichtsfähiger Bürger bezüglich der Sicherstellung meiner soziokulturellen Existenz nachzukommen und darf nun davon ausgehen, das Sie sich entsprechend taktvoll und Grundgesetz- und Menschenrechtskonform verhalten werden, wie es sich für gute Staatsdiener gehört.
    Sie sind hiermit nachweislich erneut in Kenntnis gesetzt, dass ich als Mensch eine ausreichende Daseinssicherung wie z.B. die einer sozial adäquaten Referenzgruppe gerade nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern kann.
    Ich fordere deshalb erneut Ihre vollumfängliche Aufklärung und Mithilfe nebst der zeitnahen und dann auch ausreichenden Sicherung meiner menschenwürdigen Existenz auf welcher menschenrechtlich und grundgesetzlich zulässigen Basis ohne Eingriff in Freiheitsrechte bleibt vorerst Ihnen überlassen. Asylbewerber brauchen dazu das Wort ASYL, ich äußere hiermit analog dazu als Mensch mit Menschenrechten „nuSKEM“ um selber auch ebenso schnell und umfangreich versorgt zu sein.
    Ich respektiere also durchaus, dass sie bzgl. der rechtlichen Wertungen eine andere im Grunde auch (nach Art. 4 GG) geschützte Glaubensrichtung vertreten könnten,um zeitnah für die Sicherstellung meiner physischen Existenz Sorge tragen zu können. Als offizieller Träger für Sozialleistungen haben Sie im Gegensatz zu mir aber einfachgesetzlich ausgestaltete Rechte (§ 102 SGB X) um den wahrhaft Zuständigen (Bund oder anderer Garant) dann zur Verantwortung zu ziehen.
    Ich fordere also hiermit als in Dachau am 3.10.1964 geborener bayerischer Staatsbürger mit bayerischer Staatsangehörigkeit gemäß der gültigen bayerischen Verfassung sowie auch gemäß dem auch im Freistaat Bayern anerkannt geltenden Grundgesetz, demzufolge zusätzlich auch noch als deutscher Staatsbürger mit deutscher Staatsangehörigkeit und somit als einer Eurer legitimen echten Herren (Zu Eurer Erinnerung sei darauf hingewiesen, das alle Macht gemäß unserem Grundgesetz von uns allen, also vom Volke ausgeht und wir alle gemeinsam ja eben das Volk wie auch der Staat sind und Ihr habt Euch eben dazu verpflichtet uns allen Grundgesetz- und Menschenrechtskonform zu dienen (siehe Eure geleisteten Amtseide!) und seid daher eben unser aller Staatsdiener und Staatsdienerinnen und habt eben dem Gesetz und den Verträgen der Regierung unbedingt zu gehorchen, wenn wir Euch was grundgesetzlich und menschenrechtlich konformes abverlangen.), unverzüglich mein mir gemäß meiner Grund- und Menschenrechte, sprich gemäß BV Artikel 168 Absatz 3 i.V.m. Artikel 3a, dem Grundgesetz, der UN-Res.217 A (III) und der Europäischen Konvention für Menschenrechte und Grundfreiheiten zustehendes menschenwürdiges Existenzminimum ein, da auch mein Glaube gemäß GG Artikel 4 geschützt ist und auch de jure durch die folgende Beweisführung bestens belegt ist, da ich durch Arbeit meinen Lebensunterhalt nicht sicherstellen kann und auch über keine anderen privaten oder öffentlichen finanziellen Einkommensquellen verfüge, um meinen Lebensunterhalt sicherstellen zu können. Meine finanzielle Hilfsbedürftigkeit wurde auch zweifelsfrei gerichtlich durch das Sozialgericht München im Jahre 2012 festgestellt und bestätigt, ich gewähre Ihnen deshalb dazu gerne Einsicht , ausdrücklich aber nur in diesen Beschluß, den Sie jederzeit beim SG München einsehen können. Dieser ist vom Januar 2012 und hat das Az.: S 16 AS 3250/11 ER, falls Sie das, warum auch immer, bezweifeln sollten. Da sich seitdem an der Situation bezüglich der Sicherstellung meines Lebensunterhaltes meinerseits nichts geändert hat, benötige ich demzufolge natürlich auch zweifellos das dafür gesetzlich vorgesehene soziokulturelle Existenzminimum um meinen Lebensunterhalt auch weiterhin sicherstellen zu können und fordere diese Gewähr der Menschenwürde nun meinerseits ausdrücklich ganz konkret gemäß Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG ein. Sollten Sie dies aber durch andere Gesetze ebenso human sicherstellen können, die also nicht in meine grundgesetzlich und menschenrechtlich garantierten Freiheitsrechte Eingriffe gleich welcher Art vornehmen, werde ich dies gern ebenso annehmen, wie oben bereits geschrieben, da ich selbstverständlich auch andere Glaubenssysteme als das meine respektiere und achte solange sie nicht dem GG und Menschenrecht Schaden zufügen wollen. Dann würde nämlich die Selbstverpflichtung eines jeden Souveräns zur Wahrung ebendieser auch aus dem Völkerrecht erwachsen
    Sie dürfen dazu gerne unter Ausnutzung der Meinungsfreiheit Ihre Sichtweise darlegen, warum Sie glauben “Babysitter” oder “Amtsbetreuer” sein zu dürfen und zu müssen, wenn Ihnen ein selbstbewußter erwachsener Mensch gegenüber steht.
    Dazu wäre es sehr hilfreich, wenn die Begrifflichkeit der Worte “unabdingbar zeitnah ausreichend erforderlich und durch einen eigenen Rechtsanspruch gesichert” in Ihre Amtsausübung einfließen lassen würden. Eine versagbare und nur auf Antrag (=>Vertragsschluss) erbringbare Leistung erfüllt diese Kriterien gerade nicht.
    Gleichsam erklären Sie mir bitte:
    Warum und bei wem müssen Ihrer Meinung nach Grundrechte beantragt werden?
    Warum und bei wem müssen Ihrer Meinung nach Menschenrechte beantragt werden?
    Warum und bei wem muss Ihrer Meinung nach Menschenwürde beantragt werden?
    Wieso kann man (sogar entgegen Art. 18 GG) diese Rechte schon dann verwirken, wenn “beschmiertes” Papier nicht den Inhalt trägt, den ein möglicher Leistungsträger allerdings für erforderlich und unverzichtbar hält?
    Vorrangig ist seit 1949 bereits die Existenz eines Menschen(lebens) zu sichern, um die Feinheiten kann man dann Jahrelang streiten. Mein damaliges Entgegenkommen im Dez. 2012 unter den klar vorgebrachten Vorbehalt der Sittenwidrigkeit diverser Klauseln auch eine nur teilweise Auszahlung von vorerst nur SGB II Leistungen zu akzeptieren geschah nur in dem von der Gegenseite geschürten Glauben, dass dadurch meine Existenz auch wirklich zeitnah und wirksam auch für die Zukunft gesichert wäre. Dem scheint aber gerade nicht so zu sein, wenn mit Verweis auf das “Kleingedruckte” hier erneut seelischer Druck über die “Nahrungsversorgung” ausgeübt werden solle.
    Bitte beraten ( u.A. § 17 SGB I) Sie mich also dahingehend, ob solche gesetzlichen Regelungen dann politisch angeordnete Folter und Bedrohung mit einem empfindlichen Übel darstellt, die als Basis für die Anwendung von § 16a GG bei meinem Begehr politische Verfolgung (zwecks Zwangsarbeitserziehung) ausreichen oder welche zeitnah verfügbare die Vertragsfreiheit respektierende Alternative meine Menschenwürde gewährleistet.
    Begründung und mutmaßlich eindeutiger Beweis das Sie meinen Glauben gemäß GG Artikel 4 ebenso zu achten und zu respektieren haben und hier nun als Mitglied der Gruppe aller staatlichen Gewalt des Bundes in der Verantwortung stehen für die Sicherstellung meines physischen weiteren Überlebens und menschenwürdigen Daseins gemäß GG Artikel 1 und deshalb durch das dafür gesetzlich vorgesehene soziokulturelle Existenzminimum somit zuständig sein dürften, dazu folgende Auszüge aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes:

    Für die Gewährung des Existenzminimums ist laut Bundesverfassungsgericht der Bundesgesetzgeber
    zuständig und der
    Bund in der Pflicht siehe hierzu Az: RZ 181 BVerfG 09.02.2010.

    “Die nachgeschobene Erwägung der Bundesregierung, dass die Bedarfsdeckung insoweit den Ländern
    obliege, weil diese für das Bildungswesen zuständig seien, ist nicht tragfähig. Durch den Erlass des
    Sozialgesetzbuchs Zweites Buch hat der Bundesgesetzgeber von der konkurrierenden
    Gesetzgebungskompetenz in Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG abschließend Gebrauch gemacht.
    ………..dass der Bundesgesetzgeber im Sozialgesetzbuch Zweites Buch das Existenzminimum vollständig
    sichern wollte. Der Bund tragt dementsprechend die Verantwortung für die Sicherstellung des gesamten
    menschenwürdigen Existenzminimums. Dieser Verantwortung kann er sich nicht durch eine abstrakte
    Verweisung auf konkurrierende Landeskompetenzen entziehen, die er den Ländern durch sein eigenes
    Gesetz bereits versperrt hat, und mit dieser Begründung von der Berücksichtigung solcher Ausgaben
    absehen, die nach seinen eigenen normativen Wertungen zur Sicherstellung eines menschenwürdigen
    Existenzminimums notwendig sind.”

    und:

    ● „Der elementare Lebensbedarf eines Menschen kann grundsätzlich nur, er muss aber auch in dem
    Augenblick befriedigt werden, in dem er entsteht.“ (BverfG vom 18. Juli 2012 – 1 BvL
    10/10,Absatznummer 98).

    ● „Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verlangt, dass das Existenzminimum in
    jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss (vgl. BverfGE 125, 175 ).“ (BverfG, Urteil
    des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 – 1 BvL 10/10, Absatznummer 120)

    und:

    Die Fürsorgekompetenz trägt immer der Bund. (RZ 181 aus 1 BvL 1/09)

    Frage gemäß Ihrer gesetzlichen Auskunftspflicht hierzu:

    Ich würde gerne wissen, welcher Bund hier eigentlich konkret gemeint ist (der Bund der Taubenzüchter wird es ja wohl eher nicht sein, oder?) und unter welcher Anschrift ich diesen konkret erreichen kann, Sie müssen dies ja wissen, da Sie ja für den Bund tätig sind.

    Da ich mein soziokulturelles Existenzminimum bereits rechtzeitig im Juni 2012 beginnend ab dem 1..Juli 2012 als legitime staatliche Alternative zu SGB II Leistungen, deren teils menschenverachtende Vertragsbedingungen ich eben explizit ablehne, da diese weder Grundrechtekonform noch Menschenrechtskonform sind, wenn der Verzicht auf Rechte nicht ungezwungen und freiwillig sondern unter Ausnutzung von Existenznot abgetrutzt wird, da diese Regeln massive Eingriffe in diese gestatten, bei der bayerischen Staatskanzlei als Behörde mit verbeamteten und auf das GG vereidigten Vertretern der Gruppe “aller staatlichen Gewalt” eingefordert hatte und ich diese auch aufforderte, dies an die korrekte dafür zuständige Stelle weiterzugeben, falls die bayerische Staatskanzlei sich hier als nicht zuständig erachten sollte, was aber seitens der bayerischen Staatskanzlei nicht geschah und mir mein gesetzlich garantiertes soziokulturelles Existenzminimum seitdem mutmaßlich deshalb rechtswidrig behördenseitig vorenthalten wird, fordere ich das mir gesetzlich zustehende soziokulturelle Existenzminimum zusätzlich sicherheitshalber auch rückwirkend in voller Höhe nochmals ab dem 1. Juli 2012 (darauf anrechenbar sind die erbrachten Zahlungen in dem Zeitraum 6.12.2012-5.1.2013, da hier das SG München das JC Dachau verurteilt hat, mir für diesen Zeitraum Leistungen zur Grundsicherung meiner Existenz zuzusprechen) in Ihrem Hause ein, da ich von seitens der in diesen Fall involvierten Gerichte und Behörden in mutmaßlich arglistig täuschender Weise immer wieder an das wohl nur nach dem Handelsrecht operierende Jobcenter verwiesen wurde, obwohl ja offenbar das Sozialamt als staatliche denkbar legitime Alternative bzw. Ausfallbürge zum Jobcenter existiert und eben – da Kenntnis ausreicht – keinem Kontrahierungszwang untersteht. Immerhin versagt ja das Jobcenter mir die staatlich garantierten grundgesetzlichen Sicherstellung des durch den BUND gesetzlich garantierten soziokulturellen Existenzminimums und will damit nichts zu tun haben , da das Jobcenter Dachau laut eigener Aussage in Gestalt des dortigen Geschäftsführers Peter Schadl die mir auch schriftlich vorliegt, ausschließlich Leistungen zur Grundsicherung nach dem SGB II gewährt und man dazu auch handelsrechtliche Verträge mit diesem schließen muss (was mir Peter Schadl eventuell sogar aus eigener Unwissenheit aber verschwiegen hat. Es kann nicht angehen, dass ich mir meine unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte wegnehmen lassen muss, nur um in unserem Land überleben zu “dürfen”, was ich in meinen Schreiben an das Jobcenter und an die involvierten Gerichte auch immer wieder klar und unmißverständlich zum Ausdruck gebracht habe.

    Ich werde also keinerlei handelsrechtliche Verträge mit Ihnen schließen, geschweige denn irgendetwas bei Ihnen für mich verbindlich beantragen, da mir meine Grund- und Menschenrechte per Grundgesetz und der bayerischen Verfassung, wie auch der UN-Res. 217 A (III) und auch der Europäischen Konvention für Menschenrechte und Grundfreiheiten eindeutig gesetzlich garantiert zustehen und ich diese eben auch nicht beantragen muss und diese auch unveräußerlich sind und auch nicht auf Teile dieser verzichten und/oder Einschränkungen dieser hinnehmen, um auch weiterhin überleben zu “dürfen”. Ebenso werde ich mich daher sicher auch nicht Ihnen gegenüber aus meiner natürlichen Person durch eine Kopie eines amtlichen Dokumentes ausweisen . Dazu bietet sich, wenn Sie Zweifel an meiner Person haben die Polizei oder dann wesentlich billiger ein Postidentverfahren an, wenn Sie mich zuvor in die Lage versetzt haben Ihnen genehme gültige Lichtbildlegitimationen zu besitzen. Die Zwangsräumungsandrohung meines Vermieters, wie auch die Kontoauszüge sprechen ja wohl eine klare Sprache, ebenso der Beschluß des SG München. Den Beweis für Ihre mögliche Zuständigkeit habe ich ja de jure hierzu bereits erbracht ,siehe die Auszüge aus obigen BverfG Urteilen, die für Sie ja absolut bindend sind.

    Ich darf daher selbstverständlich davon ausgehen , das Sie sich nicht gegen unser Grundgesetz und die Menschenrechte stellen werden und auch Ihren geleisteten Amtseid nicht brechen werden und mir nun so schnell als möglich mein mir zustehendes soziokulturelles Existenzminimum unbefristet zukommen lassen werden, bis ich Ihnen mitteilen kann auf staatliche Unterstützung diesbezüglich verzichten zu können oder sie einen belastbaren und gerichtsfesten Nachweis vorbringen, daß mein menschenwürdiges Dasein keine Hilfe Dritter mehr bedarf, da es tatsächlich vollumfassend durch einen zeitnah realisierbaren Rechtsanspruch garantiert ist. Selbst ein angedacht mal bestehendes Arbeits- Beschäftigungsverhältnis ist nämlich noch lange kein Garant dafür, dass jemals auch faktisch Geld fließt. Ich erwähne dies nur vorbeugend mahnend zu meiner persönlichen Sicherheit, obwohl sich das bei einem mündigen und einsichtsfähigen Menschen, zu denen ich gerichtlicherseits erwiesener maßen ja gehöre, von selbst versteht.
    Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass ich bereit bin, selber Qualen auf mich zu nehmen um die Bundesrepublik und ihre Verwaltung ein kleines Stück näher an die korrekte Umsetzung des GG heranzubringen.
    Vorzugsweise würde ich daher gern die mir zustehenden Gelder per Banküberweisung auf folgendes Bankkonto erhalten:

    Commerzbank Dachau
    BLZ: 70080000
    Kontonr.: 0850405200

    Sie können mir die mir gesetzlich zustehenden Gelder natürlich auch gern per Boten persönlich vorbeibringen, rufen Sie hierfür unter Tel.: 0151-22887748 an, um einen Termin innerhalb der nächsten 2 Tage nach Erhalt dieses Schreibens mit mir zu vereinbaren, das Ihnen ja rechtswirksam per Fax zugegangen ist, um die mir gesetzlich zustehenden Gelder selbstverständlich inkl. den Mietrückständen eben dann persönlich vorbeizubringen, falls Sie aus irgendwelchen Gründen diese nicht Zeitnah überweisen können.

    Sollte ich innerhalb von 2 tagen nach Faxeingang in Ihrem Hause nichts von Ihnen hören oder sehen, gehe ich davon aus, dass Sie mit dieser Aufgabe überfordert sind und werde dann erneut weitere Mitglieder der Gruppe aller staatlichen Gewalt z.B: in Gestalt richterlicher Hilfe in Anspruch nehmen.
    Ich bin ja nachweisbar in eine finanzielle und mittlerweile für mich immer lebensbedrohlicher werdende akute Notlage geraten, die aber irgendwie von den bisher involvierten Behörden und Gerichten eiskalt ignoriert wird und bei der aber nun eindeutig sofortige finanzielle Abhilfe Ihrerseits geboten ist, da Sie im Amt ja um die Verfassungstreue wissen müssen, wie auch die strikte Bindung an:

    Art. 20 Abs. 3 GG:
    „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
    Art. 1 Abs. 3 GG
    „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“
    Daher darf ich folgerichtig davon ausgehen, das wir uns dieses unerfreuliche Prozedere für beide Seiten sicher ersparen können., denn ohne Grundrechtsverwirkung stehen mir ja meine subjektiven Grundrechte und Menschenrechte zweifelsohne zu, wie auch Rechte aus dem RBEG, der UN-Res. 217 A (III) v. 1948, auf der Ebene des Primärrechts durch Artikel 34 der Grundrechts-Charta (GRC), dazu auch in Verbindung mit der Gleichbehandlung aus Art. 3 GG (auch ein deutscher ist ja ein Unionsbürger) mindestens aber die Rechte aus VO (EG) 883/2004 oder zumindest gleichgestellt zu denen für Asylbewerber.
    Ich bin daher also eindeutig mit dem gesetzlich garantierten menschenwürdigen soziokulturellen Existenzminimum zeitnah und vollumfänglich Ihrerseits zu “entschädigen”.
    Sollte es wider Erwarten dennoch mehr als 2 Tage dauern, bis Sie diese Einforderung meiner Grundrechte und Menschenrechte ordungsgemäß gemäß Ihrer hausinternen Bestimmungen bearbeitet haben, darf ich einen sofortigen angemessenen Vorschuß (innerhalb von 2 Tagen nach dem Faxeingang in Ihrem Hause) auf die mir zustehenden Leistungen und auch die Übernahme (notfalls erstmal auch nur als zu gewährendes Darlehen durch Sie, da ich ansonsten ja am 1.4.2013 nachweisbar einer Zwangsräumungsklage und vor allem den damit verbunden Kosten ausgesetzt sein werde) der aufgelaufenen Mietschulden seit 1.Juli 2012 bis einschließlich März 2012 erwarten (exklusive mutmaßlich Dezember 2012, da hier das Jobcenter vom Gericht dazu verurteilt wurde, diese sicherzustellen und diese vom 6.12.2012-5.1.2013 zu bezahlen, diese aber auch nur für den Dezember bezahlt hat, siehe hierzu im Anhang die Zwangsräumungsandrohung meines Vermieters, die dies bestätigt), siehe hierzu im Anhang die Zwangsräumungsandrohung meines Vermieters, die ja jedem mündigen und einsichtsfähigen Menschen mit ein wenig gesundem Menschenverstand auch die Dringlichkeit der Lage und auch meine Unschuld an dieser unfassbar menschenverachtenden Situation klar aufzeigen dürfte. Da ich davon ausgehen darf, das dies auf Sie zutrifft, darf ich ich nun eine unbürokratische und schnelle Hilfe Ihrerseits erwarten, um diese von mir unverschuldete akute finanzielle Notlage durch die ich nun eben auch noch zusätzlich von Obdachlosigkeit bedroht werde, erfolgreich abzuwenden. Da es hier ja nur um Geld geht, sollte das also kein Problem für Sie darstellen. Nicht zu vergessen sind auch noch die offenstehenden Beitragsrückstande bei der Krankenkasse BKK/ATU seit Juli 2012 (exclusive dem oben bereits angesprochenen Zeitraum) bis einschließlich März 2013. Auf permanenten Nahrungsmangel, eingeschränkte Kommunikation und Mobiltät und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben seit Juli 2012 (exclusive offiziell 6.12.2012-5.1.2013, obwohl mir das zustehende Geld real erst am 28.12.2012 überhaupt seitens des JC Dachau auf mein Bankkonto überwiesen wurde) brauche ich hoffentlich nicht weiter ausführlich eingehen, ebenso auf den unermeßlichen physischen und seelischen Druck, der dadurch behördenseitig auf mich ausgeübt wurde um meinen Willen rechtswidrig zu beugen und/oder zu brechen. Das versteht sich sicher von selbst für jeden mündigen und einsichtsfähigen Menschen und auch für jeden mündigen und einsichtsfähigen Menschen, der als unser aller Staatsdiener tätig ist. Was ich hier seit Juni 2012 erleben musste, dürfte sich wohl nicht ganz zu Unrecht als eines der größten Menschenrechtsverbrechen an einem deutschen Staatsbürger behördenseitig in der deutschen Nachkriegszeit erweisen.

    Vielen Dank für Eure treuen und unbürokratischen Staatsdienste und Eure Mithilfe im voraus mir gegenüber, um dieses unfassbare behördenseitige Menschenrechtsverbrechen an mir endlich zu beenden.

    gez.(für die Email) Frank Schönwetter, natürliche Person gemäß BGB § 1, Mensch, soziales Individuum und Souverän gemäß GG am 7.3.2013 in Markt Indersdorf im Landkreis Dachau im Freistaat Bayern in der Bundesrepublik Deutschland handschriftlich und rechtswirksam gezeichnet.

    Anlage: Zwangsräumungsandrohung meines Vermieters zum 1.4.2013 und die Kontoauszüge der letzten 3 Monate bzw. erst mal von November 2012-bis Februar 2013, da ich die aktuellen Kontoauszüge Februar 2013 bis März 2013 noch nicht Bankseitig per Post erhalten habe und ich es mir leider aus finanziellen Gründen derzeit nicht leisten kann nach Dachau zu meiner Bank zu fahren um dort die Kontoauszüge selbst auszudrucken. Sobald mir diese aber Bankseitig zur Verfügung stehen, werde ich diese gerne, falls Ihrerseits ausdrücklich noch gewünscht, natürlich gerne nachreichen)

    Posted by Frank Schönwetter | 11. März 2013, 10:31
  30. @Dietmar Mathies: So sieht es aus :(

    Posted by Regenbogenbieger | 8. März 2013, 13:32
  31. ich habe Ihre Artikel bezüglich Hartz IV udn Grundgesetz gelesen.
    Meine Hochachtung dazu ist Ihnen gewiss, leider wird sich daran aber deswegen ändern. Die Politik in diesem Lande hat sich wieder zu den dunklen Jahren gewand, war es früher während der Hitler Diktatur die IG Farben sind es heute die Lobyisten die sagen wo es lang geht.
    Was mich allerdings wundert ist, dass sich 82 millionen Menschen dies gefallen lassen. Eine Masse die genug kraft hätte dies zu ändern. Das Gerichte sich winden dem GG recht zu geben ist mit schon klar geworden, denn auch Ihr Arbeitsplatz hängt von der Laune der jeweilligen Regierung ab. Somit bleibt nur noch eines übrig, nämlich der Wiederstand gegen das Regime das uns hier regiert. Und das ist die Pflicht eines jden Bürgers in diesem Lande.

    Posted by Dietmar Mathies | 8. März 2013, 13:19
  32. Ich für mich meine, wenn keiner mehr einen Volksvertreter wählen würde, d. h. wenn 99 % der Bürger nicht mehr wählen würden, dann müßten die doch mal wach werden, oder? Dann gibt es keine Politiker mehr. Wir verteilen einfach das Geld der Reichen, Bedingungsloses Grundeinkommen genannt, unter uns auf und keiner hat mehr Macht über über den anderen. Es arbeitet nur der, der es partout nicht lassen kann. Dann ist für alles gesorgt.

    Posted by Glücksfee | 7. März 2013, 22:54
  33. Mein Schreiben an die Rothschildbank scheint doch tatsächlich seine Kreise zu ziehen und das ist auch gut so! Hier wurde ein sehr guter Bericht zum Thema das wir durch unsere Geburtsurkunde zu einer lukrativen Handelsware für die Bangster geworden sind veröffentlicht, gefällt mir sehr gut dieser Artikel:
    http://stevenblack.wordpress.com/2013/02/23/ein-neuer-virus-greift-um-sich/
    und hier ein sehr schöner Artikel zum Thema verbindliche Menschrechte:
    http://www.kritisches-netzwerk.de/forum/verbindliche-menschenrechte-verbindliche-menschenpflichten
    und hier noch was zum Thema das man die mit Pferdefleisch verseuchten lebensmittel an die Armen verfüttern will, quasi als humane Mülltonne, um die Armen ist es nicht schade, gell (Staats)Diener Niebel von der FDP und (Staats)Diener Hartwig Fischer von der CDU:
    http://www.randzone-online.de/?p=17703

    und das sagen die Russen dazu, sehr klare und deutliche Worte denen ich mich mit vollem Herzen anschließen kann, ich zitiere:

    Russlands Chefhygienearzt und Leiter der Verbraucherschutzbehörde Rospotrebnadsor, Gennadi Onischtschenko, hat die Anregung deutscher Politiker, falsch deklarierte Lebensmittel mit Pferdefleisch an Arme zu verteilen, scharf kritisiert.

    „Diese Idee entsetzt“, sagte der oberste Verbraucherschützer von Russland am Sonntag. Sie bedeute „Genozid nach sozialen Merkmalen“, zitierten ihn russische Medien. Laut Onischtschenko müssen die Lebensmittel, in denen Zusätze von Pferdefleisch entdeckt wurden, entsorgt werden.

    Drr volle Text dazu ist hier nachzulesen:

    http://de.rian.ru/politics/20130224/265596651.html

    Ich möchte daher doch mal einen angemessenen Gegenvorschlag machen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger.

    Was halten Sie davon, wenn es ab sofort in der Kantine des Bundestages nur noch die mit Pferdefleisch verseuchten angeblichen aber einwandfreien Lebensmittel(die ja zumeist gar keine echten LEBENS-mittel sind by the Way) für unsere angeblichen Volksvertreter zu essen gibt?

    Wäre das nicht viel angemessener?

    Unglaublich was sich unsere (Staats)Diener (denn ich möchte nochmal ausdrücklich darauf hinweisen das wir alle gemeinsam der Staat sind und somit selbstverständlich die Herren der Staatsdiener, denn alle Macht geht ja vom Volk aus!) mitlerweile uns allen gegenüber erlauben, die verarschen uns alle, wie lange wollen(müssen wir uns das noch bieten lassen?

    Es ist an der Zeit die Augen endlich aufzumachen, meint Ihr nicht?

    Mit nachdenkklichen Grüßen

    Frank Schönwetter

    Posted by Frank Schönwetter | 24. Februar 2013, 19:28
  34. Update Tag 239 24.Februar 2013
    Bisher keine Antwort der Rothschildbank erhalten, natürlich auch kein Geld….auch ansonsten tut sich natürlich nichts, obwohl ja alle relevanten Behörden und Ämter über meine akute finanzielle Notlage Kenntnis besitzen und auch wissen das mein überleben massiv bedroht ist…das zeigt meiner Ansicht nach eindeutig, wohin Deutschland sich wieder politisch hinentwickelt hat und das wollten wir doch alle nie erleben müssen, unsere Großeltern haben ja noch am eigenen Leib erleben dürfen, wie sowas ausgeht…müsst Ihr es wirklich erst erleben, oder wäre diesmal vorbeugen nicht klüger….?! Das geht aber nur gemeinsam, allein kann ich da leider nicht viel ausrichten…noch nicht zumindest…

    Allen ernsthaften Widerständlerinnen und Widerständlern gegen das die allgeimenen Menschenrechte verachtende (durch die UNO bestätigt..siehe Link unten) und Völkerrechtsverletzende (durch die UNO bestätigt, siehe Link unten) aber politisch eindeutig gewollte (und somit die geleisteten Amtseide mißachtend) und auch schwer verteidigte und beschützte (durch die Sozialgerichte!!!) Hartz 4 System empfehle ich hier mal einen Blick zu riskieren, ein sehr guter und vor allem auch rechtlich sehr interessanter Blog:
    http://savaran.wordpress.com/

    LG Frank Schönwetter

    Posted by Frank Schönwetter | 24. Februar 2013, 09:02
  35. Update Tag 234 19.Februar 2013

    Da unsere Geburtsurkunden mutmaßlich an der Börse mutmaßlich durch die Rothschildbank gehandelt werden, habe ich auch Ihnen nun verboten, mit meiner Geburtsurkunde handel zu treiben und sämtliche mutmaßlich erwirtschafteten Gelder durch diese Bank inkl. Zinsen und Zinseszins seit dem 3.10.1964 eingefordert.

    Hier ein paar Links zu diesem Thema:

    http://true-and-relevant.blogspot.de/
    http://stop-the-n-w-o.ucoz.com/index/trading_in_birth_certificates/0-30
    http://www.davidicke.com/forum/archive/index.php/t-69512.html

    Hier mein Schreiben an die Rothschildbank in Frankfurt, das ich grsetern auch als rechtswirksames Fax an diese gesndet habe:

    Von: xxxx [mailto:xxxx]
    Gesendet: Montag, 18. Februar 2013 14:38
    An: ‘erneste.wilbert@rothschild.com’
    Betreff: Der Handel mit meiner Geburtsurkunde ist sofort zu beenden

    Frank Schönwetter, natürliche Person gemäß BGB § 1, Nachfolger der Lehren von Jesus Christus, Mensch, soziales Individuum, Souverän gemäß GG

    Postalisch erreichbar via:

    In der Ötz 3
    85229 Markt Indersdorf/Freistaat Bayern

    An

    Rothschild
    Börsenstraße 2 – 4
    60313 – Frankfurt am Main
    Germany
    Tel: +49 69 299 8840
    Fax: +49 69 287 820

    Betreff: Sofortiges Verbot des Handels mit meiner Geburtsurkunde , Vorab als Email, geht Ihnen zusätzlich noch als Fax zu.

    Frau/Herr Erneste Wilbert

    Reichen Sie diese Email sofort an die dafür zuständige Stelle in Ihrem Haus Rothschild weiter, falls Sie persönlich nicht zuständig sein sollten!

    Wie ich leider erfahren musste, handelt Ihr Haus schon seit langem mit den Geburtsurkunden von uns Menschen. Da dies nur noch als pervers und irrsinnig zu bezeichnen ist habe ich folgendes beschlossen.

    Es ergeht hiermit folgender unanfechtbarer Beschluß, im vollen Besitz meiner geistigen Kräfte beschlossen, und im Namen von Jesus dem Christus gegen die Rothschildbank:

    Hiermit verbiete ich Ihnen in meinem eigenen Namen und im Namen von Jesus Christus meine Geburtsurkunde mit der Nummer 637/1964 Standesamt Dachau/Freistaat Bayern weiterhin zu handeln. Sie haben mir nun jeden Cent den Sie damit in mutmaßlich betrügerischer Art und Weise erwirtschaftet haben und auch die Summe mit der Sie meine Geburtsurkunde bewertet haben inkl. Zinsen und Zinseszins seit dem 3.10.1964 sofort zurückzuzahlen., ebenso haben Sie mir das Zertifikat das mein rechtmäßiges Eigentum ist und das Sie dafür rechtswidrig benutzen nun innerhalb von 3 Tagen (Posteingang unter obiger Postanschrift) zurückzugeben.

    Daten meiner Geburtsurkunde:

    Nummer : 637/1964 Standesamt Dachau/Freistaat Bayern in Deutschland
    Vorname: Frank
    Familienname: Schönwetter
    Geburtsdatum: 3.10.1964
    Eltern:
    Vater: Anton Georg Schönwetter
    Mutter: Helga Martha Johanna Schönwetter geb. Strzeletz

    Überweisen Sie nun unverzüglich den vollen von Ihnen mit meiner Geburtsurkunde erwirtschafteten und mutmaßlich ergaunerten Betrag und den Betrag mit dem meine Geburtsurkunde von Ihnen bewertet wurde inkl. Zinsen und Zinseszins seit dem 3.10.1964 innerhalb von 3 Tagen nach dem Emaileingang in Ihrem Hause auf mein Bankkonto:

    Commerzbank Dachau
    BLZ: 70080000
    Kontonummer: 0850405200

    Sollten Sie sich weigern und/oder nicht antworten oder behaupten das so ein Handel ja gar nicht stattfinden würde, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte gegen Sie vor.

    Mit christlichen Grüßen im Namen von Jesus dem Christus

    gez. Frank Schönwetter, natürliche Person gemäß BGB § 1, Nachfolger der Lehren von Jesus Christus, Mensch, soziales Individuum, Souverän gemäß GG

    Dieses Schreiben ist maschinell bzw. im automatisierten Verfahren erstellt und daher nicht handschriftlich unterzeichnet.

    PS: Dieses Schreiben wird auch der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht und zur Nachahmung weiterempfohlen.

    Posted by Frank Schönwetter | 19. Februar 2013, 11:48
  36. @Steven Black

    Vielen lieben Dank für Ihre wunderbaren Worte. Sie haben mein Herz erreicht und zutiefst bewegt und erfreut.

    Mit ganz herzlichen Grüßen
    Frank Schönwetter

    @All

    Der EKD hat mir geantwortet, ich hab Ihm auch darauf geantwortet…aber lest selbst.
    Am besten erst den unteren Tei, da dies die Antwort des EKD ist, der obere Teil ist meine Antwort darauf, die aus meinem Herzen und meinm Hirn gemeinsam kam.

    Herzliche Grüße an alle die der Finternis die diese Welt befallen hat, mit ganzem Herzen entgegentreten

    Frank Schönwetter

    Hier die Emails:

    Von: xxxx [mailto:xxxx]
    Gesendet: Dienstag, 19. Februar 2013 08:20
    An: ‘Scharfe, Sebastian’
    Betreff: AW: Taufe

    Frank Schönwetter, natürliche Person gemäß BGB § 1, Nachfolger der Lehren von Jesus dem Christus, Mensch, soziales Individuum, Souverän gemäß GG

    Postalisch erreichbar via:
    In der Ötz 3
    85229 Markt Indersdorf

    Geburtsurkunden Nr.: 637/1964 Standesamt Dachau

    An das

    Kirchenamt der EKD
    Herrenhäuser Str. 12
    30419 Hannover
    Tel.: 0511 / 27 96 – 0
    Fax: 0511 / 27 96 – 707
    E-Mail: info@ekd.de
    http://www.ekd.de

    Sebastian Scharfe

    Ich habe keine Anfrage, sondern einen rechtskräftigen und für Sie bindenden Beschluß meinerseits an Ihre Sekte/Glaubensgemeinschaft geschickt, den Sie ja auch noch handschriftlich unterzeichnet per Fax gestern erhalten haben. Wie Sie meinem Schreiben an Sie zweifelsfrei entnehmen können, habe ich Ihnen im Namen von Jesus Christus befohlen, mich aus Ihrem Taufregister zu löschen. Dem haben Sie Folge zu leisten und zu gehorchen.

    Ihre mutmaßlich schwarzmagische und hinterlistige Wasser-Taufe ist somit seit gestern ganz offiziell nichtig und ungültig für immer und die angebliche Bindung an Ihren barbarischen, finsteren und satanischen „Möchtegerngott“ den Sie verehren und anbeten, der aber real überhaupt nichts mit dem wahren echten göttlichen zu tun hat, dessen lebendiger Sohn zweifelsfrei und eindeutig Jesus Christus ist, ist somit nun eindeutig und zweifelsfrei für immer von meiner Seite und von Jesus dem Christus selbst aufgelöst, da ich dies in seinem Namen vollzogen habe, egal ob Sie nun noch soviel Anstand besitzen mir dies offiziell zu bestätigen oder auch nicht. Hier endet also jegliche weitere Debatte darüber, da das was im Namen von Jesus dem Christus geschieht wirksam ist, Immer.

    Falls Sie mir aber nicht bis zu dem Ihnen gestellten Termin meinerseits, mir eine offizielle Bestätigung über die Löschung aus Ihrem Taufregister schicken, werde ich mir jedenfalls dennoch weitere rechtliche Schritte gegen Ihre Sekte/Glaubensgemeinschaft vorbehalten, da Sie mit Ihrer Haltung mir gegenüber eindeutig und zweifelsfrei auch gegen unser gültiges und rechtswirksames Grundgesetz Artikel 4 Absatz 1 und 2 verstoßen und meinen Glauben somit nachweisbar nicht respektieren und achten, wenn Sie sich weiterhin weigern mich aus Ihrem Taufregister ganz offiziell zu löschen und mir dies auch offiziell bestätigen.

    Darüber hinaus beweisen Sie mit Ihrer Haltung nebenbei auch noch nachweisbar, auch Jesus Christus nicht zu achten und zu respektieren, da ich dies Löschung meines Vor- und Familiennamens aus Ihrem Taufregister eindeutig und zweifelsfrei im Namen von Jesus dem Christus befohlen habe.

    Noch eine Anmerkung mit der ich dieses Schreiben an Sie schließen werde:

    Die echte Taufe nimmt der Heilige Geist selbst vor, wie es auch in Ihrer Bibel geschrieben steht und der tauft eindeutig und zweifelsfrei mit Feuer und nicht mit Wasser wie Ihre Sekte/Glaubensgemeinschaft dies praktiziert.

    Mit christlichen Grüßen Im Namen von Jesus dem Christus

    gez. Frank Schönwetter, natürliche Person gemäß BGB § 1, Nachfolger der Lehren von Jesus dem Christus, Mensch, soziales Individuum, Souverän gemäß GG am 19.02.2013 in Markt Indersdorf

    Von: Scharfe, Sebastian [mailto:Sebastian.Scharfe@ekd.de]
    Gesendet: Montag, 18. Februar 2013 16:25
    An: ‘xxxx’
    Betreff: AW: Taufe

    Sehr geehrter Herr Schönwetter,

    Vielen Dank für Ihre Anfrage an die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die ich gerne beantworten will.
    Zur Taufe wurden Sie von Ihren Sorgeberechtigten angemeldet. In der Taufe hat Gott einmal ein bedingungsloses “Ja” zu Ihnen und Ihrem Leben gesagt, was auch passiert. Dabei handelt es sich nicht um einen Spuk oder Zauber und auch nicht um Körperverletzung. Diese Taufe ist immer gültig, sie kann nicht revidiert werden, ob Sie nun Kirchenmitglied sind oder nicht. Dabei tut es mir leid, dass Sie für sich die Entscheidung getroffen haben, nicht mehr der Evangelischen Kirche angehören zu wollen.

    Mit freundlichem Gruß
    Sebastian Scharfe

    Posted by Frank Schönwetter | 19. Februar 2013, 08:43
  37. 2. Update Tag 233

    Ich habe nun auch noch erlaubt, per Email an die Rothschildbank in Frankfurt ein Verbot auszusprechen meine Geburtsurkunde zu handeln und mir jeden erwirtschafteten Cent damit zurückzuzahlen.

    Hier der Text der Email:

    Von: xxxx [mailto:xxxx]
    Gesendet: Montag, 18. Februar 2013 14:38
    An: ‘erneste.wilbert@rothschild.com’
    Betreff: Der Handel mit meiner Geburtsurkunde ist sofort zu beenden

    Frank Schönwetter, natürliche Person gemäß BGB § 1, Nachfolger der Lehren von Jesus Christus, Mensch, soziales Individuum, Souverän gemäß GG

    Postalisch erreichbar via:

    In der Ötz 3
    85229 Markt Indersdorf/Freistaat Bayern

    An

    Rothschild
    Börsenstraße 2 – 4
    60313 – Frankfurt am Main
    Germany
    Tel: +49 69 299 8840
    Fax: +49 69 287 820

    Betreff: Sofortiges Verbot des Handels mit meiner Geburtsurkunde , Vorab als Email, geht Ihnen zusätzlich noch als Fax zu.

    Frau/Herr Erneste Wilbert

    Reichen Sie diese Email sofort an die dafür zuständige Stelle in Ihrem Haus Rothschild weiter, falls Sie persönlich nicht zuständig sein sollten!

    Wie ich leider erfahren musste, handelt Ihr Haus schon seit langem mit den Geburtsurkunden von uns Menschen. Da dies nur noch als pervers und irrsinnig zu bezeichnen ist habe ich folgendes beschlossen.

    Es ergeht hiermit folgender unanfechtbarer Beschluß, im vollen Besitz meiner geistigen Kräfte beschlossen, und im Namen von Jesus dem Christus gegen die Rothschildbank:

    Hiermit verbiete ich Ihnen in meinem eigenen Namen und im Namen von Jesus Christus meine Geburtsurkunde mit der Nummer 637/1964 Standesamt Dachau/Freistaat Bayern weiterhin zu handeln. Sie haben mir nun jeden Cent den Sie damit in mutmaßlich betrügerischer Art und Weise erwirtschaftet haben und auch die Summe mit der Sie meine Geburtsurkunde bewertet haben inkl. Zinsen und Zinseszins seit dem 3.10.1964 sofort zurückzuzahlen., ebenso haben Sie mir das Zertifikat das mein rechtmäßiges Eigentum ist und das Sie dafür rechtswidrig benutzen nun innerhalb von 3 Tagen (Posteingang unter obiger Postanschrift) zurückzugeben.

    Daten meiner Geburtsurkunde:

    Nummer : 637/1964 Standesamt Dachau/Freistaat Bayern in Deutschland
    Vorname: Frank
    Familienname: Schönwetter
    Geburtsdatum: 3.10.1964
    Eltern:
    Vater: xxxxx Schönwetter
    Mutter: xxxxx Schönwetter geb. Stxxxx

    Überweisen Sie nun unverzüglich den vollen von Ihnen mit meiner Geburtsurkunde erwirtschafteten und mutmaßlich ergaunerten Betrag und den Betrag mit dem meine Geburtsurkunde von Ihnen bewertet wurde inkl. Zinsen und Zinseszins seit dem 3.10.1964 innerhalb von 3 Tagen nach dem Emaileingang in Ihrem Hause auf mein Bankkonto:

    xxxx
    BLZ: 7xxxxxx
    Kontonummer: 0xxxxx

    Sollten Sie sich weigern und/oder nicht antworten oder behaupten das so ein Handel ja gar nicht stattfinden würde, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte gegen Sie vor.

    Mit christlichen Grüßen im Namen von Jesus dem Christus

    gez. Frank Schönwetter, natürliche Person gemäß BGB § 1, Nachfolger der Lehren von Jesus Christus, Mensch, soziales Individuum, Souverän gemäß GG

    Dieses Schreiben ist maschinell bzw. im automatisierten Verfahren erstellt und daher nicht handschriftlich unterzeichnet.

    PS: Dieses Schreiben wird auch der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht und zur Nachahmung weiterempfohlen.

    Posted by Frank Schönwetter | 18. Februar 2013, 14:43

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